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setzen beizubringen, und ist dieser Bezirk wirklich
musterhaft in seiner Haltung.
Die Jumbes einzelner, mehr entlegener Ort-
schaften führten Klage über den Unfug, den
Landstreicher (besonders Küsten-Lente) treiben,
indem sie sich als Soldaten und Boten der
Deutschen ausgeben und die Bevölkerung in
Kontribution ziehen. Diese Jumbes wurden
selbstverständlich genan instruirt, daß alle von
der Schutztruppe entsandten Boten 2c. ihr
Poscho bekämen und daher ihre Verpflegung
zu bezahlen hätten, sollte ein oder der andere
Landstreicher festgenommen und auf eine Station
gebracht werden, dann würde sicher die strengste
Strafe über denselben verhängt.
Der Gesundheitszustand der Europäer und
Mannschaften war ein guter. Es war Niemand
krank.
Expedition des stellvertretenden NReichskommissars
für GOst-Afrika gegen die Masttis.
Ueber den näheren Verlauf einer von dem
stellvertretenden Reichskommissar Dr. Schmidt
im Juli d. J. gegen die Mafitis unternommenen
Expedition liegen folgende Nachrichten vor.
Dr. Schmidt nahm seinen Marsch von Baga-
moyo aus über die alten Stationen der Deutsch-
Ostafrikanischen Gesellschaft, Dunda, Madimula
und Usungula, direkt nach der angeblich be-
drohten französischen Missionsstation Tunungun
hin. Dortselbst wurde ihm mitgetheilt, daß
eine kleinere Abtheilung der Mafitis, die sich
etwa drei Tagereisen südlich der Station an
der Grenze von Khutu und Mahenge nieder-
gelassen hätte, beständig die Station mit einem
geplanten Ueberfall benuruhige. Er marschirte
daher sofort, nach vorläufiger Zmücklassung
eines
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Bedeckungskommandos von 20 Mann
der Karte als Zungomero bezeichnet, hin ab,
land jedoch das ungemein große und stark be-
Pestigte Dorf verlassen vor. Durch einige ver-
sprengte Flüchtlinge gelang es nichtsdestoweniger,
mit den in einigen Stunden Entfernung sich
im Walde verborgen aufhaltenden Eingeborenen
in Verbindung zu treten, ohne dieselben jedoch,
trotz der Drohung, bei ihrem Nichterscheinen
das gesammte Dorf niederbrennen zu wollen,
zum Erscheinen bewegen zu können. Dr. Schmidt
war daher gezwungen, jene Drohung wahr zu
machen und nach einigen Tagen weiter zu
marschiren, indem er sich südlich nach dem Ru-
sidji hin wendete, da sich dortselbst andere ver-
Iprengte Banden der Mafitis aufhalten sollten.
Der von der Küste geflüchtete Jumbe Pan-
gire, der seiner Zeit als einer der eifrigsten
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Parteigänger Buschiris galt, und dessen Dorf
von Herrn Major v. Wissmann bei seinem
Marsch nach Mpwapwa hin zerstört wurde,
hatte ebenfalls in dieser Gegend Schutz und
Unterstützung gesucht; er erschien jedoch alsbald
freiwillig im Lager, um sich auf Gnade und
Ungnade zu unterwerfen. Unter der Bedingung,
daß derselbe mit nach der Küste zurückkehre
und sich in seinen alten Plätzen wieder nieder-
lasse, wurde Pangire Verzeihung zugesichert.
Derselbe schloß sich mit seinen Leuten sofort
der Expedition an. Mit dem Jumbe Pan-
gire ist thatsächlich der letzte der angesehenen
Rebellenhäuptlinge des nördlichen Theils unserer
Küste (d. h. bis zum Rufidji) zurückgekehrt und
der Aufstand nebst seinen Folgen in diesen
Theilen als vollständig erloschen zu betrachten.
Der Rückmarsch nach der Küste wurde den
Fluß Rufidji entlang angetreten, indem der
stellvertretende Reichskommissar selbst sich von
Mtanza ab mit einer Bedeckung von einigen
Soldaten in Eilmärschen nach Dar-es-Salaam
begab, während Chef Ramsay mit dem Gros
der Expedition über den Fluß nach Kilwa
marschirte, um bei dieser Gelegenheit auch das
dortige Hinterland etwas weiter aufzuklären.
Welche Marschleistungen gut geschulte
schwarze Truppen auszuführen im Stande sind,
beweist der Umstand, daß Dr. Schmidt die
Strecke vom Rufidji bis Dar-es-Salaam, das
will sagen 160 km Luftlinie, in vier Tagen
zurücklegte. Es steht zu hoffen, daß die Ex-
pedition des stellvertretenden Reichskommissars
dazu beitragen wird, die Mafitis von ihren
munmehr seit ein oder zwei Jahrzehnten fast
jährlich wiederholten Raubzügen abzuhalten.
Wenn dieselben auch für den Bestand unseres
Küstenstriches eine Gefahr nicht bilden, so
würden sie doch der wirthschaftlichen Fortent-
wickelung unseres Gebietes lähmend im Wege
stehen.
Das ganze Land zwischen Kingani und
Rufidfi einerseits und von der Küste bis nach
Mahenge andererseits, im Allgemeinen die Land-
schaft Usaramo in sich begreifend, ist von den
Mafitis verwüstet. Die Eingeborenen würden
ohne thatkräftigen Schutz auch fernerhin den
Einfällen derselben wehrlos preisgegeben sein.
Dies wäre umsomehr zu beklagen, als Usa-
ramo gute Aussichten für die Kultivirung bietet.
Der Boden selbst ist zwar nicht besonders
günstig, aber es ist ein außerordentlicher Reich-
thum an kleinen Teichen und Rinnsalen vor-
handen, welche die Bebauung begünstigen.