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stoff fischt, oder diese Stoffe anderweit ohne besondere Erlaubniß gebraucht, unterliegt der
Bestrafung in Gemäßheit des 8 296 R. Str. G. B. bezw. des § 9 des Gesetzes gegen den
verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884.
Jaluit, den 8. Juli 1890.
Der Kaiserliche Kommissar.
(gez.) Biermann.
Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für die Marschall-Inseln,
betreffend die Erhebung von Gewerbestenern.
Die Verordnung des Kaiserlichen Kommissars für die Marschall-Inseln vom 28. Juni
1888, betreffend die Erhebung von Gewerbesteuern, hat durch Verordnungen vom 15. Juli
1889 und 2. August 1890 mehrfache Abänderungen erfahren. Unter Berücksichtigung dieser
Aenderungen lautet die Verordnung nunmehr wie folgt:
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V 144
Vom 1. Oktober 1889 ab werden Gewerbesteuern erhoben. Dieselben betragen:
a. für die im Schutzgebiet ansässigen kaufmännischen
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Firmen mit einem jährlichen Geschäftsumsatz von
500 000 Mark und darüern 9000 Mark jährlich,
b. für die Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000
Marnnyy ...... 6000 OD
C. für Schank= und Gastwirthschaften aller A0t 800 -
d. für Schiffe, welche für Rechnung einer im Schutzgebiet
nicht ansässigen Firma daselbst Handel treiben (tra-
ding vessels). 1000 fir jede Reise,
C. für jede Handelsstation) in den Marschall-Insell 100 jährlich,
I. für jede Handelsstation") in Nann 200 ".
–2.
Die im § I unter a. b. c. e. l. festgesetzten Steuern sind vierteljährlich im Voraus
zu entrichten, die unter d. festgesetzte vor dem Antritt der Reise im Schutzgebiet.
Unternimmt eines der im § 1 d. genannten Schiffe eine Geschäftsreise im Schutgebiet,
ohne die festgesetzte Steuer entrichtet zu haben, so tritt Geldstrafe bis zu 6000 Mark ein.
Die Strafe ist gegen Schiff und Ladung ohne Rücksicht auf den Eigenthümer derselben voll-
streckbar.
Schiffsverkehr in den Häfen von Kaiser Wilhelmsland und des Bismarck-
Archipels im Jahre 1889.
In den Häfen von Kaiser Wilhelmsland gingen im vergangenen Jahre vor Anker:
a) In Finschhafen:
22 Dampfer mit einem Raumgehalt von 5517 Tuons,
4 Segelschiffee — 1767 —
Zusammen: 26 Schiffe mit einem Raumgehalt von 7284 Tons.
)) Fassung der Verordnung vom 2. August d. J., welche für die zeit seit 1. Juli 1890
maßgebend ist. 1