Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Die Dattelpalme gedeiht in Persien nur 
im Süden des Landes, in den am Persischen 
Meerbusen gelegenen Ländern, sowie in einigen 
Strichen des mittleren Persiens, wie bei Tabbas 
und Chabbis, die in der von der Salzwüste 
umgebenen Depression im persischen Plateau 
(250 bis 300 m über dem Meere) liegen. 
Auf dem Hochplateau von Fran, dessen durch- 
schnittliche Höhe 1100 m ist, gedeiht die Dattel 
nicht, jedoch auf den Terrassen, die zwischen 
dem Niederlande und dem Hochlande liegen, 
wie Djiruft, Rudbar, Lar, Chischt, Kazerum 
bis zu einer Höhe von 800 m über dem 
Meere. 
Die Anpflanzung der Dattelpalme erfolgt 
durch Legung von Kernen oder Setzen von 
Stecklingen. Letzteres unterscheidet sich durch 
nichts von dem in der Gärtnerei allgemein 
üblichen Verfahren. Der Boden kann fett und 
schwer sein, wie zum Beispiel zwischen Basrah 
und Mohammera am Endlaufe des Karun, 
oder auch mager und sandig, wie an der 
Strecke des Persischen Meerbusens zwischen 
Buschir und Bender Abbas, sogar steinig, wie 
in den Terrassenländern. Haupterforderniß ist 
neben dem tropischen Klima das reichliche Vor- 
handensein von Fluß= oder Brunnenwasser zur 
regelmäßigen Bewässerung der jungen Pflanzen. 
Die Erzeugung der Pflanze durch Kerne 
geschieht in folgender Weise. In ein Loch 
von einem halben Meter Tiefe und gleichem 
Durchmesser werden im Frühjahr gegen 50 Kerne 
gelegt, welche etwa 15 cm hoch mit Boden 
bedeckt werden. Die Bewässerung erfolgt alle 
fünf Tage einmal. Nach Verlauf von zwei 
Jahren erreicht die junge Pflanze eine Höhe 
von fast 1 m, und nun ist es Zeit, dieselbe 
umzupflanzen. 
Zweck ein Loch von 1 m im Geviert erforder- 
lich. Der Abstand der einzelnen Bäume von 
einander darf nicht geringer als Im sein. 
Um jedes Bäunmchen ist durch Erde ein kleiner 
Wall aufzuschütten, der nach der Bewässerung 
das Wasser zusammenhält. Von nun an 
müssen in jedem Frühjahr die unteren Zweige 
etwa 10 cm vom Stamme entfernt abgeschnitten 
werden. « 
Die ersten Früchte trägt die Dattelpalme 
im Alter von 8 bis 10 Jahren. Die Art 
der Befruchtung der weiblichen Dattelpalme 
kurz zu erwähnen, dürfte vielleicht nicht ohne 
Interesse sein. Der Boden rings um den 
Baum wird mit Fischfinnen gedüngt. Kurz 
vor der Blüthezeit wird dem weiblichen Baume 
einige Tage Wasser gegeben. Dann werden 
alle Blüthen bis auf acht oder zehn Büschel 
männliche Blüthen gelegt. Der Baum bekommt 
322 
Für jede Pflanze ist zu diesem 
  
  
dann kein Wasser für 1⅛ bis 2 Monate. 
Es empfiehlt sich, die Blüthenbüschel durch 
kleine Säckchen gegen Vögel zu schützen. 
Unbefruchtete Dattelbäume geben einen un- 
vollkommenen Kern und eine geschmacklose, 
Schiz genannte Frucht. 
Unreife Datteln, welche in Folge großer 
Luftfeuchtigkeit abfallen, heißen Chamal und 
werden als Viehfutter benutzt; diese sind ge- 
kocht auch Nahrungsmittel der Armen. 
Die Eingeborenen unterscheiden eine große 
Anzahl verschiedener Dattelpalmenarten, etwa 
50 bis 60, deren Namen aufzuzählen kein 
Interesse bietet. 
Der Export beläuft sich pro Jahr un- 
gefähr: 
von Buschir auf 80 000 Rupien, 
Lingeh = 70 000 
. Bender Abbas 100 000 
.Mohammera . 50 000 
M 1# 
den anderen Häfen 20 000 
zusammen 320 000 Rupien 
— 18X| 000 Mark. 
Die Ernte findet im Monat Oktober statt. 
  
Englische Expedition nach Lagos. 
In der vorigen Nummer des „Deutschen 
Kolonialblattes“ war einer englischen Expedition 
Erwähnung gethan, welche sich unter James 
Bennett und Commander Cameron in amt- 
lichem Auftrage nach Lagos begeben werde, 
um die Hülfsmittel der Kolonie an Mineralien 
und Pflanzen zu studiren. Nach einer Mit- 
theilung in der „Times“ hat sich Commander 
Cameron von Mr. Bennett getrennt und 
es ist dem Letzteren jede amtliche Unterstützung 
entzogen worden. 
Die französische „Rolonialschule"“. 
Durch Dekrete des Präsidenten der fran- 
zösischen Republik vom 23. November v. J. ist 
die bereits seit 1885 bestehende Scole coloniale, 
in welcher bisher nur jungen Eingeborenen der 
Kolonien eine französische Erziehung gegeben 
wurde, einer völligen Umgestaltung unterworfen 
worden. 
Das erste Dekret bestimmt die Art der 
Verwaltung und die Einkünfte der reorganisirten 
Schule, das zweite deren Organisation, die 
abgenommen, und in jeden Büschel einige 
Aufnahmebedingungen und die durch den Be- 
such der Anstalt zu erlangenden Anwartschaften.
	        
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