Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

lünder übertragen, soweit Garöga selbst zur 
Zeit über eine solche verfügt, namentlich das 
Recht über Leib und Leben der Balis, sowie 
die ausschließliche Entscheidung über Krieg und 
Frieden. 
II. 
Garkga verpflichtet sich demgemäß, den 
Anordnungen des Dr. Zintgraff, welche 
derselbe im Interesse der Balis zu treffen für 
ut befindet, unbedingt Folge zu leisten sowie 
denselben Geltung zu verschaffen, auch die von 
I)r. Zintgraff verhängten Strafen entweder 
selbst zur Ausführung zu bringen, oder deren 
anderweitige Vollstreckung rückhaltlos anzuer- 
lennen, sowie endlich gelegentlich der von Dr. 
Zinkgraff für nothwendig erachteten Kriege 
seine Mannschaften unentgeltlich zur unum- 
schränkten Verfügung des Dr. Zintgraff be- 
reit zu halten, im Uebrigen aber sich selbst aus 
eigenem Antriebe und ohne Zustimmung des 
Dr. Zintgraff nicht in kriegerische Unter- 
nehmungen einzulassen. 
III. 
Dagegen wird dem Häuptling Garsga die 
Begründung, Anerkennung und der Schutz seiner 
Stellung als oberster Häuptling über die um- 
wohnenden Slämme des nördlichen Kamerun= 
Hinterlandes zugesichert. 
IV. 
Von den angrenzenden Stämmen wird 
eine regelmäßige Abgabe, von den binnen- 
ländischen, durch das Baligebiet ziehenden 
Handelstarawanen ein bestimmter Wegezoll 
erhoben, welche Einkünfte zwischen Dr. Zint- 
graff und Garêöga zur Bestreitung der Ver- 
waltungsunkosten von Nord-Kamerun getheilt 
werden und zwar so, daß der Antheil des 
I)r. Zintgraff als für direkte Verwaltungs. 
unkosten, wie namentlich, für Wege und Brücken- 
bau—- Ergänzung von Wassen und Munition, 
Lebens zunterhalt der Stationen u. s. w. in 
Verwendung kommt, während der Antheil 
Garsgas als eine demselben von Reichswegen 
ausgesetzte Belohnung für treues Festhalten 
an den geschlossenen Verträgen anzusehen ist. 
V. 
Die Festsetzung der Höhe dieser Abgaben, 
die Anlage der Zollstationen, die Anstellung 
der Jollausseher und damit zusammenhängende 
Anordnungen unterliegen in Gemäßheit von I. 
dem Gutbefinden des Dr. Zintgraff 
schließlich. 
518 
aus- 
Tod des Baninspektors Dochstetter und die 
Erpedition nach dem Liktoriaq-Lee. 
Die „Uterewe-Vorexpedition über welche 
wir auf S. 391 des laufenden Jahrgangs 
berichtet haben und deren Hauptaufgabe die 
Feststellung der Tiefenverhältnisse des Viktoria= 
Sees war, hat durch den nach telegraphischer 
Meldung plötzlich an Sonnenstich erfolgten 
Tod des Banuinspektors Hochstetter ihren 
Führer verloren. Der Abmarsch der Expedition 
wird durch dieses schmerzliche Ereigniß nicht 
verzögert. Voraussichtlich wird die Expedition, 
welche zunächst bis Tabora unter Leitung des 
Barons v. Fischer gestellt wird, mit derjenigen 
des Herru Oskar Borchert vereinigt werden. 
Herr Borchert beabsichtigt von Brindisi aus am 
11.5. M. nach O stafrika abzureisen, nachdem Herr 
Tocppen, sein kaufmännischer Begleiter, bereits 
früher, um die nöthigen Vorbereitungen (Träger- 
anwerbung u. s. w.) zu treffen, abgegangen ist. 
An der Expedition nehmen Theil Sekond- 
lieutenan: Graf Schweinitz, à la suite 
des 1. Hannoverschen Feld-Art.-Regts. Nr. 10, 
Selkondlieutenant L utterroth à la Suite des 
Nheinischen Ulanen-Regts. Nr. 7 und die Unter 
offiziere Mundt, Sörensen, Nehlsen, 
Scharfenberg und B chmel5pfennigtlectztere 
sind Schiffshandwerker und haben bei der Marine 
gedient. Die Expedition wird aus 80 Somali- 
Soldaten und 100 Trägern bestehen. Die 
Bewassnung besteht aus Repetir-Mauser- 
büchsen und eima 50 Lancaster-Schrotgewehren 
Kal. 16, welche, mit Posten geladen, zur Ver- 
theidigung bei einem etwaigen Angriff im Busch 
dienen sollen. Ein 3.7 cm Schnellfeuergeschüßz 
ist der Expedition beigegeben. Die sorgfältige 
wissenschaftliche Ausrüstung ist mit Unter- 
stützung der Seewarte erfolgt. Der Haupt 
zweck der Expedition ist die Anlage einer 
Bootswerft am Viktoria-See; die Festlegung, 
Planirung und Verbesserung eines passenden 
Weges und die Anlegung von Proviantstationen, 
um das Hinaufschaffen des Dampfers, zu 
welchen ca. 2000 Träger erforderlich sind, zu 
ermöglichen. Gegenwärtig führt die Expedition 
nur ein großes zerlegbares Segelboot mit 
sich. Nach Einrichtung der Werft beabsichtigt 
Herr Borchert, zur Küste zurückzumarschiren, 
um den Dampfer heraufzuholen, auf dessen 
Transport 120 Tage gerechnet werden. 
  
Wangoni-Gesandtschaft in Tabora. 
Versuche mit der Ausbildung einbeimischer Re- 
kruten für die ostafrikanische Schutztruppe. 
» Nach einer Mittheilung des Lieutenants 
Sigl aus Tabora sandte der Wangoni-Sultan 
Pangalala eine Gesandtschaft von über
	        
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