448 203. Die Statuten der Akademie vom 31. März 1838.
nahme statt findet, und zwar ı. zur Feier der Geburt Friedrichs II. als Erneuerers
der Akademie, aın 24. Januar oder am nächstfolgenden Sitzungstage der Gesammt-Akademie;
2. zum Andenken an Leibnitz, als ersten Präsidenten der hiesigen Societät
der Wissenschaften, am 3. Juli oder am nächıstfolgenden Sitzungstage der
Gesammt- Akademie; 3. am Geburtstage des regierenden Königs Majestät oder aın
nächstfolgenden Sitzungstage der Gesammt- Akademie. Sie werden vorher in den
Zeitungen angekündigt und der Zutritt dazu steht aulser den besonders Eingeladenen
allen anständigen Personen frei.
$ 55-Jede
öffentliche Sitzung wird mit einer Einleitungsrede des nach $ 37 diese
Sitzung leitenden Secretars eröffnet. In der Sitzung zur Feier der Geburt Friedrichs
11. giebt ebenderselbe eine zusammenhängende Nachricht von den die Akademie
betreffenden Ereignissen des abgelaufenen Jahres, von der vorigen gleichnamigen
Sitzung an gerechnet. In der Leibnitzischen Sitzung halten die seit derselben
Sitzung des vorigen Jahres erwählten und bestätigten ordentlichen Mitglieder
kurze Antrittsreden, welche einzeln von einem Secretar der Classe, zu welcher
jene gehören, beantwortet werden. Hierauf werden die Ergebnisse der Preisaufgaben,
deren Termin abgelaufen ist, und die gestellten neuen Preisaufzaben,
wenn solche in dem Jahre vorkommen, von den Classensecretaren ($ 39) bekannt
gemacht. Gedächtniflsreden für verstorbene Mitglieder, deren Haltung ein Mitglied
freiwillig oder im Auftrag der Akademie übernoınmen hat, werden nur an diesem
Tage gelesen. In der Sitzung zur Feier des Geburtstages des regierenden Königs
Majestät erstattet der die Sitzung eröffnende Secretar, in Verbindung mit der Einleitungsrede,
einen Jahresbericht über die Leistungen der Akademie überhaupt,
namentlich in Rücksicht ihrer eigenen Abhandlungen und ihrer eigenen und der
von ihr unterstützten wissenschaftlichen Unternehmungen; wozu die Classe, zu
welcher der die Sitzung eröffnende Secretar nicht gehört, diesem vier Wochen
vorher die erforderlichen Mittheilungen durch ein von ihr dazu beauftragtes Mitglied
zu machen hat. Zuletzt wird in jeder öffentlichen Sitzung eine Abhandlung
oder mehrere gelesen; gewöhnlich werden hierzu solche gewählt, welche bereits in
einer Gesammtsitzung vorgetragen worden, und die Wahl derselben geschieht in
der Regel vierzehn Tage vorher in einer Gesammtsitzung mit absoluter Stimmenmehrheit
der in der Sitzung Anwesenden nach der Wahlform, welche im $ 32 enthalten
ist. Falls jedoch ein ordentliches Mitglied eine noch nicht vorgetragene
Abhandlung sollte lesen wollen, so hat er [sic] darauf in der Sitzung, in welcher
die Wahl der vorzulesenden Abhandlungen erfolgt, anzutragen, und es wird darüber
auf dieselbe Art wie über die andern gestimmt.
S 56.
Die Akademie hat vom dritten Sonntage des Monats August ab acht Wochen
Ferien, desgleichen die Charwoche, die Osterwoche, die Pfingstwoche, und die
beiden Wochen hindurch, innerhalb welcher das Weihnachts- und Neujahrsfest
fallen. Während der Ferien können nur in den äufsersten Fällen auf einstimmigen
Beschlufs aller in Berlin anwesenden Secretare aufserordentliche Sitzungen berufen
werden.
$ 57-Die
Akademie giebt, abgerechnet die längeren Ferien, Monatsberichte über
ihre Verhandlungen. soweit sie zur Bekanntmachung geeignet sind, in der Regel
nach Ablauf jedes Monats heraus. Der vorsitzende Secretar stellt dieselben aus
den Protokollen der Gesammtsitzungen und Classensitzungen und aus den erforderlichen
Mittheilungen über die öffentlichen Sitzungen, so wie über den Inhalt der
wissenschaftlichen Vorträge, zusammen. Zu diesem Zwecke hat ihm von jedem