Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

gemeinschaftliche Rechnung von ihm betrieben 
werde. Hermann bringt in die Gemeinschaft 
sein vorhandenes Inventar und außerdem einen 
baaren Betrag, zusammen ungefähr 54,000 Mark, 
ein. Dieselbe Summe wird von der Gesell- 
schaft baar eingebracht und vorzugsweise zum 
Ankauf einer größeren Heerde von Wollschafen 
und Angoraziegen verwendet werden. 
Der Verwaltungsrath hat dieses Ueber- 
einkommen mit Hermann genehmigt. 
Die große Umsicht, Thätigkeit und Aus- 
dauer, mit welcher sich unser genannter Be- 
vollmächtigter bisher der wirthschaftlichen 
Erschließung Südwestafrikas, insbesondere der 
Einführung der Wollschafzucht, gewidmet hat, 
bürgen dafür, daß das gemeinschaftliche Unter- 
nehmen in der zweckmäßigsten Weise geleitet 
werden und daß es, wenn nicht unabwendbare 
Unglücksfälle eintreten, in wenig Jahren zu 
einer befriedigenden Verzinsung des darin an- 
gelegten Kapitals führen wird. 
Außer dem oben erwähnten Gebiete von 
Nomtsas ist in neuerer Zeit noch ein anderer 
Bezirk, welcher auf der Grenzscheide zwischen 
Groß-Namaland und Damaraland, südöstlich 
von Windhock licgt, als zur Wollschaf= und 
Angoraziegen-Zucht besonders geeignet von 
sachverständiger Seite empfohlen worden. Es 
ist die sogenannte Khomas-Hochebene, welche 
einen Theil des von dem ehemaligen Kapitain 
Jan Jonker an F. A. E. Lüderißz und von 
diesem an die Gesellschaft abgetretenen Gebietes 
ildet. 
Um der Frage näher treten zu können, in 
welcher Weise die Khomas-Hochebenc, die hier- 
nach zu deren Landbesitz gehört, nutzbar gemacht 
werden kann, ob insbesondere auch dort ein 
größeres Schäferei-Unternehmen ins Leben ge- 
trensen werden oder ob und inwieweit das 
Gelände an einzelne Ansiedler verkauft oder 
verpachtet werden soll, hat die Gesellschaft mit 
dem Privatdozenten an der hiesigen Universität, 
Herrn Dr. Dove, welcher sich im Auftrage 
der Deutschen Kolonial-Gesellschaft nach Süd- 
westafrika begeben hat, einen Vertrag abge- 
schlossen, wonach der Genannte die Beschassen- 
heit, insbesondere die Wasserverhältnisse der er- 
wähnten Gegend erforschen und darüber Bericht 
erstatten wird. 
An dem vonder deutschen Kolonialgesellschaft 
ausgegangenen Siedelungs-Unternehmen, 
welches die Niederlassung Deutscher Ansiedler, 
zunächst in Klein-Windhoek bezweckt, hat sich die 
Gesellschaft mit 15 Antheilscheinen im Betrage 
von zusammen 3000 Mark betheiligt. Dieser 
Betrag ist im neuen Rechnungsjahr 1892/93 
gezahlt worden. 
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Sur Ausführung der Brüsseler Generalakte. 
Die ägyptische Regierung hat in Verfolg 
des § 2 des Artikels 91 der Brüsseler General- 
alte durch Dekret vom 5. September die Ein- 
fuhr und die Herstellung von spirituösen Ge- 
tränken in den jenseits des 20. Grades nördl. 
Br. gelegenen ägyptischen Landestheilen unter- 
sagt. Die Wirkung dieses Dekretes beschränkt 
sich hiernach auf den schmalen Küstenstrich bei 
Suakim. Die Stadt Suakim selbst ist, soweit 
es sich um den Bedarf der nicht eingeborenen 
Bevölkerung handelt, von dem Verbote der 
Einfuhr durch Artikel 2 des Dekrets aus- 
genommen. 
Aus dem englischen Distrikt der Oelflüsse. 
Seit einem Jahre hat die englische Re- 
gierung nach dem Distrikt der Oelflüsse, 
einem 350 englische Meilen langen Küstenstreisen 
zwischen Kamerun und dem Gebiet der Niger- 
Kompagnie, welcher durch seinen Reichthum 
an Naturprodukten dem Handel besonders 
günstige Aussichten bot, einen Kommissar 
gesandt. Derselbe, Major M. Mac Donald, 
hat mit Unterstühung eines verhältnißmäßig 
zahlreichen Stabes von Beamten eine Neu- 
ordnung der Verwaltung dieses wichtigen 
Distriktes unternommen und unlängst den erslen 
Jahresbericht erstattet. 
Aus demselben ergiebt sich, daß die 
Hoffnungen, welche die englische Regierung 
auf diesen Distrikt gesetzt hatte, sich vollauf 
verwirklicht haben. Während der Zeit vom 
1. Angust bis 31. Dezember 1891 belief sich 
die Einfuhr auf 295529 F, die Ausfuhr 
auf 269 237, die Zolleinnahme auf 43516. 
Hiernach zu urtheilen, würde sich die jährliche 
Einfuhr auf 709269 #& und die jährliche 
Ausfuhr auf 646170 & belaufen. Von 
Firmen haben vier in Old-Calabar, der 
Hauplstadt des Distrikts, eine in Optobo, 
eine in Bonny, eine in Neu-Calabar, eine in 
Braß, zwei in Benin und zwei in Warri 
Niederlassungen. 
Bei dem Handel ist England mit einem 
Import von 231869 #& und einem Export 
von 177026 E betheiligt, nach ihm kommt 
Deutschland mit einem Import von 31 374 , 
und einem Export von 43840 F. Diese 
Angaben zeigen, wie aussichtsvoll dieser Distrikt 
der Oelflüsse als Kolonie für England ist.
	        
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