Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herauegergeben in der Kolenial-Abtheilung des Answärligen Amls. 
  
  
IV. Jahrgang. Berlin, 1. April 1893. Nummer 7. 
Diele Zeiischrift. ericheint am 1. und 15. jedes Wte Derselben werden als Beibefle beigefügt die mindestens einmal vierteliäbrlich Kicheinen- 
„NMilitbeilungen von Forschungsreisendon und Golohrten aus den deulschen Schutzgobieten“, horausgogeben von Dr. Frolherr v. D an. 
— *- Meertellenh fur das Koloniolblatt mit den Beiheflen beträgt 3 Mark. Man abonnirt bei allen Postämtern und Wichteskene — 
Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche bosbuhkung oo Eratt Siegfried Miltler und Sohn, Verlin SW 12, Koch- 
Inhalt: Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betressend Aufstellung einer Statistik S. 163.— 
Zollordnung für das ostafrilanische Schutzgebiet S. 164. — Nachweisung der Brutkto-Einnahmen bei der Zollver- 
waltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1293 S. 171. — Personalien S. 171.— Bekanntmachungen für 
die Schifffahrt S. 171. — Schiffsbewegungen S. 
Nichtamtlicher Theil: Personal= — en S. — Verkehrs= Mahrichten S. 173. — Vericht des 
D#beraren Dr. Becker über Ehwppoch= mimpfnngen in Sua- Ostafrika S. 14— Ueber die Handelswege des süd- 
lichen Kamerungebietes S. 1 Katholische Mission in Kamerun S. 177. — Zollstation am Kampofluß in 
Kamerun S. 177. — Ueber 8 Friedensschluß mit den Bakoko in Kamerun S. 177.— Die Verstärkung der süd- 
westafikenischer Shutztruppe S. 179. — Von der Westküste Afrikas S. 180. — Schlachtgewicht des Rindviehes in 
  
  
Südwestafrika S. 180. — Missionsthätigleit in Deutsch-Südwestafrika S. 180. — Ueber den jüngst gemeldeten Auf- 
stand der Somalis in Kismayn S. 181. — Gründung einer Station in Usambara. bnrnh die evangelische Missions- 
gesellschaft für Deutsch-Ostafrika S. 181. — Ostafrikanischer Kassee S. 11. — Ostafrikanische Babemole S. 181. 
— Ausstellung von Sklavenfreibriefen im ostafrikanischen Schutgebtete S. 181.— Friedensschluhß mit Buea (Kamerun) 
. 2. — Aus dem Abogebiet (Kamerun) S. 182. — Zollerhebung in ##en französischen Protektorat von Benin 
S. 182. — Litterarssche Veserechungen S. 182. — Ameigen 
  
Amtlicher Theil. 
Gesetze; Derordnungen der Reichsbehörden. 
Die Regierung der Republik Liberia ist in Gemäßheit des Artikels 37 der Generalakte der 
Verliner Konferenz vom 26. Februar 1885 den Bestimmungen dieser Akte beigetreten. 
  
Perordnungen und Mittlzeilungen der Behörden in den Schukgebieken. 
Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs von Kamerun, 
betreffend Aufstellung einer Statistik. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 19. Juli 1886 verordnet der Kaiserliche Gouver= 
neur, was folgt: 
81. 
Für die Aufstellung einer erschöpfenden Statistik über die Aus= und Einfuhr des Schutzgebietes 
von Kamerun werden unter Aufrechthaltung der hierfür bereits erlassenen Verordnungen vom 22. Jannar 
1890 und 22. Juli 1890 die folgenden Vorschriften erlassen: 
A. Spätestens innerhalb sechs Wochen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres haben 
sämmtliche Empfänger von in das Schutzgebiet eingeführten Waaren an die Zollverwaltung in Kamerun 
ein genaues Verzeichniß einzureichen, welches enthalten mußt! 
a) die Bezeichnung der zur Ausschiffung gelangten Waarengattungen, 
b) 
c) die Menge der empfangenen Waaren nach Maß oder Gewicht, 
  
*) Hier war vorzeschrieben, daß die Ursprungsländer angegeben werden sollten. Ausgehoben durch die 
vVerorduny „2 . 16. Dezembe
	        
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