Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Inhalts--Verzeichniß. 
(Die am Schluß stehenden Ziffern bezeichnen die Seitenzahlen.) 
Gesche, Perordnungen, Erlalse und Brekannt- 
madhungen der Reichsbrhörden und Behörden 
in den drutschen Schungebieten. 
Allgemeines. 
Afrikasonds — Denkschrist, betr. die Verwendung 
des — (Beihülfe für Förderung der auf Er- 
schließung Central-Afrikas und anderer Länder- 
gebiele gerichteten wissenschaftlichen Bestrebungen), 
Beil. zu Nr. 24. 
Adler-Medaille, Rothen — Verleihung der 
Flaggen. Allerhöchste Verordnung, belr. die in den 
deulschen Schutzgebieten von den Regierungsfahr-- 
zeugen und den Regierungsgebäuden einzelner 
Verwaltungen (Lootsen= und Zollverwaltung) zu 
führenden Flaggen (siehe auch Reichsflagge) 
Geographischen Namen — Anweisung, beir. die 
Nichtigstellung der — in den Kolonien . 
Krieger-Verdienst-Medaille 1. und 2. Klasse, 
Verordnung, betr. Verleihung der — an Osffiiere 
und Mannschaften der Polizei= und Schutztruppe 
Justizbehörden — Allgemeine Versügung vom 
20. Februar 1893, betr. die in den deutschen Schutz- 
gebieten zu erledigenden Ersuchungöschreiben der 
Kronen-Orden-Medaille — PVerleihung der 
Nilitärpensionsgesetze vom 22. Mai 1893. Gesetz, 
betr. Abänderungen und Ergänzungen 
Neichsflagge — Verordnung über die Führung * 
— vom 8. November 1892 (siehe auch Flaggen) 
—.— Ergänzungs-Verordnung zu der Verordnung, 
betr. die Führung der Reichssflagge durch einhei- 
mische Schiffe, sowie die Ausfertigung von Muster- 
rollen und Passagierlisten vom 1. März 1893 
Jollsätze — Anwendung der vertragsmäßigen auf 
die “s der busschen! Kolonien und Schus- 
gebiete 
Ostafrika. 
Askaris — Verabfolgung von Waaren an die — 
der Kaiserlichen Schutztruppe . 
BrüsselerAntIsklavecec Konferenz — Ler- 
ordnung, betr. Ausführungsbestimmungen zu der 
Generalakte der — vom 17. Februar 1893 
Denkschrift, betressend Ostafrika, Beil. zu Nr. 23. 
Elfenbein-Ausfuhr vom 1. Januar bis 30. April 
1692, zusammengestellt auf Grund der * 
deklarationen der einzelnen Zollämter 
—.— im Rechnungsjahre 1892/93 
137 
215 
283 
8 
95 
283 
  
Feuerwaffen und deren Munition — Verord- 
nung des Kaiserl. Konsuls in Sansibar, betr. die 
Ein= und Ausfuhr, sowie den Handel mit — 
innerhalb des britischen Protektorats Sansibar 
Grenze zwischen dem Kilimandjaro und der ostafri- 
kanischen Küste — Abkommen zwischen der deutschen 
und englischen Negierung über die Festsetzung der 
Grundbuch — Vermessungen zur Einrichtung eines 
Hafen= und Meßbrief-Gebühr — Gouverne= 
ments-Befehl, betr. Aufhebung der — für ein- 
heimische Fahrzeuge . 
Handel-Stattsttkbeö auswärtigen Handels für das 
II. bis IV. Vierteliahr des salenderjahres 1892. 
Einfuhr 
—.— Ausfuhr 
Hol schlaggebühr — Ertaß derselben. RNundertaß 
an die Zolldirektion, die Haupt= und Nebengoll= 
ämter, sowie die Vezirks= und ezirkänebenämte- 
Kriegsdienstzeit, Bestimmung der — für die 
Schutztruppe für Deulsch-Ostafrika. . 2, 214, 
Kriegsdienstflagge — Allerhöchste Kabinets- 
Ordre, betr. dee 
Kupfermünzen — Verordnung, ves uiserlichen 
Gouverneurs, beir. die Avadehnnug der Umtausch- 
frist für fremde . 
—.— fremde — Verordnung des gaiserlichen Gou- 
verneurs, betr. das Verbot der Einfuhr und des 
Umlauss 
Mombassa- Nrpie — Verordmung des Kaiserlichen 
Gouverneurs, belr. das Verbot der Einfuhr und 
des Umlaufs 
Perlfischerei — Verordnung ves r*m*o 
485 
Gouverneurs, betr. die Ausübung der 
Rechtspflege: 
Ernennung von Beisitzern des Kaiserlichen Ober= 
gerichts in Dar-es-Salüäm. 
—.— des Kaiserl. Bezirksgerichts zu Dar-es= Salzm 
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte wühren des 
Geschäftsjahres 18922 
Verordnung des Kaiserlichen Couverneurs, betr. 
die Errichtung von Nechtögeschäften Farbiger 
Reichsflagge. Verordnung des Kaiserlichen Gou- 
verneurs, betr. die Führung der Reichsflagge durch 
einheimische Schisse, sowie die Ausfertigung von 
Musterrollen und Passagierliesten, vom 1. März 
1893 (siehe auch Allgemeines) 
—.— e zu der *' 
(siehe auch Allgemeines) 
397 
370 
429 
104 
486 
444
	        
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