Inhalts--Verzeichniß.
(Die am Schluß stehenden Ziffern bezeichnen die Seitenzahlen.)
Gesche, Perordnungen, Erlalse und Brekannt-
madhungen der Reichsbrhörden und Behörden
in den drutschen Schungebieten.
Allgemeines.
Afrikasonds — Denkschrist, betr. die Verwendung
des — (Beihülfe für Förderung der auf Er-
schließung Central-Afrikas und anderer Länder-
gebiele gerichteten wissenschaftlichen Bestrebungen),
Beil. zu Nr. 24.
Adler-Medaille, Rothen — Verleihung der
Flaggen. Allerhöchste Verordnung, belr. die in den
deulschen Schutzgebieten von den Regierungsfahr--
zeugen und den Regierungsgebäuden einzelner
Verwaltungen (Lootsen= und Zollverwaltung) zu
führenden Flaggen (siehe auch Reichsflagge)
Geographischen Namen — Anweisung, beir. die
Nichtigstellung der — in den Kolonien .
Krieger-Verdienst-Medaille 1. und 2. Klasse,
Verordnung, betr. Verleihung der — an Osffiiere
und Mannschaften der Polizei= und Schutztruppe
Justizbehörden — Allgemeine Versügung vom
20. Februar 1893, betr. die in den deutschen Schutz-
gebieten zu erledigenden Ersuchungöschreiben der
Kronen-Orden-Medaille — PVerleihung der
Nilitärpensionsgesetze vom 22. Mai 1893. Gesetz,
betr. Abänderungen und Ergänzungen
Neichsflagge — Verordnung über die Führung *
— vom 8. November 1892 (siehe auch Flaggen)
—.— Ergänzungs-Verordnung zu der Verordnung,
betr. die Führung der Reichssflagge durch einhei-
mische Schiffe, sowie die Ausfertigung von Muster-
rollen und Passagierlisten vom 1. März 1893
Jollsätze — Anwendung der vertragsmäßigen auf
die “s der busschen! Kolonien und Schus-
gebiete
Ostafrika.
Askaris — Verabfolgung von Waaren an die —
der Kaiserlichen Schutztruppe .
BrüsselerAntIsklavecec Konferenz — Ler-
ordnung, betr. Ausführungsbestimmungen zu der
Generalakte der — vom 17. Februar 1893
Denkschrift, betressend Ostafrika, Beil. zu Nr. 23.
Elfenbein-Ausfuhr vom 1. Januar bis 30. April
1692, zusammengestellt auf Grund der *
deklarationen der einzelnen Zollämter
—.— im Rechnungsjahre 1892/93
137
215
283
8
95
283
Feuerwaffen und deren Munition — Verord-
nung des Kaiserl. Konsuls in Sansibar, betr. die
Ein= und Ausfuhr, sowie den Handel mit —
innerhalb des britischen Protektorats Sansibar
Grenze zwischen dem Kilimandjaro und der ostafri-
kanischen Küste — Abkommen zwischen der deutschen
und englischen Negierung über die Festsetzung der
Grundbuch — Vermessungen zur Einrichtung eines
Hafen= und Meßbrief-Gebühr — Gouverne=
ments-Befehl, betr. Aufhebung der — für ein-
heimische Fahrzeuge .
Handel-Stattsttkbeö auswärtigen Handels für das
II. bis IV. Vierteliahr des salenderjahres 1892.
Einfuhr
—.— Ausfuhr
Hol schlaggebühr — Ertaß derselben. RNundertaß
an die Zolldirektion, die Haupt= und Nebengoll=
ämter, sowie die Vezirks= und ezirkänebenämte-
Kriegsdienstzeit, Bestimmung der — für die
Schutztruppe für Deulsch-Ostafrika. . 2, 214,
Kriegsdienstflagge — Allerhöchste Kabinets-
Ordre, betr. dee
Kupfermünzen — Verordnung, ves uiserlichen
Gouverneurs, beir. die Avadehnnug der Umtausch-
frist für fremde .
—.— fremde — Verordnung des gaiserlichen Gou-
verneurs, betr. das Verbot der Einfuhr und des
Umlauss
Mombassa- Nrpie — Verordmung des Kaiserlichen
Gouverneurs, belr. das Verbot der Einfuhr und
des Umlaufs
Perlfischerei — Verordnung ves r*m*o
485
Gouverneurs, betr. die Ausübung der
Rechtspflege:
Ernennung von Beisitzern des Kaiserlichen Ober=
gerichts in Dar-es-Salüäm.
—.— des Kaiserl. Bezirksgerichts zu Dar-es= Salzm
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte wühren des
Geschäftsjahres 18922
Verordnung des Kaiserlichen Couverneurs, betr.
die Errichtung von Nechtögeschäften Farbiger
Reichsflagge. Verordnung des Kaiserlichen Gou-
verneurs, betr. die Führung der Reichsflagge durch
einheimische Schisse, sowie die Ausfertigung von
Musterrollen und Passagierliesten, vom 1. März
1893 (siehe auch Allgemeines)
—.— e zu der *'
(siehe auch Allgemeines)
397
370
429
104
486
444