Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Der Aufseherautheil muß auf die Last geschlagen 
werden; auf 30 bis 50 Mann kommt ein Auf- 
seher. 
3. Beim durchgehenden Transport Tanga—Moschi 
durch Träger aus Bagamoyo, welche mit einem Lohn 
von 14 Rup. für die ganze Reise engagirt sind: 
Lohn für die ganze Reise 14 R. — . 
Poscho für Bagamoyo—Tanga 8 Tage 
desgl. für Tanga—Moschi 20 
desgl. für Moschi—Bagamoyo 28 = 
56 Tage 
à 8 P. = 7 R. — . 
Dhankosten Bagamayo—Tanga —-- 14 
21 R. 4 N. 
4. In Kriegszeiten betrugen die Kosten für eine Last 
a) Träger der D. O. A. G. 24 Rup. 8 u. 
b) Träger Sewa-Hadjis 30 Rup. 
Bei der v. Manteuffelschen Expedition erhielt 
der Träger pro Tag 1 Rupie. 
Der billigste Lohn für eine Last würden somit 
14 Rupies sein, doch rechnet die Regierung — wie 
Kompagnieführer Johannes hinzufügt — 17 Rupies, 
um unvorhergesehene Ausgaben zu decken (Entlaufen 
von Trägern, Beschädigung der Lasten u. s. w.). 
Um dieselbe Grundtaxe für Moschi zu berechnen 
wie oben für Kilema, will ich hinsichtlich der Zeug- 
lasten annehmen, daß für sie stets die günstigste Trans- 
portart in Anwendung läme, bei welcher die Regie- 
rung 17 Rupies pro Last rechnet. Danach er- 
geben sich als Spesen für die Gouvernementsronte: 
1 Zeuglast = 22,10 Mark. 
Für Wellblech ist dieser Transportsaß nicht 
statthaft. Wie ich mich selbst mehrere Male in Moschi 
bei der Ankunft von Wellblechkarawanen über- 
zeugen konnte, bestand das Trägermaterial aus- 
schließlich aus Küstenleuten, und es scheint, als ob 
dies stets der Fall sei. Ich will aber die Mög- 
lichkeit ausnahmsweiser Beförderung mit wechselnden 
Trägern insoweit berücksichtigen, als ich nicht den 
vollen Küstenträgerlohn von 21 Rup. 4 A. bezw. 
21 Rup. 12 A. 8 P. in Anwendung bringe, sondern 
einen ermäßigten von rund 20 Rupies. Die Well- 
blechlast enthält 2 gewöhnliche oder 3 kleine Platten, 
es soll aber auch hier der günstigere Fall angenom- 
men werden, daß es stets 3 seien. Demnach betrügen 
die Transportkosten Tanga— Moschi 
für 1 Wellblechlast 26,00 Mark, 
1 Platte 8,67 
  
Der Oberarzt Dr. Becker berichtet über die im Berichts- 
jahre 13953/94 bei der Naiserlichen Schutztruppe für 
Deutsch-Ostafrika vorgekommenen Impfungen: 
Deutsche Militärpersonen, die sämmtlich bestim- 
mungsgemäß vor Antrikt ihres Kommandos zur 
Schutztruppe in Deutschland nochmals geimpft wer- 
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den müssen, sind in Ostafrika im verflossenen Berichts- 
jahr nicht geimpft worden. 
Farbige der Schutztruppe wurden der Impfung 
an vier Terminen unterzogen: 
1. Impfung zu Dar-es-Saläm am 26. De- 
zember 1893. 
Zur Verfügung stand nur ein kleines Quantum 
Thierlymphe, das zu Versuchszwecken dem Kaiserlichen 
Gouvernement auf Veranlassung der Kolonialabtheilung 
vom Bacteriological Institute zu Grahamstown= (Kap- 
kolonie) überwiesen war. Die Lymphe war in dem 
Begleitschreiben einfach als Kalbslymphe bezeichnet. 
Ob sie irgendwie für die Versendung in die Tropen 
besonders präparirt war, speziell ob sie einen Glyzerin- 
zusatz erhalten hatte, war nicht mitgetheilt worden; 
ich neige zu der Ansicht, daß es sich um reine 
Kälberlymphe gehandelt hat. Auch das Alter der 
Lymphe war nicht bekannt gegeben. Mit dieser 
Lymphe wurden sieben bis dahin niemals geimpfte 
Maniemasoldaten geimpft. Mit der armirten Lanzette 
wurden bei jedem Mann unter Vermeidung von 
Blutung je sechs Schnitte auf den linken Oberarm 
gemacht und in die klaffend gemachten Schnitte dann 
noch mittelst Elfenbeinspatels Impfstoff eingerieben. 
Das Resultat der Impfung war, wie die am 31. De- 
zember vorgenommene Nachschau zeigte, ein gänzlich 
negatives. Es hatte sich nicht eine einzige Pustel 
entwickelt. 
Die Erfahrung hat gelehrt, daß unter gewöhn- 
lichen Verhältnissen Lymphe aus Europa nur in den 
Wintermonalen ohne Beeinträchtigung ihrer Wirk- 
samkeit nach Deutsch-Ostafrika gebracht werden kann. 
Das Großherzogliche Impsinstitut zu Karlsruhe hatte 
bereits mehrfach während der Winterszeit Lymphe 
nach Ostafrika geliefert, mit der bei der Verimpfung 
recht befriedigende Resultate erzielt waren. Aus 
diesen Gründen wurde auch im Winter 1893/94 
wiederholt Thierlymphe aus dem genannten Institut 
bezogen. 
2. Impfung in Dar-es-Saläm vom 8. Januar 
1894. 
In Karlsruhe am 7. Dezember 1893 vom Thier 
entnommen und mit Glyzerinzusatz versehen, war die 
Lymphe am 9. Dezember 1893 zur Post gegeben 
und am 31. Dezember in Dar.es-Saläm eingetroffen. 
Am 3. Januar wurden 53 farbige Soldaten mit 
ihr der Impfung unterzogen und zwar 28 Suda- 
nesen, 2 Sulus, 7 Maniemas, 13 Suahelis und 
3 Wagandas. Die 28 Sudanesen und die 7 Manie- 
mas waren bereits früher einmal geimpft worden, 
bei 4 Sudanesen bestanden deutliche, bei 4 anderen 
Sudanesen undeulliche Narben früherer Impfungen. 
Bei jedem Impfling bezüglich Wiederimpfling wur- 
den 6 Impfschnitte gemacht. Bei der Nachschau 
am 8. Jannar cr. zeigte sich ein Erfolg bei 34 Leuten; 
unter den Wiederimpflingen war ein Resultat erzielt 
bei 21 Mann, unter den 18. Erstimpflingen ein
	        
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