Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amte.
V. Jahrgang. Berlin, 1. Oktober 1894. Uummer 21.
Diene Zeilschrift erscheint am 1 und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibelte, beigelöt die die indeeken gueimel aie nierteliährtich h erscheinen.
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Einsenhungen und Unfragen sind an die Königliche t von u Gen nst Siegfrieb Mittler und Sohn, Verlin SW 12,
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Inhalte Amtlicher Theil: Zutheilung zu ven Jurisdiltionsbeirken in Deutsch-Ostafrika S. 495. — chweisung
der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika für den Monat Juli 1894 S
Versonallen - *
Nichtamtlicher aheil- 4lericnal, Wachrichten S. 496. — Deutsch-Ostafrika: Schiffbarmachung des
Panganislssest 4 Karte) S Von der wissenschaftlichen Kilimandjarostation S. 503. — Die wissen-
schaftliche Expedition von - Mannanse S. 503. — Gefdecht bei Ujansi S SSSt — Kamerun: Ueber die
Fortführung der Strafexpedition gegen die Miangesen S. 501. — Slipbetrieb S. 508. — Deutsch-Südwest-
eika VPejor Leutmeins Dorgege gegen Witbooi S. 508. — Aus dem Vereiche der Missionen in den
ebieten und der Antisklaverei- Bewegung S. 509. — Aus fremden Kolonien: Enkiische
Schusebn 509. — cochr der Kaprolonie, im Jahre 1893 S. *d — PN* und Dependenzen S. 517.
Die g6 Seebo ung in Sansibar während des Jahres 1893 S. Verschiedene Mittheilungen:
Staäs t der deutschen Ostafrika= Ligie ölir an Jahr 1893 S. 518. — # Kolanuß S. 518. — Schiffsbewegungen
— Verkehrs-Nachrichten — Anzeigen S. 52.
Amtlicher Theil.
Gelsehe; DPerordnungen der Reichsbehörden.
Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Mai 1894 (R. G. Bl. S. 461) wird in
Deutsch-Ostafrika.
. die Landschaft Usambara,
. das Gebiet des Kilimandjaro,
. die Station Mpwapwa (Ugogo) unter Einschluß der Missionsstationen Kisokwe und Mamboya,
. die Station Tabora,
. die Station Mwansa unter Einschluß der Europäerniederlassungen im Süden des Victoria-
Nyansa-Sees,
6. die Station Bukoba
dem Jurisdiktionsbezirke sowie dem standesamtlichen Bezirke des Kaiserlichen Bezirksrichters für den
nördlichen Theil des Schutgebietes,
7. die Station Langenburg unter Einschluß des Kondelandes,
8. die Station Kisaki
dem Jurisdiltionsbezirke des Kaiserlichen Bezirksrichters für den südlichen Theil des Schutzgebietes zugetheilt.
Die Ausübung der standesamtlichen Befugnisse wird in dem unter 8. erwähnten Gebiete dem für
den südlichen Jurisdiktionsbezirk bestellten Standesbeamten übertragen. Die Ausübung der standesamtlichen
Besugnisse in dem unter 7. erwähnten Stationsbezirk Langenburg verbleibt, wie bisher, dem dortigen
Stationschef.
Karlsbad, den 16. September 1894.
Der Reichskanzler.
Graf v. Caprivi.
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