7 Landschnecken in Spiritus und
4 Würmer.
Obgleich der wissenschaftliche Werth dieser Samm-
lungen, namentlich bei den Reptilien und Insekten,
erst nach genauerer Bestimmung zu beurtheilen sein
wird, so läßt sich doch jeßt schon erkennen, daß
durch dieselben dem Museum für Naturkunde manche
neue Spezies zugeführt worden sind. In zoo-
geographischer Hinsicht waren die Thiere recht will-
kommen.
Das wissenschaftlich werthvollste Stück der Bau-
mannschen Sendungen ist das bisher unbekannte
des großen Turako (Corythaeola cristata), dessen
eigenthümliche Beschaffenheit interessante Schlüsse auf
die Genealogie der Musophagiden gestattet.
Deutsch-Südwelktafrika.
Wald-- und Feldschutz in Deutsch-Südwestafrika.
Zu den im amtlichen Theile abgedruckten beiden
Verordnungen, die Wald- und Feldbrände sowie den
Schutz der Holzbestände im Bezirke Windhoek be-
treffend, entnehmen wir einem Berichte des Regierungs-
assessors v. Lindequist das Folgende:
I. Bereits im Jahre 1888 hatte die Deutsche
Kolonialgesellschaft für Südwestafrika angeregt, Maß-
regeln gegen die durch die alljährlichen Grasbrände
hervorgerufenen Verheerungen des Baum-und Strauch.
bestandes im hiesigen Schutzgebiete zu treffen. Der
damalige Kommissar Herr Dr. Goering hielt indeß
in richtiger Würdigung der derzeitigen Sachlage den
Erlaß diesbezüglicher Verordnungen für verfrüht.
Wiewohl es auch jetzt noch nicht möglich sein wird,
der Brandstifter in allen Fällen habhaft zu werden,
so ist es doch durch die Vertheilung der Truppe,
die Anlegung der Stationen und das Vordringen
des weißen Elementes möglich, einzelne Uebelthäter
zu fassen, wie dies z. B. seitens der Station im
Scaprevier bereits geschehen ist. In diesem Gebiete
sind in letzterer Zeit wieder ruchloserweise so weite
Grasflächen niedergebrannt, daß ein Boer und ein
Bastard mit ihrem Vieh fortziehen mußten. Die
Vernichtung des Holzbestandes auf den Bergen ist
in dem regenarmen Lande doppelt bedauerlich. Aber
auch in den Niederungen droht Gefahr, daß bei zu-
nehmender Bevölkerung ein empfindlicher Holzmangel
eintreten wird. Aus allen diesen Gründen schien es
erwünscht, mit dem Erlaß einer diesbezüglichen er-
ordnung nicht länger zu warten. Ich habe mich
zuvor persönlich mit den Herero-Häuptlingen und
dem Kapitän der Rehobother Bastards in Verbin-
dung gesetzt und auch bei diesen volles Verständniß
für die Schädlichkeit der Wald= und Feldbrände ge-
funden. Die Häuptlinge versprachen, nach Kräften
zur Verhinderung der Brände beizutragen.
Die Bezirkshauptmannschaften haben Weisung
erhalten, durch strenge und energische Handhabung
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dieser Verordnung der Dezimirung der Holzbestände
Einhalt zu thun und die Weißen sowie die verstän-
digeren Eingeborenen thunlichst für die Verordnung
zu interessiren und dazu zu vermögen, daß sie alle
Fälle von Brandstiftung zur Anzeige bringen. Vom
Aussetzen von Belohnungen auf Anzeigen kann ich
mir indeß keinen Erfolg versprechen, fürchte vielmehr
bei dem Charakter der Eingeborenen, daß dadurch
keine Abnahme, sondern eher eine Vermehrung der
Feldbrände erreicht wird.
II. Die Verordnung zum Schutze der Holz=
bestände erschien bei der regellosen und für spätere
Zeiten besorgnißerregenden Abholzung in den Plätzen
von Groß= und Klein-Windhoek und Avis und Um-
gebung dringend geboten. Es war zur Gewohnheit
geworden, daß Jedermann das Holz, das er zum
Bauen oder zur Anlegung eines Kraales gebrauchte,
dort schlug, wo es ihm am bequemsten war. Dieses
Verfahren hat bereits an vielen Plätzen des Schutz-
gebietes, besonders in der Nähe der Ortschaften, die
Vernichtung des Baumbestandes herbeigeführt. Vor-
läufig greift diese Verordnung nur für ein beschränktes
Gebiet Platz, es besteht jedoch die Absicht, dieselbe
allmählich immer weiter auszudehnen und dabei
gleichzeitig mit dem Anpflanzen von Bäumen that-
kräftig vorzugehen. Die Bezirkshauptmannschaften
sind zum Vericht darüber aufgefordert, inwieweit
an eine Ausdehnung der Verordumg schon in nächster
Zeit gedacht werden kann.
In Windhoek haben bereits Anpflanzungsversuche
in größerem Maßstabe begonnen. Abgesehen von
fortgesetzt glücklichen Versuchen mit enropäischen Wald-
bäumen in den beiden Truppengärten, ist jetzt nord-
westlich vom Landeshaupt schaftsgebäude eine
etwa einen halben Hektar große, humusreiche und
aus dem Quellengebiete berieselbare Fläche aus-
gerodet und mit Pinus, Abies, Robinie und Eschen
angeschont worden. Dem Stationschef in Aais sind
Samen zu gleichen Zwecken in größerer Zahl mit-
gegeben, und sollen noch mit dieser Post aus Kap-
stadt einige Eukalyptussorten und andere Nußbäume,
die in der Kapkolonie besonders gut gedeihen, durch
Vermittelung des Herrn Professors Hahn in Kap-
stadt, der sich mir gelegentlich meiner Amvesenheit
daselbst hierfür liebenswürdigst zur Versügung ge-
stellt hatte, bestellt werden.
Mit Ausübung des Forstschutzes (§ 7 der Ver-
ordnung) ist mit Einwilligung des Truppenkomman-
dos bis auf Weiteres der Verweser der hiesigen
Ortspolizeibehörde Herr Premierlieutenant v. Heyde-
breck, der für Forst= und Gartenkulturen besonderes
Interesse zeigt, betraut worden. Als Unterbeamte
fungiren die Polizeimannschaften und ein Soldat, der
von Profession Gärtner ist. Ein Unterbeamter soll
demnächst als Waldwärter nach Brakwater geseßzt
werden.