Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

100 Pfd. Sterl. gezahlt werden, während es für den 
auf dem Lande betriebenen Handel bei der bisherigen 
Lizenzgebühr von 6 Pfd. Sterl. verbleibt. 
Die neue Verordnung führt den Titel „The 
Gilberts (Revenue) Regulation, 1894. 
Ellice- Inseln. 
Der britische Ober-Kommissar für den westlichen 
Stillen Ocean hat unter dem 5. September d. Is. 
eine Verordnung Nr. 3 für 1894 über die Ver- 
waltung des britischen Schußgebietes in den Ellice- 
Inseln erlassen, welche bis auf einige Veränderungen 
mit Bezug auf das Datum des Inkrasttretens und 
die Höhe der Gebühren für Handels-Erlaubnißscheine 
für Schisse im gesammten gedachten Schutgebiete 
den über denselben Gegenstand erlassenen Bestimmungen 
für das britische Schutzgebiet der Gilbert -Inseln 
entspricht. 
verbot des Waffenhandels in französischen Rolonien. 
Durch zwei Dekrete vom 10. Oktober d. Is. hat 
die französische Regierung Einfuhr, Verkauf, Trans- 
port und Besib von Feuerwaffen, Munition u. s. w. 
in den Kolonien Obock, Diego-Suarez, Nossi-Bé 
und Sainte Marie de Madagaskar untersagt. Aus- 
nahmen dürsen die Kolonialbehörden nur in beson- 
deren Fällen Personen, die genügende Garantie 
bieten, und fremden Reisenden, welche Empfehlungen 
ihrer heimischen Regierung besitzen, gegenüber machen. 
Aus Uebertretungen sind hohe Strafen gesetzt. 
Dabomey ei Dôépendances. 
Die Kolonie Dahomey ist neuerdings in Terri- 
toires annexs (Grand Popo, Agouc, Wydah, Ko- 
tonon und Abomey-Calavi); Terriloires prolägs 
(Porto Novo, Allada, Abomey, Ouatshi und Ouêre- 
Ketou) und Territoires d'Action (Hinterland) getheilt 
werden. 
Zwischen Kotonou und Agouc ist der Bau einer 
Strandeisenbahn, serner der Bau einiger Zweigbahnen 
in das Innere, einer Landungsbrücke über die Bran- 
dung bei Grand Popo, Anlage einer Straße von 
Grand Popo nach Atieme und Schiffbarmachung 
des Monuflusses in Aussicht genommen worden. 
Perschiedene Wittheilungen. 
Denkmalsenthüllung. 
Auf dem Garnisonkirchhof in der Hasenheide in 
Berlin wurde am Sonntag den 11. November d. Is. 
das Denkmal feierlich enthüllt, das die württem- 
bergischen Osfiziere ihren im Kolonialdienst verstor- 
benen Kameraden, den Hauptleuten Kling und 
Krenzler und den Lieutenants Günther und Frei- 
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herrn v. Varnbüler, über der Gruft des Haupt- 
manus Kling errichtet haben. Das Denkmal besteht 
aus einem hohen Obelisken aus grauem Syenit. 
Vorn trägt er die Widmung: „Zum Andenken an 
den hier ruhenden Afrikaforscher Hauptmann Kling 
und an seine in Afrika gebliebenen Kameraden 
Hauptmann Krenzler, Lieutenant Günther und 
Lieutenant Freiherrn v. Varnbüler. Furchtlos und 
treu haben sie ihr Leben geopfert im Dienste des 
Reiches.“ Zu Seiten sieht man flammende Kanonen- 
kugeln. Auf der Rückseite liest man nochmals die 
Namen mit der Charge sowie Tag und Ort der 
Geburt und des Todes. 
     
Titterarische Besprechungen. 
Otto Hübners geographisch-statistische Tabellen 
(Verlag von H. Keller, Frankfurt a. M.), die in 
der Buchausgabe Mk. 1,20, als Wandtafel 60 Pf. 
kosten, sind soeben für das Jahr 1894 erschienen. 
Das Werkchen ist seit Jahren vortheilhaft bekannt. 
Auf kleinstem Raume enthält es eine Unzahl zuver- 
lässiger Auskünfte über die gesammten politischen, 
wirthschaftlichen, geographischen Verhältnisse aller 
Staaten. Die Zisfern der Handelsstatistik, der Bud- 
gets, der Werth der verschiedenen Münzen, Maßze, 
Gewichte, die Längen der Bahn= und Telegraphen= 
linien, die Einwohnerzahlen der wichtigeren Städte, 
die Zahl der Sparkassen, die Höhe der Ernten wich- 
tigerer Erzeugnisse und vieles Andere sind hier mit- 
getheilt. Der Herausgeber, Regierungsrath Professor 
v. Juraschek, ist dabei unablässig bemüht, das 
Werkchen immer noch weiter zu vervollkommnen. 
    
Ueber die englische Missionsstation Kilimani- 
Urambo, nicht weit von Tabora, hat Dr. O. Bau- 
mann im V. Heste der Zeitschrist „Vom Fels zum 
Meer“ vor Kurzem eine lesenswerthe Schilderung 
mit einer Anzahl Photographien veröffentlicht. Die 
Station hat über Ostafrika hinaus dadurch ein ge- 
wisses Interesse erlangt, daß es dem dortigen 
Missionar Mr. Shaw mit seiner jungen hübschen 
Frau gelungen ist, hier binnen ganz kurzer Zeit 
mitten in der Wildniß und unter unecivilisirten 
Negern ein nicht nur wohnliches, sondern sogar kom- 
fortables Heim zu schaffen und den Nachweis zu 
führen, daß Europäer, wenn sie es richtig anfangen, in 
jenen Gegenden sehr gut leben können. Das Ehepaar 
Shaw übt von seiner Station aus segensreichen 
Einfluß über eine weile Gegend und ist unermüdlich, 
alle der Missionsarbeit entgegentretenden Hindernisse 
zu besiegen. Beide Galten gehören von Haus aus 
den besten Gesellschaftskreisen an. Die Aufopferung, 
mit der sie freiwillig sich aus Nächstenliebe in die 
afrikanische Wildniß begeben haben, wird von 
Dr. Baumann mit Recht sehr hoch geschätzt.
	        
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