Full text : Aktenstücke zur neuesten Geschichte Preußens 1863. I. Verwarnungen. Erstes Heft. (1)

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Das  Blatt  ?  Przyjaciel  Ludu  fährt  also  fort,  eine  die  öffentliche  Wohlfahrt  gefährdende
  Haltung  zu  beobachten,  indem  es  die  der  deutschen  und  polnischen  Zunge
angehörigen  Bewohner  dieser  Provinz  gegen  einander  aufreizt  und  die  polnisch
sprechenden  preußischen  Unterthanen  gegen  ihre  Regierung  einnimmt.

Ich  finde  mich  daher  veranlaßt,  Ihnen  hiermit  mit  Hinweisung  auf  §.  1.
der  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.,  betreffend  das  Verbot  von  Zeitungen  und
Zeitschriften,  die  zweite  Verwarnung  zu  ertheilen.

Marienwerder,  den  28.  Juli  1863.

Der  Regierungs-Präsident.
Für  denselben:  Schaffrinski.

70.
Ahrweiler.  Rhein-  und  Ahrbote.

In  der  Nr.  56  des  in  Ihrem  Verlage  erscheinenden  Kreisblattes,  der  „Rheinund
  Ahrbote“,  ist  d.  d.  Berlin,  den  8.  Juli,  ein  Artikel  abgedruckt,  welcher  sich
über  das  Verhalten  Sr.  königlichen  Hoheit  des  Kronprinzen  zu  den  Maßnahmen
der  königlichen  Staatsregierung  und  über  eine  dieserhalb  Seitens  Höchstdesselben
mit  Sr.  Majestät  angeblich  gepflogene  Korrespondenz  ausläßt.  Da  die  desfallsigen
Mittheilungen,  selbst  wenn  sie  auf  Wahrheit  beruhten,  nur  durch  eine  sträfliche
Indiskretion  in  die  Oeffentlichkeit  gelangt  sein  könnten  und  ihre  Publikation  unter
allen  Umständen  einen  Mangel  an  Ehrerbietung  gegen  Se.  Majestät  den  König
bekundet,  so  liegt  um  so  mehr  Veranlassung  vor,  Ihnen,  wie  hiermit  geschieht,  auf
Grund  der  88.  1.  und  3.  der  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  von  Zeitungen
und  Zeitschriften,  vom  1.  v.  M.  eine  Verwarnung  zu  ertheilen,  als  die  bisherige
Gesammthaltung  Ihres  Blattes  als  eine  die  öffentliche  Wohlfahrt  im  Sinne  der
genannten  Verordnung  gefährdende  zu  betrachten  ist.

Coblenz,  29.  Juli  1863.  Königliches  Regierungs-Präsidium.

Graf  Villers.

71.
Anklam.  Anklamer  Zeitung.

In  dem  ersten  Artikel  der  Nummer  83  des  laufenden  Jahrganges  der  von
Ihnen  herausgegebenen  „Anklamer  Zeitung“  findet  sich  folgende  Stelle:  „während
man  die  Männer,  welche  auf  Grund  der  Verfassung  Rechte  ausüben  und  wahrhaft
  konstitutionell  denken,  verfolgt  und  als  gefährlich  bezeichnet,  scheint  es,  als
wenn  diejenigen,  welche  sich  außerhalb  der  Verfassung  stellen  und  offen  ihre  Feindschaft
  dagegen  äußern,  das  Glück  der  Straflosigkeit  genießen."“

In  dieser  Stelle,  insbesondere  in  ihrem  Schlußsatze,  ist  eine  Schmähung
öffentlicher  Behörden  und  das  Bestreben  zu  finden,  dieselben  dem  Hasse  und  der
Verachtung  auszusetzen.

Der  Ausspruch,  daß  Straflosigkeit  gewährt  werde,  setzt  nach  dem  Sinne  und
Zusammenhange  der  vorhergehenden  Worte  voraus,  daß  nach  Ansicht  des  Verfassers
Strafe  hätte  eintreten  sollen.  Es  liegt  mithin  in  dieser  Aeußerung  ein  durch  keine