Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

geführt worden, wo ihr Ausgang nicht hat kontrolirt 
werden können. 
Die Ausfuhr von Kaffee, des hauptsächlichsten 
Produktes des Landes, hat zugenommen. 
Der Anbau von Tabak zeigt eine kleine Zunahme, 
ausgeführt wird nur wenig, da er im Lande ver- 
braucht wird. 
Wenn Britisch-Centralafrika bisher als Absatz- 
gebiet noch nicht von großer Bedeutung war, so 
nimmt der Handel doch so sehr an Umfang zu, daß 
das Land in nicht langer Zeit ein beachtenswerthes 
Absatzgebiet sein wird. Der Weizenbau hat eine 
bedeutende Zunahme erfahren, und die Anpflanzung 
von Kaffee verspricht einen sehr großen Umsang an- 
zunehmen. Einen Beweis für die Entwickelung des 
Handels von Britisch -Centralafrika geben auch die 
Ziffern für die Ein= und Ausfuhr des portugiesischen 
Hafens Tschinde an der Mündung des Sambesi, in- 
sofern dieser Hafen als Durchgangsstation für die 
von Britisch-Centralafrika kommenden und dorthin 
eingeführten Waaren anzusehen ist. Während im 
Jahre 1893 die Einfuhr 9147 Pfd. Sterl. und die 
Ausfuhr 10 201 Pfd. Sterl. betrug, belief sich im 
Jahre 1894 erstere auf 13 737 und leßztere auf 
22 236 Pfd. Sterl. 
Die Frachten von Tschinde nach Tschiromo be- 
tragen durchschnittlich 4 Pfd. Sterl. pro englische 
Tonne, das Passagiergeld stellt sich auf 7 Pfd. Sterl. 
pro Person. Die Fracht von Tschinde nach Blantyre 
beläuft sich auf 8 Pfd. Sterl. (Passagiergeld 12 Pfd. 
Sterl.), die von Tschinde nach dem Nyassa-See auf 
15 Pfd. Sterl. pro Tonne (Passagiergeld 16 Pfd. Sterl.). 
Derschiedene Mittheilungen. 
NRamiekultur. 
Ueber die Kullur des in nenerer Zeit viel ver- 
wendeten Faserstoffes, der aus der Ramiepflanze ge- 
wonnen wird, hat neuerdings Herr Emilio Viarengo 
zu Turin zwei Schriften veröffentlicht. Ihr Titel 
ist italienischen Zeilungen zufolge: Cenni sulla col- 
tura della ramia und Progetto di bonilica di 
tutte le terre incolte colla coltivazione della 
ramia. Die Pflanze soll sehr leicht zu bauen, 
mit jedem Boden zufricden sein und einen Rein- 
. gewinn von 500 Lire für den Hektar abwerfen. 
  
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Tikteraris##### Besprechungen. 
Jahrbuch der internationalen Vereinigung 
für vergleichende Rechtswissenschaft und 
Volkswirthschaft. Berlin 1895. H. Vahr- 
sche Buchhandlung. I. Abtheilung. 
Von dem Gedanken ausgehend, daß die verglei- 
chende Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre 
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nur dann ihre wissenschaftlichen und praktischen Zwecke 
erfüllen kann, wenn sich die hervorragendsten Ver- 
treter dieser Disziplin bei allen Kulturvölkern ver- 
einigen, um eine zuverlässige Grundlage für die 
Vergleichung der rechts= und volkswirthschaftlichen 
Verhältnisse der verschiedenen Nationen zu schaffen, 
trat im Februar 1894 die „Internationale Vereini- 
gung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volks- 
wirthschaftslehre“ zu Verlin ins Leben. Sie zählt 
jeßzt bereits mehr als 300 Mitglieder, unter ihnen 
viele bedentende Lehrer der Rechts= und Staatswissen- 
schaften, Diplomaten, praktische Juristen und höhere 
Verwaltungsbeamte fast aller civilisirten Staaten. 
Einen Beweis für die eifrige Thätgkeit der Vereini- 
gung bicten nicht nur die allmonatlichen Vorkräge, 
welche in ihr gehalten werden, sondern auch die jetßt 
zu Berlin in würdiger Ausstattung erschienene, um- 
fangreiche erste Abtheilung ihres Jahrbuches, heraus- 
gegeben von dem korrespondirenden Mitgliede Pro- 
fessor Dr. Bernhöft (Nostocks und dem ersten 
Vorsitzenden Amtsgerichtsrath Dr. F. Meyer (Berlin). 
Von den zahlreichen ständigen Mitarbeitern, deren 
Namen das Titelblatt aufführt, mögen hier nur die 
Professoren Bekker-Heidelberg, Pasquale Fiori- 
Neapel, Foinitzki-Petersburg, Lassen-Kopenhagen, 
v. Liszt-Halle, Lyon-Caen-Paris, Meili-Zürich, 
Rivier-Brüssel, Stverk-Greifswald, Strohal- 
Leipzig, Wesnitsch-Belgrad genannt werden. 
Nach einer Einführung in den Zweck und das 
Arbeitsfeld der Vereinigung von Professor Bernhöft, 
dem Begründer der Zeitschrift für vergleichende Rechts- 
wissenschaft und namhaften Romanisten, haudelt Pro- 
fessor Wesnitsch von der für die Rechtsvergleichung 
so interessanten kollektiven Strafverantwortlichkeit der 
Gemeinden in Serbien, und Professor Meili weist 
in seinem Aufsatz „Ueber eine offizielle Heimstätte 
für das Peregrinenrecht der modernen Welt“ auf die 
Nothwendigkeit hin, in einer Centralstelle die Staats- 
verträge und wichligen Verkehrsgesetze der Kultur- 
staaten in ihrer Ursprache sowie in französischer, 
deutscher und englischer Uebertragung zu sammeln. 
Besonders wichtig für die Rechtsverhältnisse der 
Fremden in der Levante erscheint die eingehende 
Abhandlung über „Die Exlerritorialität in der Türkei“ 
von Dr. Antonopulos, griechischem Geschäftsträger 
in Berlin, und Amtsgerichtsrath Dr. F. Meyer- 
Berlin. Es ist das die erste deutsche Arbeit, welche 
in ausführlicher Weise das gegenwärtig geltende 
Civil= und Strafverfahren im Osmanischen Reiche 
und Aegypten behandelt, soweit Fremde dabei be- 
theiligt sind, nachdem das Martenssche Werk über 
die Konsularjurisdiktion im Orient durch die neue 
türkische und ägyptische Gesetzgebung überholt ist. Eine 
griechische Abhandlung des Dr. Antonopulos aus 
dem Jahre 1880 ist von dem Amtsgerichtsrath 
Dr. F. Meyer übersetzt, bearbeitet und durch Be- 
rücksichtigung der enropäischen Konsulargesetzgebung, 
des islamitischen Rechtes, der letzten türkischen und 
ägyptischen Gerichtsreorganisation sowie der einschlä-
	        
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