31] Der zweite internationale Gefängniß-Kongreß. 31
ständigen internationalen Kommission zugewiesen wurde, erachtete es die
Sektion für genügend, wenn durch den Kongreß nur die allgemeine Richtung
und die Hauptprincipien ausgesprochen würden. Um diesbezüglich eine
Einigung zu erzielen, wurde durch die Sektion eine Subkommission gebildet,
in welcher alle größeren Staaten, als die nordischen Reiche, Deutschland,
Italien, England, Rußland, Ungarn, Spanien, Oesterreich, Belgien, Frankreich
und Holland durch specielle Fachmänner repräsentirt waren. Nicht
gering find die Verdienste YDvernés', die er sich in dieser Kommission durch
seine rastlose Bemühung und allseitige Umsicht erworben. Endlich kam
eine Verständigung zu Stande. Selbe wurde in der Sektion ohne Diskussion
angenommen und auf die Anempfehlung Michons auch in der
General-Versammlung genehmigt.
ad 6. Die Institution der Normalschulen für den Schulunterricht
der Aufseherkandidaten wurde durch M. Beltrani Scalia sehr warm
empfohlen. Die vorgebrachten Daten, sowie auch die über diesen Gegenstand
zur Vertheilung gebrachte Broschüre (Des éCcoles normales pour préparer
à leur mission les agents chargés de la surveillance des prisons.
Par M. Beltrani Scalia Paris, Choix et Cie. 1878), aus welcher die Opferwilligkeit
des italienischen Staates und die erreichten schönen Resultate
ersehen werden konnten, erwarben sich die ungetheilte Anerennung. Da aber
die unbedingte Anempfehlung dieser Institution, vorzüglich wegen des
Kostenpunktes, nicht leicht möglich war, mußte der von Michon. Petersen
und Beltrani Scalia verfaßte vermittelnde Antrag angenommen werden.
ad 7. Die Diskussion bewegte sich vorzüglich um die Abschaffung der
körperlichen Züchtigung und der anderen zwecklosen, ja öfters graufamen
Disciplinarstrafen.
Erstaunt war die Versammlung, als sie vernahm, daß in deutschen
Staaten selbst heute noch die Lattenkammer und der Zwangstuhl als Disciplinarstrafe
in Verwendung steht. Einzelne Stimmen erhoben sich zur
Bekräftigung der Nothwendigkeit der Prügelstrafe. Ihre Argumentation
erhielt aber gar keine Sympathie. In der General-Versammlung fanden
sich nur 11 Mitglieder, die für die Beibehaltung der körperlichen Züchtigung
stimmten.
Krohne, Referent der Sektion, empfahl die durch den Korreferenten
Lassen vorgeschlagene Resolution mit der Modifikation, daß die körperliche
Züchtigung ausgeschlossen werde. Skousés ist mit der Unterdrückung der
erwähnten barbarischen Strafen auch einverstanden, nur meint er, daß eine
taxative Anführung der zulässigen Disciplinarstrafen keine Vortheile biete,
da diesbezüglich die eigenartigen Verhältnisse der einzelnen Staaten nicht
ignorirt werden können. Die General-Versammlung acceptirte die durch
Krohne befürwortete Formulirung.
ad 8. Sowohl in den Verhandlungen der Sektion, als auch in der
General--Versammlung feierte die Institution der Bedingten Freilassung einen
vollständigen und glänzenden Sieg.
Alle mitgetheilten Daten, vorzüglich jene von Bayern und Kroatien,
sprachen so schwerwiegend und überzeugend für die Bedingte Freilassung.
daß die schüchternen Entgegnungen und Zweifel vollständig verstummten.
Einstimmig wurde anerkannt, daß diese Institution bei jedem Gefängniß-