Volltext : Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

31]  Der  zweite  internationale  Gefängniß-Kongreß.  31

ständigen  internationalen  Kommission  zugewiesen  wurde,  erachtete  es  die
Sektion  für  genügend,  wenn  durch  den  Kongreß  nur  die  allgemeine  Richtung
und  die  Hauptprincipien  ausgesprochen  würden.  Um  diesbezüglich  eine
Einigung  zu  erzielen,  wurde  durch  die  Sektion  eine  Subkommission  gebildet,
in  welcher  alle  größeren  Staaten,  als  die  nordischen  Reiche,  Deutschland,
Italien,  England,  Rußland,  Ungarn,  Spanien,  Oesterreich,  Belgien,  Frankreich
  und  Holland  durch  specielle  Fachmänner  repräsentirt  waren.  Nicht
gering  find  die  Verdienste  YDvernés',  die  er  sich  in  dieser  Kommission  durch
seine  rastlose  Bemühung  und  allseitige  Umsicht  erworben.  Endlich  kam
eine  Verständigung  zu  Stande.  Selbe  wurde  in  der  Sektion  ohne  Diskussion
  angenommen  und  auf  die  Anempfehlung  Michons  auch  in  der
General-Versammlung  genehmigt.

ad  6.  Die  Institution  der  Normalschulen  für  den  Schulunterricht
der  Aufseherkandidaten  wurde  durch  M.  Beltrani  Scalia  sehr  warm
empfohlen.  Die  vorgebrachten  Daten,  sowie  auch  die  über  diesen  Gegenstand
  zur  Vertheilung  gebrachte  Broschüre  (Des  éCcoles  normales  pour  préparer
  à  leur  mission  les  agents  chargés  de  la  surveillance  des  prisons.
Par  M.  Beltrani  Scalia  Paris,  Choix  et  Cie.  1878),  aus  welcher  die  Opferwilligkeit
  des  italienischen  Staates  und  die  erreichten  schönen  Resultate
ersehen  werden  konnten,  erwarben  sich  die  ungetheilte  Anerennung.  Da  aber
die  unbedingte  Anempfehlung  dieser  Institution,  vorzüglich  wegen  des
Kostenpunktes,  nicht  leicht  möglich  war,  mußte  der  von  Michon.  Petersen
und  Beltrani  Scalia  verfaßte  vermittelnde  Antrag  angenommen  werden.

ad  7.  Die  Diskussion  bewegte  sich  vorzüglich  um  die  Abschaffung  der
körperlichen  Züchtigung  und  der  anderen  zwecklosen,  ja  öfters  graufamen
Disciplinarstrafen.

Erstaunt  war  die  Versammlung,  als  sie  vernahm,  daß  in  deutschen
Staaten  selbst  heute  noch  die  Lattenkammer  und  der  Zwangstuhl  als  Disciplinarstrafe
  in  Verwendung  steht.  Einzelne  Stimmen  erhoben  sich  zur
Bekräftigung  der  Nothwendigkeit  der  Prügelstrafe.  Ihre  Argumentation
erhielt  aber  gar  keine  Sympathie.  In  der  General-Versammlung  fanden
sich  nur  11  Mitglieder,  die  für  die  Beibehaltung  der  körperlichen  Züchtigung
  stimmten.

Krohne,  Referent  der  Sektion,  empfahl  die  durch  den  Korreferenten
Lassen  vorgeschlagene  Resolution  mit  der  Modifikation,  daß  die  körperliche
Züchtigung  ausgeschlossen  werde.  Skousés  ist  mit  der  Unterdrückung  der
erwähnten  barbarischen  Strafen  auch  einverstanden,  nur  meint  er,  daß  eine
taxative  Anführung  der  zulässigen  Disciplinarstrafen  keine  Vortheile  biete,
da  diesbezüglich  die  eigenartigen  Verhältnisse  der  einzelnen  Staaten  nicht
ignorirt  werden  können.  Die  General-Versammlung  acceptirte  die  durch
Krohne  befürwortete  Formulirung.

ad  8.  Sowohl  in  den  Verhandlungen  der  Sektion,  als  auch  in  der
General--Versammlung  feierte  die  Institution  der  Bedingten  Freilassung  einen
vollständigen  und  glänzenden  Sieg.

Alle  mitgetheilten  Daten,  vorzüglich  jene  von  Bayern  und  Kroatien,
sprachen  so  schwerwiegend  und  überzeugend  für  die  Bedingte  Freilassung.
daß  die  schüchternen  Entgegnungen  und  Zweifel  vollständig  verstummten.
Einstimmig  wurde  anerkannt,  daß  diese  Institution  bei  jedem  Gefängniß-