Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
heransgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Auswärligen Amte.
Vll. Jahrgang. * gerlin, 15. Angust 1896. Nunmer i 16
Diese Zeitschrift erscheint in der, Reath am 1. und 15. * Maot Derielben w. en als Beiheste nn die mindestens einmal urrnssährlich
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v. Danckelman. Der * * Mincen elrägt beim Bezuge durch die Post * e
Buchhandlungen, Mk. 3.—, direkt unter Stss durch die koenwenhbanhsen #½ 3,50 jur Demischland und „thterrtich Hante, * 3.75 für
dic Lander des? Welsoft#t reins. — Einsend zungen und Anfragen sind an die Königliche Monchha andlung vo“ feust Sicgiricd Mittler
und Sohn, Verlin §W 12, Kochstraße 68—71, zu richten. (Eingetragen in der Zeitunge- ielile * 1800 unter Nr. 1910.)
Inhalt: Amtlicher Theit: Alerhochi Verordnung vom 26. Juli 1896, betreffend die Disziplinar= Strafordmung für
die Kaiserlichen Schutztruppen S. 515. — Verordnung, betressend die Einführung der deutschen Militär-Strasgesetze
in den afrikanischen Schußgebieten S. 1 — Verordnung, betressend das strasgerichtliche Verfahren gegen Militär-
personen der Kaiserlichen Schutztruppen S. 516. — Allerhöchste Ordre, betrejfend Beschwerdeführung der Personen
des Soldatenstandes S. 520. Verordnung, betressend die Rechtsverhältnisse der Landesbeamten in den deutschen
Schugebieten S. 520. — Velanntmachung wegen Nedaktion des Gesetzes, betreffend die atserlichen Schut=
truppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst, vom 18. Juli 1896 S — Verordnung
des Neichokanzlers, betreffend Auszüge aus den Personenstandsregistern S. 525. — et r an sämmtliche
Dienststellen in Deutsch-Ostajrika, betressend Ouarantäne der anlaufenden Seeschiffe S. 526. — Vorschriften, betreffend
die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen Hafen des deutsch-ostafrilanischen Schutbgebietes anlaufenden See-
schisse S. 527. — Desinfektionsanweisung für Seeschiffe, welche der gesundheitspolizeilichen Kontrole beim Anlaufen
eines Hafens des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes unterliegen S. 531. — Personalien S. 535.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Rachrichten S. 536. — Deutsch-Ostafrika: Verkehrswesen S. 536. —
Zur Nigelung des Trägerwesens S. 537. — Sanitäre Einrichtungen S. 537. — Förderung des Landbaueo S. 537.
— Landwirthschaftliches S. 537. — Togo: Stationen im Innern S. 538. — Marshall- Iusela- Reise
des Zandebhtmann S. 538. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antiskla i-Vewe-
gung S. 538. — Aus krenden Kolonien: Die Landkommission für Matabeleland S. 500 — —
Salomons-Inseln S. 539. — Verschiedene Mittheilungen: Eierhandel der Welt S. 539. Handelsbericht,
betressend die Provinszen Kerman und Prrlisch- Velusschistan. für das Jahr 1894/95 S. 540. — Litteralur S. 542. —
Schisssbewegungen S. 542. — Verkehrs-Nachrichten 542. — Anzeigen.
B eilage: Die aisior in ven E Schuhgebieten.
Amtlicher Theil.
Gesetze; Perordnungen der Reichsbehörden.
Allerhöchste Verordnung vom 26. Juli 1896, betreffend die Disziplinar-
Strafordnung für die Kaiserlichen Schutztruppen.
n# Ihren Vortrag bestimme Ich:
Auf die Angehörigen der Schutztruppen finden die Vorschriften der Disziplinar-Strafordnung für
das Heer mit folgenden Abweichungen Anwendung:
Es steht zu:
.dem Neichskanzler die Disziplinar-Strafgewalt, welche derjenigen eines kommandirenden
Generals in der Armee entspricht;
. dem Gouverneur beziehungsweise Landeshauptmann diejenige, welche einem Divisionskomman-
deur in der Armee zusteht;
3. dem Kommandeur diejenige eines heimischen Regimentskommandeurs;
dem detachirten Befehlshaber einer aus mindestens einer Kompagnie gebildeten Abtheilung
diejenige cines detachirten Stabsoffiziers der Armee
5. einem Kompagnieführer oder sonstigen Befehlshaber einer tleineren als der unter Ziffer 4
bezeichneten Abtheilung diejenige eines detachirten Hauptmanns der Armee
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