100 Pfd. Sterl. oder Gefängniß bis zu 12 Monaten
bedroht. Am 11. März erließ auch der Prüsident
der südafrikanischen Republik eine Proklamation, die
die Einfuhr und Ausfuhr aller Hausthiere aus dem
und in das Matabele-, Maschona= und Kahmasland
untersogte. Gleich darauf wurden Maßregeln ge-
troffen, um die ganze Westgrenze der Republik gegen
das Betschuanaland abzusperren. Seitens deß Gou-
verneurs der Kapkolonie wurde dem Resident Com-
missioner in Mafeking die Kappolizei zur Bildung
fester Kordons zum Schutze der Kapkolonie zur Ver-
fügung gestellt. Die dann weiterhin am 24. März
von dem Gorwerneur getroffenen Maßnahmen be-
trafen im Wesentlichen die Regelung der Verkehrs-
und Transportverhältnisse in dem für durchseucht
erklärten Distrikt; insbesondere wurde angeordnet,
daß der Seuche ausgesetztes Vieh weder von Norden
noch von Süden in das Betschuana-Protektorat ein-
zulassen sei und daß der Transport durch Pferde
oder Maulthiere zu erfolgen habe. Außerdem wurde
als erstrebenswerthes Ziel der möglichst zu beschleu-
nigende Weiterbau der Eisenbahn Mafeking—Ramath=
labama hingestellt. Im Uebrigen sollte jedes Ge-
spann und jede Herde, sobald innerhalb derselben
auch bei nur einem Ochsen Krankheitserscheinungen
zu Tage träten, ohne Entschädigung des Eigenthümers
getödtet werden.
Diese Entschädigungsfrage führte zu wiederholten
Erörkerungen zwischen den leitenden Persönlichkeiten.
Der Resident Commissioner und die Thierärzte
drangen fortgesetzt auf Zahlung einer Entschädigung,
da sie darin das einzige Mittel sahen, um über alle
Seuchenfälle möglichst rasch informirt zu werden.
Der Gouverneur war hierfür zunächst nicht zu haben,
da er befürchtete, damlt Betrügereien Thür und Thor
zu öffnen. Schließlich billigte er unter gewissen Be-
dingungen den Vorschlag des Resident Commissioner,
der dann am 26. März für das Gebiet des Beischnana-
Protektorats eine entsprechende Instruktion an den
Police -Commissioner erließ. Danach sollte jeder
Gespannochse südlich zwischen Gabownes und einem
bestimmten Punkte bei Ramathlabama untersucht und,
falls bei einem Thier Seucheerscheinungen zu Tage
träten, das ganze Gespann getödtet und verbrannt
werden. Für solche verseuchten Gespanne sollte eine
Entschädigung an den Eigenthümer nicht gezahlt
werden. Falls leine Seucheerscheinungen zu Tage
träten, sollte das Gespann durch den Aussichtsbeamten
abgeschätzt, dann getödtet und als Entschädigung für
einen Ochsen erster Klasse 5 Pfd. Sterl., für einen
geringeren 4 bis 3 Pfd. Sterl. gezahlt werden. Für
Geltendmachung dieser Entschädigungsansprüche unter
Vorzeigung der von dem betreffenden Aufsichts-
beamten ausgestellten Entschädigungsordre wurde als
Anfangstermin der 1. April bestimmt. Das Ver-
graben des kranken Viehes sollte auf Gouvernements-
kosten erfolgen. Betreffs dieser letzteren Frage wurde
von thierärztlicher Seite empfohlen, an einem von
der Straße mindestens 200 Yards entfernt, nicht in
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der Nähe von Wasserläufen gelegenen Orte die Ka-
daver entweder zu verbrennen oder in gebranntem
Kalk mindestens drei Fuß tief zu vergraben. Die
Gräber seien so einzuzäunen, daß jede Annäherung
von Vieh dort unmöglich sei.
Zur Beaussichtigung der Durchführung aller dieser
Maßregeln reichte natürlich die bisherige Betschuana-
polizei nicht aus. Neben der im Protektorat zur
Verwendung kommenden Kappolizei wurde noch eine
weiße und eine schwarze Polizeitruppe gebildet. Auf
eine Anfrage des Staatssekretärs Chamberlain,
ob gegenüber den möglicherweise zu erwartenden Un-
ruhen zur Stärkung der Stellung der Regierung
nicht die Entsendung von Truppen aus der Kap-
kolonie erforderlich erscheine, erwiderte der Gouver-
neur, daß die bewaffnete Macht in Betschuanaland
ausreiche, auch Unruhen unter den Eingeborenen
unwahrscheinlich seien, daß aber angesichts der zu
befürchtenden Hungersnoth Getreidelieferungen nach
dem durch die Seuche verheerten Gebiete bernhigender
wirken würde als Truppenansammlungen.
Wie aus den Berichten hervorgeht, war die Lage
der durch den Verlust ihres Viehes hart getroffenen
Eingeborenen dadurch eine noch drückendere geworden,
daß infolge der anhaltenden Trockenheit und des
Auftretens ungeheurer Heuschreckenschwärme die letzte
Ernte im ganzen Protektorat eine volle Fehlernte
war. Dazu kam, daß selbst zum Verkauf kein Ge-
treide vorhanden war und auch die Getreidelager der
Kapkolonie nur geringe Bestände aufwiesen. Um der
dadurch drohenden Hungersnoth vorzubeugen, ent-
schloß sich die Regierung zum Bezug von zunächst
10 000 Sack (zu je 240 Pfund Gewicht) Mais aus
Nordamerika, die im Juni im Schutzgebiet eintrafen.
Weitere Bezüge zu je 10 000 Sack waren für Sep-
tember und Dezember in Aussicht genommen. Es
bestand die Absicht, in Palapye mit Hülfe eines
neu einzurichtenden Maulthiertransportes ein Ge-
treidelager zu errichten und von dort die Vertheilung
nach dem eintretenden Bedürfnisse erfolgen zu lassen.
Zu diesem Zwecke sollten 200 Maulthiere und
15 Wagen noebst der erforderlichen Ausrüstung be-
schafft werden. Bezüglich der Entschädigung der
Regierung für diese Lieferungen wurde geltend ge-
macht, daß, soweit es möglich sei, die Vertheilung
des Getreides im Wege des Baarverkaufs erfolgen
solle. Daneben käme die Lohnzahlung an die beim
Bahnbau zu beschäftigenden Eingeborenen theilweise
in Getreide bestehen. Falls den Häuptlingen Gewähr
dafür geleistet würde, daß die betreffende Lieferung
auch thatsächlich ihrem Stamme allein zu gute käme,
würden sie vielleicht für ihren Stamm die Bürgschaft
für die Rückzahlung im Lause von fünf oder zehn
Jahren übernehmen. Außerdem müsse es aber dem
Assistent Commissioner überlassen bleiben, in geelg-
neten dringenden Fällen das Getreide unentgeltlich
abzugeben.
Bel Berechnung der durch diese Lieferungen ent-
stehenden Kosten wurden die Ausgaben fl#r den Sack