Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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die  Ausführung  der  trust,  sowie  über  Belegungen  Rechenschaft
abzulegen.  Er  hat  eine  Sicherheit  zu  bestellen  und  bezieht  die
von  dem  Richter  oder  dem  Grerichtsrechnungsführer  fixirte  prozentuale
  Gebühr,  welche  zwischen  1  und  3  Prozent  p.  a.  des
Einkommens  aus  der  trust-Masse  varirt.  Nur  wo  es  nöthig  ist,
darf  er  Anwälte  und  andere  Berufspersonen  zur  Hülfe  ziehen.
Er  hat  ordnungsmässige  Bücher  zu  führen,  welche  einmal  jährlich
dem  Gerichtsrechnungsführer  zur  Revision  vorzulegen  sind.  Trust-Gelder
  hat  er  in  ein  separates  Bankkonto  einzuzahlen;  lässt  er
mehr  als  250  über  zehn  Tage  in  seinem  eigenen  Privatkonto
stehen,  so  setzt  er  sich  einer  Geldstrafe  und  der  Amtsentsetzung
aus.  Entscheidungen  darf  er  erst  treffen,  nachdem  er  dem  Gerichtsrechnungsführer
  berichtet  hat,  welcher  die  Sache  dem  Richter
vorlegt,  falls  irgend  eine  Schwierigkeit  besteht.  Entdeckt  der
Grerichtsrechnungsführer  bei  der  Jahresrevision  eine  bedenkliche
nicht  autorisirte  Belegung,  so  verfügt  derselbe  anderweitige  Belegung.
  So  oft  der  Gerichtsrechnungsführer  vermuthet,  dass  etwas
nicht  in  Ordnung  ist,  kann  derselbe  Nachweise  für  sämmtliche
Belegungen  einfordern  und  dem  judicial  factor  Deponirung  aufgeben,
  wenn  der  Aufforderung  nicht  sofort  Folge  geleistet  wird.
Letzterer  kann  letztwillige  Verfügungen  zur  nachlassgerichtlichen
Anerkennung  bringen  und  mit  gerichtlicher  Sanktion,  welche  mitunter
  ertheilt  wird,  ein  Geschäft  fortführen.  Der  Kapitalwerth
der  zur  Zeit  in  Schottland  unter  diesem  System  verwalteten  Vermögensstücke
  beziffert  sich  auf  etwa  8  Millionen  Pfund  Sterling.
Nimmt  man  an,  dass  England  zehnmal  so  reich  als  Schottland
ist,  so  würde  die  Ziffer  sich  für  England  auf  80  Millionen  Pfund
Sterling  stellen.  Während  der  nahezu  50  Jahre,  während  welcher
das  System  in  Schottland  besteht,  hat  nicht  eine  einzige  trust-Masse
  durch  judicial  factors  Verkürzungen  erlitten.  In  den  vereinzelten
  Fällen,  wo  Unehrlichkeiten  vorkamen,  haben  die  Bürgen
des  judicial  factor  den  Schaden  wieder  gut  gemacht.  Es  besteht
sehr  wenig  Unterschied  zwischen  den  Kosten  der  Ausführung  der