108 Erster Teil: Das Lehrlingswesen im Handwerk.
und sie auch nicht genügend Mittel hätten. Ob aus diesem Anlaß
sich die Ausschüsse für das Lehrlingswesen z. B. nur mit der Entscheidung
von Streitigkeiten aus dem Lehrlingsverhältnis befassen
müssen, dürfte wohl bezweifelten werden. Aus den Darlegungen geht
jedenfalls hervor, daß für die Innungen auf dem Gebiete des Lehr-Iinentoesens
noch ein weites Feld fruchtbringender Tätigkeit zu bearbeiten
bleibt.
Die MWünsche, die die Handwerker hinsichtlich einer Besserung der
Verhältnisse hegen, gehen naturgemäß weit auseinander. Es ist aber
bemerkenswert, daß sie sich vielfach auf das Schulwesen beziehen.
Der Ausbau der Fortbildungsschule nach der beruflichen Seite wird
des öfteren verlangt. Daß praktische Meister in die Kuratorien der
Schulen aufgenommen werden und Einfluß auf die Gestaltung des
Lehrplanes erhalten, wird als notwendig erklärt. Mehrfach wird
auch die Einführung von Lehrlingswerkstätten nach badischem Muster
gewünscht. Auch die Einführung der Besuchspflicht für die Fortbildungsschule
wird gefordert. In Hessen will man die Sonntagszeichenschule
obligatorisch gemacht haben. In Bayern wird verschiedentlich
der Wunsch nach Einführung des Schten Schuljahres für
die Volksschule geltend gemacht, sowohl wegen der unzulänglichen
Vorbildung, als auch wegen der noch nicht genügend gefestigten
Körperkonstitution der Lehrlinge. Ferner sollen für die kleinen
Städte staatliche Gewerbelehrer angestellt werden. Selbstverständlich
ehlen auch nicht die alten Handwerkerforderungen hinsichtlich des
Submissionswesens, der Gefängnisarbeit, der Warenhäuser, der
Wanderlager, der Hausierer usw. Die Festigung der wirtschaftlichen
Position des Handwerks im allgemeinen sei die Grundlage auch für
eine gute Lehrlingsausbildung.
Der Eindruck, der hiernach auf Grund der Mitteilungen seitens der
Handwerker selbst gewonnen wird, erhält im wesentlichen seine Bestätigung
in den Berichten der Gewerbeaufsichtsb eamten, die bei
ihren Revisionen in den Handwerksbetrieben sehr häufig Gelegenheit
haben, auch praktische Einblicke in die wirtschaftliche Lage des Handwerks
undi in die Art der Lehrlingsausbildung und Lehrlingshaltung
zu tun. In weitem Umfange haben sich die Gergbein wetoren mit
als Helfer auf diesem Gebiete betrachtet und Hand in Hand mit
der Handwerkskammer oder deren Beauftragten an der Besserung
des Lehrlingswesens gearbeitet. Die Beurteilung, die die Verhältnisse
hier von unparteiischer Seite erfahren, ist daher von großer
Bedeutung. Wir beschränken uns hier auf die Berichte seit dem
Jahre 1902, da im allgemeinen erst in diesem Jahre die Tätigkeit
der Handwerkskammern voll eingesetzt hat.
Auch die Gewerbeauffichtsbeamten betonen in fast allen Berichten
immer wieder, daß dank der Tätigkeit der onzwerrlammern. die
Verhältnisse auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich ganz erheblich
gobessert. haben. Aus Niederbayern wird mitgeteilt (Amtliche Ausgabe,
902 S. 30), für das Lehrlingswesen und die fachliche Ausbildung sei
v55 Eingreifen von Meistern in den Unterricht allenthalben in wachsen-E