Volltext : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

108  Erster  Teil:  Das  Lehrlingswesen  im  Handwerk.

und  sie  auch  nicht  genügend  Mittel  hätten.  Ob  aus  diesem  Anlaß
sich  die  Ausschüsse  für  das  Lehrlingswesen  z.  B.  nur  mit  der  Entscheidung
  von  Streitigkeiten  aus  dem  Lehrlingsverhältnis  befassen
müssen,  dürfte  wohl  bezweifelten  werden.  Aus  den  Darlegungen  geht
jedenfalls  hervor,  daß  für  die  Innungen  auf  dem  Gebiete  des  Lehr-Iinentoesens
  noch  ein  weites  Feld  fruchtbringender  Tätigkeit  zu  bearbeiten
  bleibt.

Die  MWünsche,  die  die  Handwerker  hinsichtlich  einer  Besserung  der
Verhältnisse  hegen,  gehen  naturgemäß  weit  auseinander.  Es  ist  aber
bemerkenswert,  daß  sie  sich  vielfach  auf  das  Schulwesen  beziehen.
Der  Ausbau  der  Fortbildungsschule  nach  der  beruflichen  Seite  wird
des  öfteren  verlangt.  Daß  praktische  Meister  in  die  Kuratorien  der
Schulen  aufgenommen  werden  und  Einfluß  auf  die  Gestaltung  des
Lehrplanes  erhalten,  wird  als  notwendig  erklärt.  Mehrfach  wird
auch  die  Einführung  von  Lehrlingswerkstätten  nach  badischem  Muster
gewünscht.  Auch  die  Einführung  der  Besuchspflicht  für  die  Fortbildungsschule
  wird  gefordert.  In  Hessen  will  man  die  Sonntagszeichenschule
  obligatorisch  gemacht  haben.  In  Bayern  wird  verschiedentlich
  der  Wunsch  nach  Einführung  des  Schten  Schuljahres  für
die  Volksschule  geltend  gemacht,  sowohl  wegen  der  unzulänglichen
Vorbildung,  als  auch  wegen  der  noch  nicht  genügend  gefestigten
Körperkonstitution  der  Lehrlinge.  Ferner  sollen  für  die  kleinen
Städte  staatliche  Gewerbelehrer  angestellt  werden.  Selbstverständlich
ehlen  auch  nicht  die  alten  Handwerkerforderungen  hinsichtlich  des
Submissionswesens,  der  Gefängnisarbeit,  der  Warenhäuser,  der
Wanderlager,  der  Hausierer  usw.  Die  Festigung  der  wirtschaftlichen
Position  des  Handwerks  im  allgemeinen  sei  die  Grundlage  auch  für
eine  gute  Lehrlingsausbildung.

Der  Eindruck,  der  hiernach  auf  Grund  der  Mitteilungen  seitens  der
Handwerker  selbst  gewonnen  wird,  erhält  im  wesentlichen  seine  Bestätigung
  in  den  Berichten  der  Gewerbeaufsichtsb  eamten,  die  bei
ihren  Revisionen  in  den  Handwerksbetrieben  sehr  häufig  Gelegenheit
haben,  auch  praktische  Einblicke  in  die  wirtschaftliche  Lage  des  Handwerks
  undi  in  die  Art  der  Lehrlingsausbildung  und  Lehrlingshaltung
zu  tun.  In  weitem  Umfange  haben  sich  die  Gergbein  wetoren  mit
als  Helfer  auf  diesem  Gebiete  betrachtet  und  Hand  in  Hand  mit
der  Handwerkskammer  oder  deren  Beauftragten  an  der  Besserung
des  Lehrlingswesens  gearbeitet.  Die  Beurteilung,  die  die  Verhältnisse
  hier  von  unparteiischer  Seite  erfahren,  ist  daher  von  großer
Bedeutung.  Wir  beschränken  uns  hier  auf  die  Berichte  seit  dem
Jahre  1902,  da  im  allgemeinen  erst  in  diesem  Jahre  die  Tätigkeit
der  Handwerkskammern  voll  eingesetzt  hat.

Auch  die  Gewerbeauffichtsbeamten  betonen  in  fast  allen  Berichten
immer  wieder,  daß  dank  der  Tätigkeit  der  onzwerrlammern.  die
Verhältnisse  auf  dem  Gebiete  des  Lehrlingswesens  sich  ganz  erheblich
gobessert.  haben.  Aus  Niederbayern  wird  mitgeteilt  (Amtliche  Ausgabe,

902  S.  30),  für  das  Lehrlingswesen  und  die  fachliche  Ausbildung  sei
v55  Eingreifen  von  Meistern  in  den  Unterricht  allenthalben  in  wachsen-E