258
der MAlodial-Erben des regierenden Hauses, nun Verzicht thun
wollten? Wenn sie es nun gegenwärtig thun wollten, ehe
irgend noch ein Recht des östreichischen Hauses aufwacht, ehe
irgend noch ein Fall kommt, wo Wirtemberg zur großen
Reichsdomäne gemacht werden soll?
Wer es wehren könnte? Viele Publicisten glauben, der
Kaiser. Jene trefflichen, dem Herzogtbum auf ewighin inkorporirten
Stücke Landes waren schon damals auf ewighin
inkorporirt, da von Zeit zu Zeit neue kaiserliche Lehenbriefe
über Wirtemberg ausgestellt worden. Sie sind demnach in
den neueren und neuesten Lehenbriefen schon mitgefaßt unter
der Benennung sammt allen Appertinenzstücken.
So hat also der oberste Lehensherr jene schönen, großen Vermehrungen
des Reichslehens gleichsam schon acceptirt. So sind
sie schon in den neueren und neuesien Lehenbriefen als Integral-Theile
des großen untheilbaren Herzoglehens begriffen;
sie sind schon als solche Integral-Theile unter die große kaiserliche
und Reichsgarantie gekommen; sie sind nicht mehr
zur freien, willkürlichen Disposition des Herzogs und der
Landstände.
Ob man so mit vollem Rechte schließen könne, kann ich
nicht behaupken, kann ich nicht widerlegen. Doch wenn ich
dieses oder jenes thun müßte, so wäre vielleicht immer noch
die erstere Partie diehmal die leichtere.
Der Knoten ist also zu fest geknüpft, und
weil er mir so fest geschlungen zu seyn scheint, daß alle Kunsü
daran verzweiseln, alle Geduld daran ermüden möchte, so
würde ich denselben nie berührt, nie in's Sichtbare hervorgezogen
haben, wenn nicht die nähere Beschauung desselben, für
äahnliche Fälle der Zukunft, manchen höchst lehrreichen Wink
geben könnte.