338 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
von Wien unmittelbar nach Köln mehr zablen als gleiche Güter, die von
Wien über Köln nach. Amsterdam und von da nach Köln zurückgeben.
Derartige Tarıfgestaltungen begünstigten den durchgehenden Verkebr
oft in so ungesunder Weise, daß die Wettbewerbsbedingungen ganz
wesentlich verschoben werden. Sie kommen aber nur größeren Plätzen
zugute, die ohnehin schon eine gewisse Überlegenheit zeigen. Diese
Begünstigungen tragen überdies das Merkmal des Willkürlichen an
sich, da sie sicb ın Wahrheit auf keine andere Erwägung stützen
können als die, große Versendungen heranzuziehen und gegebenenfalls
den an gleichen Knotenpunkten mitwerbenden Bahnlinien zu entreißen.
Die Ermäßigung der Selbstkosten mit zunehmender Entfernung wird
zwar auch hier wieder zur inneren Rechtfertigung der Maßregel herangezogen,
reicht aber nicht aus, die Erhebung einer geringeren Gesamtfracht
für eine wesentlich längere Strecke als für eine kürzere zu erklären.
Da die Abfertigungskosten unabhängig sind von der Länge der Beförderungsstrecke,
und da die gesamten Streckenkosten für die längere
Strecke nicht geringer sind als für die kürzere, so wird in der Frachtungereimtheit
ein Geschenk gewährt, das nur dann ohne Schaden für
die Eisenbabnverwaltung sein kann, wenn für die kürzere Strecke eine
zu hohe Fracht erhoben wird. Daß ein solches Vorgehen gegen die
Gerechtigkeit verstößt, ist nicht zu bezweifeln.
Die tatsächliche Güterbeförderung auf den Eisenbalinen erfolgt überwiegend
nach Ausnahmesätzen. Auf den vollspurigen deutschen Staatsund
Privatbahnen wurden in der Güterbeförderung gegen Frachtberechnung,
die über neun Zehntel des gesamten Güterverkehrs überhaupt ausmacht,
befördert und geleistet von Hundert
beförderten Tonnen geleisteten Tonnenkilometern
nach den Sätzen für 1910 1905 1900 190 1850 1910 1905 1900 1890 1880
Eil- u- Expreßgut 0,59 0,81 0,67 0,35 047 0,92 0,90 0,70 0,38 0,53
Frachtstückgut 4,08 4,20 4,36 4,13 5,69 5,05 4,98 4,77 4,16 6,22
allgemeine Wagenladungsklasse
Aı 0,54 0,90 0,99 1,27 1,74 1,06 1,13 1,19 1,66 2.52
B 1,94 204 218 220 227 260 285 302 3,32 3,56
Spezialtarife .
A2 1,69 1,73 180 207 83 1,76 1,74 1,68 1,95 331
I 4,45 4,55 5,15 5,83 5,94 3,98 4,09 4,63 5,61 6,13
1 450 441 4,16 4,28 3,11 4,89 4,585 4,34 4,46 3,44
IIl 20,33 21,59 22,50 24,36 17,37 16,94 16,19 17,52 29,19 16.92
nach d. Regeltarif. 35,72 40,26 41,81 49,49 39,92 37,20 37,05 37,85 50,73 43.23
nach den Ausnahmetarifen
für Eil- und Exprebgut,
Stückerut und
Wagrenladungen
unter 10 t 0,16 0,12 017 0,80 0,15 0,39 0,38 044 103 0,23
für Wagrenladungen
von 10t und melır 56,70 55,66 54,57 39,19 54,90 59,64 60,14 59,42 39.24 53.51
n. Ausnahmesätz. 56,86 55,78 54,74 39,94 55,05 60,03 60,47 59,86 40,27 53.79