Full text : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VII. Band. Das Verkehrswesen (1_7)

338  III.  Abschnitt.  Der  Eisenbahnverkehr.

von  Wien  unmittelbar  nach  Köln  mehr  zablen  als  gleiche  Güter,  die  von
Wien  über  Köln  nach.  Amsterdam  und  von  da  nach  Köln  zurückgeben.

Derartige  Tarıfgestaltungen  begünstigten  den  durchgehenden  Verkebr
  oft  in  so  ungesunder  Weise,  daß  die  Wettbewerbsbedingungen  ganz
wesentlich  verschoben  werden.  Sie  kommen  aber  nur  größeren  Plätzen
zugute,  die  ohnehin  schon  eine  gewisse  Überlegenheit  zeigen.  Diese
Begünstigungen  tragen  überdies  das  Merkmal  des  Willkürlichen  an
sich,  da  sie  sicb  ın  Wahrheit  auf  keine  andere  Erwägung  stützen
können  als  die,  große  Versendungen  heranzuziehen  und  gegebenenfalls
den  an  gleichen  Knotenpunkten  mitwerbenden  Bahnlinien  zu  entreißen.
Die  Ermäßigung  der  Selbstkosten  mit  zunehmender  Entfernung  wird
zwar  auch  hier  wieder  zur  inneren  Rechtfertigung  der  Maßregel  herangezogen,
  reicht  aber  nicht  aus,  die  Erhebung  einer  geringeren  Gesamtfracht
  für  eine  wesentlich  längere  Strecke  als  für  eine  kürzere  zu  erklären.
Da  die  Abfertigungskosten  unabhängig  sind  von  der  Länge  der  Beförderungsstrecke,
  und  da  die  gesamten  Streckenkosten  für  die  längere
Strecke  nicht  geringer  sind  als  für  die  kürzere,  so  wird  in  der  Frachtungereimtheit
  ein  Geschenk  gewährt,  das  nur  dann  ohne  Schaden  für
die  Eisenbabnverwaltung  sein  kann,  wenn  für  die  kürzere  Strecke  eine
zu  hohe  Fracht  erhoben  wird.  Daß  ein  solches  Vorgehen  gegen  die
Gerechtigkeit  verstößt,  ist  nicht  zu  bezweifeln.

Die  tatsächliche  Güterbeförderung  auf  den  Eisenbalinen  erfolgt  überwiegend
  nach  Ausnahmesätzen.  Auf  den  vollspurigen  deutschen  Staatsund
  Privatbahnen  wurden  in  der  Güterbeförderung  gegen  Frachtberechnung,
  die  über  neun  Zehntel  des  gesamten  Güterverkehrs  überhaupt  ausmacht,
  befördert  und  geleistet  von  Hundert

beförderten  Tonnen  geleisteten  Tonnenkilometern
nach  den  Sätzen  für  1910  1905  1900  190  1850  1910  1905  1900  1890  1880
Eil-  u-  Expreßgut  0,59  0,81  0,67  0,35  047  0,92  0,90  0,70  0,38  0,53
Frachtstückgut  4,08  4,20  4,36  4,13  5,69  5,05  4,98  4,77  4,16  6,22

allgemeine  Wagenladungsklasse
  Aı  0,54  0,90  0,99  1,27  1,74  1,06  1,13  1,19  1,66  2.52

B  1,94  204  218  220  227  260  285  302  3,32  3,56

Spezialtarife  .

A2  1,69  1,73  180  207  83  1,76  1,74  1,68  1,95  331
I  4,45  4,55  5,15  5,83  5,94  3,98  4,09  4,63  5,61  6,13
1  450  441  4,16  4,28  3,11  4,89  4,585  4,34  4,46  3,44
IIl  20,33  21,59  22,50  24,36  17,37  16,94  16,19  17,52  29,19  16.92

nach  d.  Regeltarif.  35,72  40,26  41,81  49,49  39,92  37,20  37,05  37,85  50,73  43.23

nach  den  Ausnahmetarifen

für  Eil-  und  Exprebgut,

  Stückerut  und

Wagrenladungen
unter  10  t  0,16  0,12  017  0,80  0,15  0,39  0,38  044  103  0,23

für  Wagrenladungen
von  10t  und  melır  56,70  55,66  54,57  39,19  54,90  59,64  60,14  59,42  39.24  53.51

n.  Ausnahmesätz.  56,86  55,78  54,74  39,94  55,05  60,03  60,47  59,86  40,27  53.79