Full text : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band 2. Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg. (2)

Die  Edelfrau.  217

wie  es  uns  Meister  Gottfried  im  Tristan  gemalt  hat.  Bei
einer  feierlichen  Gelegenheit  erscheint  die  Königin  Isot  im
Sale  der  Königsburg,  das  „Wunder  von  Irland“,  die
„leuchtende  Magd  Isold“  an  der  Hand  führend  und  in  dem
gemeinsamen  Auftreten  von  Mutter  und  Tochter  markirt
sich  zugleich  der  Unterschied  im  Gebaren  der  höfischen
Frau  und  der  höfischen  Jungfrau.  Leise  und  stätig
schwebt  die  blonde  Isold  neben  der  Mutter  einher,  süß
gestaltet  um  und  um,  lang,  schlank  und  schwank,  als
„hätte  die  Minne  sie  gedreht  für  sich  selber  zu  einem
Federspiel,  dem  Wunsche  zu  einem  Endeziel.“  Ihr  Rock
und  Mantel  war  von  braunem  Sammet  nach  französischem
Schnitt  und  war  der  Rock  da,  wo  die  beiden  Seiten  zu
den  Hüften  niedersinken,  gefranzet  und  geenget  und  mittelst
des  Gürtels,  der  da  lag,  „wo  er  liegen  soll,“  an  den  Leib
gezwungen.  Fest  lag  der  Rock  der  Gestalt  an  („der  rok
der  was  ir  heinlich"),  stand  nirgends  ab  und  schmiegte
sich  von  oben  bis  unten  glatt  an  die  Glieder.  Aber  um
die  Beine  her  erweiterte  er  sich  zu  reichem  Faltenwurf.
Der  Mantel  war  innen  und  außen  mit  Streifen  von
Hermelin  verziert  (bi  zilen  gefloitiret  "),  weder  zu  kurz
noch  zu  lang  und  mit  einem  Zobelpelz  verbrämt,  dessen
Grauschwarz  mit  dem  Hermelin  sich  wohl  vertrug.  Vor
der  Brust  war  mittelst  einer  Schlinge  von  weißen  Perlen
der  Mantel  an  die  Tassel  (Heftel,  Agraffe)  befestigt  und
hier  hatte  die  Schöne  den  Daumen  der  linken  Hand  eingeschlagen.
  Mit  zwei  Fingern  der  Rechten  dagegen  hielt
sie  „nach  höfischer  Art“  weiter  unten  den  Mantel  zusammen,
  so  daß  er  faltenreich  die  Füße  umwallte  und