Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

den 189 
tfapitulations-Verhandlung. 
  
Der (Charge, Vor= und Familienname), geboren am 
.·.... zu (Ort, Verwaltungsbezirk, Bundesstaat) 
welcher (ovrv. bkbis bei 
(genaue Bezeichnung des Truppentheils) 
gedient hat, will eine Kapitulation eingehen. 
Der Genannte erklärt: 
Ich kapitulire vom") bis 
mit dem Keiserlichen Kommando der Schutztruppe für Süd= 
westafrika und erkläre, daß ich diesen Entschluß selbstständig 
und (bei Minorennen mit Genehmigung des Vaters oder Vormundes) 
nach reiflicher Ueberlegung gefaßt habe. 
Mir ist bekannt, daß diese Kapitulation aufgehoben werden 
kann, sobald meine Versetzung in die zweite Klasse des Sol- 
datenstandes oder meine Degradation erfolgt, oder sobald ich 
zu einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen oder zu einer höheren 
Strafe gerichtlich verurtheilt werde. Auch weiß ich, daß bei 
einer Mobilmachung oder bei einer von Seiner Mojestät dem 
Kaiser angeordneten Verstärkung meines Truppentheils ich erst 
nach der Demobilmachung, bezw. nachdem die Umstände, welche 
Veranlassung zu der Verstärkung waren, beseitigt sind, meine 
Entlassung aus dem Dienste fordern darf, sowie daß ich wie 
alle übrigen Mannschaften des aktiven Dienststandes versetzt 
werden kann. 
  
*) Tag der Uebernahme in die Schutztruppe.
	        
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