1%. Der nicht genehmigte Statutenentwurf vom Jahre 1809. 345
sie von allgemeinem Interesse für die Wissenschaften erachten; sodann die übrigen
Akademiker die ihnen bekannt gewordenen Nachrichten von neuen Entdeckungen,
oder andern wissenschaftlichen Gegenständen.
5. Diese Mittheilungen ($ 3 und 4) finden nach den Vorlesungen statt. Hingegen
vor denselben geschieht die Einführung und Bewillkommung neuer Mitglieder.
6. Wenn alle diese Geschäfte abgethan sind, so schliefst der Präsident die
Sitzung in Absicht der besuchenden Zuhörer, so dafs blos die ordentlichen Mitglieder
zusammen bleiben, um noch, was die Akademie besonders angeht, zu
verhandeln.
7. Zweimal im Jahre hat die Akademie eine Öffentliche Versammlung:
ı. an oder zunächst dem 24! Jänner, um wegen ihrer Wiederherstellung durch
Friedrich den Grofsen das Andenken seines Geburtstages zu feyern; 2. an oder
zunächst dem Geburtstage des regierenden Landesherrn. Diese Versammlungen
werden vorher in den Zeitungen bekannt gemacht, und alle anständige Personen
haben freien Zutritt zu denselben.
8. Ihr Zweck ist, dem Publikum eine Art Öffentlichen Berichts von den
Arbeiten der Akademie abzulegen. Nachdem der Präsident über die Feier des
Tages gesprochen, sodann die seit der letzten öffentlichen Sitzung vorgefallenen
Haupt-Veränderungen, als: die Todesfälle, die neu erwählten Mitglieder, kurz bekannt
gemacht hat, zeigt er die auf die Preisfragen eingelaufenen Schriften und
die jetzt neu aufgeworfenen Fragen an. (Abschnitt VII).
9. Hierauf statten die Sekretare die wissenschaftlichen Berichte ab. Diese
enthalten: erstlich eine Angabe dessen, was in ihren Klassen seit Erstattung der
letzten Berichte in der Akademie gelesen und sonst geleistet worden ist, und verbinden
zweitens damit eine Übersicht von dem Zustande und dem Fortschritt dieser
wissenschaftlichen Fächer überhaupt.
ı0. Es folgen dann die Denkschriften auf verstorbene Mitglieder. Sie werden
spätestens anderthalb Jahre, d.i. in der dritten öffentlichen Sitzung nach ihrem
Tode verlesen. |
ıı. Mehrere Mitglieder lesen hierauf Abhandlungen von solchem wissenschaftlichen
Inhalte, dals ein gebildetes Publikum daran Theil nehmen kann.
12. Die Sprache für alle Vorlesungen ist die Deutsche als die Landessprache.
Doch wird auch gestattet, lateinisch zu lesen. Diese beiden Sprachen
sind die Regel; wer in einer andern seine Vorlesung halten will, muls dazu erst
Genehinigung haben.
13. Aufserordentliche Versammlungen der Akademie werden von dem
Präsidenten besonders angesagt. Er beruft sie zu Berathschlagungen, zu Ertheilung
von Nachrichten und wo es sonst nötig ist.
14. Über alles, was in den Akademischen Sitzungen oder Versammlungen
verhandelt und vorgekommen ist, wird ein vollständiges Protokoll abwechselnd von
einem der vier Klassen -Sekretare geführt.
15. Um die akademischen Geschäfte, welche den Klassen besonders
obliegen, abzumachen, soll jede derselben sich einmal im Monate versammeln.
16. Aufserdem kömmt sie, so oft die Uınstände es erfordern, zusammen,
wozu der Klassen -Sekretar sie beruft (Abschnitt V', $ 61lg.).
17. Aufser den Wahlen, den Berathschlagungen, und andern die Klasse
ganz bestimmt angehenden Verhandlungen bestellen ihre Geschäfte: in den bekannt
zu machenden Preis- Aufgaben und den Zuerkennungen der ausgesetzten Preise;
in Verabredungen über die von den Mitgliedern zu lesenden Abhandlungen; in
Leistung derjenigen wissenschaftlichen Arbeiten, welche theils die Klasse selbst
nöthig findet, theils ihr von der Akademie aufgetragen werden.