Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

 

 

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Abgabernsätze  Für
*“  nach  dem  14-Thalerfuß  nach  dem  Tara
3  ab  dermit  der  Eintheilung  wird  vergütet
Benennung  der  Gegenstände.  4  des  Thalers  244-Guldenfuß,  6
Ver-  in  30  vom  Centner
zollung.  bein  beim  Bruttogewicht:
Eingang.  Ausgang.  Eingang.Ausgang.
Nihlr.!  Ngr.  J  Rthlr./  Ngr.  1I  Sl.  .  FXr.  Pfund.
Stangen  zu  Schnupftaback,  auch  !4
Tabacksmehl  und  Abfälle  1  Centr301“#  .  n  sen
OCigarren  und  Schnupftabackt  Centr,H  26  125.//46  in  Balen.

Bei  Eigarren  außer  der
vorstehenden  Tara  für
die  äußere  Umschließung,
noch  24  Pfund,  falls  die
Cigarren  in  kleinen  Kisten,
  und  12  Pfund,  falls
sie  in  Körbchen  verpackt
sind.

W)  Thee  1  Centr.l1C  19„23  in  Kisten.
X)  Zucker:
.  -  t-,  Kandis-,  Bruch-  "

1.  Brod=  und  Hu  ]  ch  14  in  Fdssern  mit  Dauoder
  Lumpen=  und  weißer  gestoßener  ben  v.  Eichen=  u.  an-Zucer
  1  Centr.llä  17305  derm  harten  Holze.

10  in  anderen  Fässern.
13  in  Kisten.
1  13in  Fdssern  mit  Dau--2.

  Rohzucker  und  Farin  (Zuckermehl)  1  Cent  88  .  .14  .  .  benv.Eichen-u.sauderm

  harten  Holze.
.  „  „  10  in  anderen  Fässern.

3.  Rohzucker  für  inländische  Siede-  16  in  Kisten  v.  8  Centr.
reien  zum  Raffiniren  unter  den  be—  und  daruͤber.
sonders  vorzuschreibenden  Bedingun—  inges  un  *“*
gen  und  Controlen  1  Centr§.  8  455  .  schenRohkgeflech-Anmerk.

  Die  Abgabensaͤtze  fuͤr  Zucker,  von  1  len((nngevern
bis  3  einschließlich,  gelten  nur  bis  zum  Isten  Jin  2T  rnir—  Koͤrb
September  1844.  in  anderen  Koͤrben.

6  in  Ballen.
26Oel,  in  Fässern  eingehend  .  .  .  .  ..  1  CentrlI10  0  2555.
Anmerk.  1.  Kkosnuß-,  Palm-,  Wallrathöl
trägt  die  allgemeine  Eingangsabgabe.
Desgleichen  Baumöl,  wenn  bei  den
Zollämtern  an  der  Grenze  oder  bei
der  Abfertigung  aus  den  Packhöfen
(Hallanstalten)  vorher  auf  den  Centner
  ein  Pfund  Terpentinsl  zugesetzt
worden.