welchen die eingeborenen Beamten durchweg ge-
nommen werden. Die Beamten selbst, deren Vor-
fahren wohl auch unter der früheren despotischen
Sultansherrschaft nicht allzuviel selbständige Befug-
nisse ausgeübt haben dürften, begnügen sich mit dem
Schein der Macht um so eher, als diesem Scheine
sehr positive Vortheile zur Seite stehen. Ehren und
Geld sind wirksame Mittel der Holländer, um die
eingeborenen Beamten an sich zu fesseln. Die an-
gesehene Stellung, deren sich der Beamte in Java
von Alters her erfreut, wird von der holländischen
Regierung möglichst noch gehoben. In dem die
Verwaltung von Niederländisch-Indien regelnden
Regeerings Reglement wird das Verhältniß des
Regenten zu dem Assistentresidenten als das eines
jüngeren Bruders zum älteren Bruder bezeichnet.
Diese schmeichelhafte Gleichstellung des eingeborenen
Beamten mit den nächst Generalgouverneur und
Residenten höchsten holländischen Beamten der Ko-
lonie scheint bei geeigneten Gelegenheiten noch mög-
lichst betont und zur Erhöhung des Ansehens des
Regenten dem Volke vor Augen geführt zu werden.
So sah ich verschiedentlich Photographien, auf denen
Assistentresident und Regent in Galauniform und
mit Gefolge Arm in Arm ausgenommen waren. Auch
das Ansehen der unteren eingeborenen Beamten
scheint seitens der holländischen Regierung möglichst
gehoben zu werden.
Von nicht minderer Bedeutung dürfte das peku-
niäre Moment sein. Die Gehälter der Regenten
sind zum Theil recht erheblich. Zu diesen Gehältern
treten noch die weiter unten zu erörternden Kaffee-
prozente, welche bei dem genannten Regenten
10 000 Gulden jährlich ausmachen sollen.
Einen etwaigen Mißbrauch ihrer Stellung durch
die eingeborenen Beamten verhindert die holländische
Regierung durch häufigere Versetzung der Beamten.
In dem Sultanat Diokjakarta, dessen Sultan
schon seit längerer Zeit seine Herrschaftsrechte auf
die Holländer übertragen hat, scheinen die Verhält-
nisse ähnlich zu liegen wie im übrigen Java. Eine
besondere Politik befolgt die holländische Regierung
in dem Sultanat Solo, welches sich bis in die
neueste Zeit noch einer größeren Selbständigkeit er-
freute. Da der Sultan, der Nachfolger der ehe-
maligen Kaiser von Mataram, der sich selbst mit
Stolz den Paku Buwonv, den „Nagel der Welt“
nennt, bei der einheimischen Bevölkerung in hohem
Ansehen steht, so ist hier die Gefahr eines Auf-
standes in höherem Grade vorhanden, als sonst in
Java. Die Holländer haben daher einmal mili-
tärische Maßnahmen getroffen. Ein Kastell ist hier
so angelegt, daß der Kraton des Sultans, insbesondere
der prachtvolle große Saal des Palastes, jederzeit
unter Feuer genommen werden kann. Sodann aber
erkennt die Regierung, in Beherzigung des Grund-
satzes: „Divide et imperas, in Solo neben dem
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wohnt in der Residenzstadt selbst einen prächtigen
Palast, genießt fürstliche Ehren und hat, wie mir
der — holländische — Kommandant der Leibwache
des Sultans mittheilte, nicht weniger als 2000 Mann
Soldaten ständig unter Waffen. Bei der natur-
gemäß bestehenden Spannung zwischen Sultan und
Prinz dürften die Holländer an Letzterem im Falle
eines Ausstandes einen nicht zu unterschätzenden
Bundesgenossen besitzen.
Die Eingeborenen werden in Java allgemein
zu direkten Steuern herangezogen. Persönlich sind
sie frei und unterstehen dem Schutze der Gesetze,
welche insbesondere körperliche Mißhandlung Ein-
geborener (durch Europäer] mit Strafe bedrohen.
In religiöser Beziehung herrscht eine weitgehende
Duldsamkeit. Die Christen haben ihre Kirchen, die
Mohammedaner — und dies sind fast alle Ein-
geborenen — ihre Moscheen, die Chinesen ihre Tempel.
Selbst der Hindudienst scheint noch aktive Anhänger
zu haben. So sah ich in einigen der kleinen Tempel
zu Brambanan, in welchen sich Bildsäulen der indi-
schen Gottheiten befinden, noch glimmende Opfer von
frischen Blumen und Früchten.
Den christlichen Missionen, welchen früher eine
Thätigkeit in Java untersagt war, steht jetzt der
Zugang frei, doch sollen sie bisher keine nennens-
werthen Erfolge erzielt haben.
Die Politik der holländischen Regierung hinsicht-
lich Nichteingeborener wird von dem Gedanken ge-
leitet, ungeeignete Elemente von der Kolonie fern-
zuhalten. Es findet eine genaue polizeiliche Kontrole
aller zuziehenden Personen statt. Jeder Neuankom-
mende hat die Verpflichtung, sich binnen drei Tagen
bei der Polizeibehörde zu melden und sich über seine
Zwecke auszuweisen. Auf diese Bestimmung, deren
Nichtinnehaltung hohe Geldstrafe nach sich zieht,
wird durch Anschläge auf den holländischen Dampfern,
sowie auf den javanischen Eisenbahnen hingewiesen.
Das Reisen in Niederländisch--Indien ist nur mit
besonderer Erlaubniß des Generalgouverneurs ge-
stattet. Die Folge dieser Politik, welche ein Ein-
dringen von minderwerthigen Europäern in größerer
Zahl bisher verhindert hat, dürfte außer der Fern-
haltung des durch solche Elemente der Kolonie direkt
entstehenden Schadens auch die sein, daß der Euro-
päer sich zur Zeit noch eines großen Ansehens bei
den Eingeborenen erfreut. Die Ehrenbezeugungen,
welche der Eingeborene wohl ursprünglich seinen
Fürsten und deren Beamten erwies, wie Abnehmen
des Hutes, Absteigen vom Pferde, Ausweichen, in
manchen Gegenden Westjiavas auch Niederkauern am
Rande des Weges, werden im Binnenlande sehr
häufig auch dem Europäer als solchem erwiesen.
Die insgesammt etwa eine Viertelmillion an Zahl
betragenden Chinesen, welche einen großen Theil des
Handels an sich gerissen haben, werden, sobald sie
in größerer Anzahl an einem Orte zusammen sind, zu
Sultan einen unabhängigen Prinzen, den Manku eigener Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen
Negorro („Kuie der Welt“), an.
Der Prinz be= und unterstehen ihrem eigenen Vorsteher.
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