Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

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kommt hier ein kleiner Fluß im Thale zwischen zwei 
Hügeldecken herunter. In der Pforte, wo die eine 
Hügelkette ihr Ende hat, ist ein Erddamm auf- 
geworfen. Dieser ist 200 m lang, 10 m hoch und 
an der Sohle 65 m breit. Der Damm umfaßt ein 
Areal von etwa 300 ha und streckt sich 10 km rück- 
wärts. Der Wasserstand ist am Damm selbst 7 m 
und die durchschnittliche Tiefe 3 m. An der brei- 
testen Stelle ist die Wasserfläche 1300 m breit. Für 
Ableitung des Wassers zur Berieselung sind zwei 
Röhren von je 35 cm Durchmesser durch den Damm 
gelegt worden. Die Anlage kostet 160 000 Mark. 
Es wird beabsichtigt, das Berieselungsland in Ab- 
theilungen von 10 ha an die in der Gegend woh- 
nenden Farmer für Ackerbauzwecke zu verpachten. 
In Britstown ist neuerdings auch ein Erddamm 
angelegt worden, welcher dazu dienen soll, die natür- 
lichen Quellen, durch die der Ort mit Wasser ver- 
sorgt wird, zu verstärken. 
Sodann reiste ich weiter nach Cobsberg, Ros- 
mead, Sterkstroom, Boiley (in der Gegend von 
Queenstown), Steynsburg und Thebus, wo ich Ge- 
legenheit hatte, mehrere Bohrungen zu sehen, welche 
mit und ohne Erfolg gemacht worden sind. Es werden 
zur Zeit dreierlei Betriebsarten angewandt, Hand-, 
Dampf= und der zuletzt eingeführte Pferdebetrieb. 
Dieser letztere scheint mir sich sehr für uns in Süd- 
westafrika zu empfehlen, denn anstatt Pferde könnten 
auch Esel oder Ochsen gebraucht werden. 
Bei Sterkstroom besuchte ich einige Steinkohlen= 
gruben, welche in letzter Zeit bearbeitet werden, die 
aber bis jetzt nichts Abbaufähiges geliefert haben. 
Von hier aus machte ich einen Abstecher nach 
Judwe, wo ich durch Güte des Minenvorstehers 
Gelegenheit hatte, Eintritt in die Hauptsteinkohlenmine 
zu erhalten und die Thätigkeit anzusehen. 
Bei Steynsburg habe ich die vor Kurzem in 
Aussicht genommene Lage einer enormen Bewässe- 
rungsanlage besichtigt. Die geplante Stelle für den 
Damm ist aber ungünstig befunden worden, weil das 
Zuflußgebiet von 225 qkm für zu klein gehalten 
wird. Es werden daher jetzt Vorarbeiten an einer 
anderen Stelle, unterhalb der ersteren, bei Thebus, 
gemacht. Hier wird das Zuflußgebiet auf 400 qkm 
taxirt, die Stelle für den Damm ist aber lange nicht 
so günstig gelegen wie die erste, und die Fundirung 
scheint auch zu tief zu werden, denn zur Zeit meines 
Besuches wurde mit einem Diamantbohrer ein Ver- 
such gemacht und eine Tiefe von 15 m erreicht, ohne 
die Felsen zu treffen. 
Zuletzt besuchte ich noch einen mir bekannten 
Farmer in Laingsburg, welcher mir einen kleinen 
Bewässerungsplan im Flußbett auf seiner Farm 
auseinandersetzte. 
Aenderung in der Organisation der französischen 
Rolonien. 
Mittelst Dekrets vom 11. Oktober d. Is. ist in 
der Organisation der französischen Kolonien: Guinea, 
  
Elfenbeinküste, Dahomeh nebst zugehörigen Distrikten, 
Kongo und Somaliküste eine Aenderung insofern 
herbeigeführt worden, als der Verwaltungsrath in 
diesen kolonialen Besitzungen einheitlich aus je einem 
Gouverneur, drei seitens des Letzteren aus dem 
Beamtenkreis zu erwählenden Mitgliedern und drei 
weiteren Beisitzern gebildet wird, welche aus der 
Zahl der angesehensten Einwohner für einen Zeit- 
raum von zwei Jahren gleichfalls vom Gouverneur 
zu ernennen sind. 
In dem dem Präsidenten der Republik erstatteten 
Bericht des Kolonialministers wird diese Maßnahme 
damit begründet, daß die gedachten Kolonien in in- 
dustrieller und kommerzieller Hinsicht seit einiger Zeit 
einen von Tag zu Tag wachsenden Aufschwung ge- 
nommen haben. 
Neueintheilung des französtschen Sudan. 
Das „Journal officiel“ vom 18. Oktober d. Is. 
verösfentlicht ein Dekret des Präsidenten der franzö- 
sischen Republik vom 17. Oktober, wonach die bisher 
Soudan français genannten Besitzungen an die 
Kolonien Senegal, Guinée françgaise, Cöte d'Ivoire 
und Dahomey vertheilt werden. 
Die Gebiete von Tumbuktu und Nachbarschaft 
sowie die „Rögion Volta", welche San, Wagadugu, 
Leo, Cury, Sikasso, Bobo-Djulassu und Djebugu 
umfaßt, bilden zwei Territoires militaires, welche 
unter dem Kommando militärischer Befehlshaber dem 
Generalgouverneur von Westafrika unterstehen. 
Dem Generalgouverneur steht als Oberbefehls- 
haber aller westafrikanischen Truppen ein höherer 
Offizier zur Seite. 
Eröffnung der kisenbahnstrecke von Ambaca bis zum 
rechten User des Lucallastusses. 
Durch Verfügung des stellvertretenden General= 
gouverneurs von Angola vom 7. September ist die 
Eisenbahnstrecke von Ambaca bis zum rechten Ufer 
des Lucallaflusses (km 363, 440) dem Verkehr 
übergeben worden. 
Dadurch hat gleichzeitig in aller Stille die Er- 
öffnung der ganzen Strecke Loanda—Lrcalla statt- 
gefunden, denn die Konzession der Bahngesellschaft, 
welche den Namen Companhia Real dos Caminhos 
de Ferro a travez dl’Alrica führt, erstreckte sich 
nur auf eine Linie bis zum Lrcalla. 
Eine kleine Feier am 17. September hat am 
Endpunkt der Bahn selbst ein Werk zum Abschluß 
gebracht, zu dem vor 12 Jahren der erste Spaten- 
stich gethan wurde. " 
Der Abschluß wird voraussichtlich nur ein vor- 
läufiger sein, denn die Gesellschaft hat sich bereits 
1897 verpflichtet, die Linie bis Malange fortzuführen, 
um den Transport des Hauptausfuhrartikels, des 
Gummi, nach der Küste an sich zu bringen. Von
	        
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