sprache erlernt und die Gebräuche des Volles selbst,
unter ihnen wohnend, studirt hat, durchaus von
Sorache und Sitten der Küsteneingeborenen verschieden.
Es herrscht nicht Mutterrecht, wie bei letzteren, son-
dern lediglich das Elternverhältniß entscheidet. Der
Dukduk und Ingiet, welche bei den Küsteneingeborenen
eine große Rolle spielen, sind den Boining unbekannt.
Dagegen haben sie große Tanzfeste, bei denen Männer
und Weiber gemeinsam tanzen, während bei den
Küsteneingeborenen allgemein Trennung der Ge-
schechter beim Tanz herrscht. Es steht zu hoffen,
daß Pater Rascher demnächst mit einer Abhandlung
über die Sprache der Bainingeingeborenen hervor-
treten und damit neues Licht über dieses merkwürdige
Volk verbreiten wird.
— — ——„
Ueber eine Strafexpedition des „Seeadler“
bringt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ fol-
gende Mittheilung:
Wie wir von maßgebender Stelle erfohren, meldet
S. M. S. „Seeadler“ durch ein am 26. Januar von
Matupi abgesandtes und am 26. Februar in Sydney
aufgegebenes Telegramm:
„Die Unternehmung ist mit vollständigem Erfolg
geglückt.“
Hierunter ist zweifellos die Bestrafung der Ein-
geborenen der Admiralitäts-Inseln für die Ermordung
des Händlers Metzke zu verstehen, zu deren Aus-
Uebersicht der im Bismarck-Archipel anfässägen weitzen Bevölkerung nach dem Stande vom 1.
211
—
führung der Kreuzer nach früherer telegraphischer
Meldung von dem Gouverneur requirirt worden ist
und am 18. Januar von Matupi in See ging.
S. M. S. „Seeadler“ beabsichtigte nach dem vor-
erwähnten Telegramm am 30. Januar von Matupi
aus die Rundreise durch die Karolinen, Marianen
und Palau-Inseln anzutreten.
Firmen und Erwerbsgesellschaften im Schutzgebiete
von Deutsch-Nen-Guinea.
Stand am 1. Januar 1900.
1. Die Neu-Guinea-Kompagnie, Administrationen
in Herbertshöhe, Friedrich Wilhelmshafen,
Stephansort und Seleo, Handelsgesellschaft und
Pflanzungsbetrieb.
2. Hernsheim & Co., Handelsfirma mit dem Sitz
in Matupi, Gazelle-Halbinsel.
3. E. E. Forsayth, Handelsfirma und Pflanzungs-
betrieb mit dem Sitz in Ralum, Gazelle-
Halbinsel.
4. Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft
der Südsee-Inseln zu Hamburg, Zweignieder-
lassung in Mioko (Neulauenburg), Handelsfirma
und Arbeiterdepot.
5. O. Mouton & Co., Handelsfirma und Pflanzungs-
betrieb mit dem Sitze in Kinigunan, Gazelle-
Halbinsel.
Jannar 19000.
a. Nach Staatsangehörigkeit, Stand und Gewerbe.
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Belgier 3 — — — — 1 — — — — 2 — —
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