— 2 —
In Ausführung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre wird vom Oberkommando bestimmt:
1. Litewka.
a) für Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere Militärbeamte und Deckoffiziere:
Im Schnitt, wie für die Offiziere des Preußischen Heeres vorgeschrieben, von woll-
farbiger Kammgarnserge oder Serge in der Farbe der Heimathsuniform, Umlegekragen mit einem
Paar Haken und Oesen zum Schließen versehen. Knöpfe von grauem Horn. Die Deckoffiziere tragen
auf den Schultern die Achselklappen wie am Waffenrock der Heimathsuniform;
Il)) für Unteroffiziere und untere Militärbeamte:
Im Schnitt wie für die Unteroffiziere der Preußischen Kavallerie vorgeschrieben, von Molton
in der Farbe der Heimathsuniform. Umlegekragen mit einem Paar Haken und Oesen zum Schließen
versehen. Tressen am Kragen unten herum, wie beim Waffenrock der Heimathsuniform. Auf den
Schultern Achselschnüre, Knöpfe von grauem Horn, Taillenknöpfe von Metall mit Kaiserkronen. Am
linken Oberärmel die Abzeichen der Tropenuniform aufsgesteppt.
1
. Umhang und Kapuze.
Im Schnitt und in der Farbe, wie für Offiziere des Preußischen Heeres vorgeschrieben.
Eckiger Ueberfallkragen von dem Stoff und der Farbe des Paletotkragens.
3. Rothbraune Handschuhe.
Wie für Offiziere des Preußischen Heeres vorgeschrieben.
4. Galabeinkleider.
Lange graue Beinkleider mit 3 em breitem Tuchstreifen von der Farbe des Vorstoßes zu
beiden Seiten desselben mit 0,5 em Abstand.*)
5. Litzen auf den Kragenpatten des Mantels.
Auf den Kragenpatten des Mantels Litzen von derselben Form und Farbe, wie am Waffen—
rack der Heimathsuniform vorgeschrieben.
6. Abzeichen für Feuerwerker. .
Auf den Schulterschnüren ein bronzirtes F von gleicher Form und Größe wie das F aui
den Schulterklappen der Oberfeuerwerker.
Adbzeichen für Leiter der Musik.
Schwalbennesterbesatz wie für die Hoboisten des Preußischen Hceres vorgeschrieben, jedoch mit
schräg laufenden Tressen und mit silbernen Franzen von 7 cm Länge und etwa 4 mm Stärke.
8. Unterschnallkoppel für Deckoffiziere.
3 cm breites Unterschnallkoppel von naturfarbenem Leder, zum Schnallen eingerichtet.
Ich bestimme hierdurch, daß die Unterbüchsenmacher der Schutztruppen den Diensttitel Büchsen-
macher zu führen haben.
Port Victoria, an Bord M. w. „Hohenzollern“, den 28. November 1899.
Wilhelm I. R.
An den Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen).
—° — — — — —
Ich bestimme hierdurch:
1. Von den Angehörigen der Armee, der Marine und der Schußtruppen sind gegenseitig die
Ehrenbezeugungen in der Art und dem Umsange zu erweisen, wie es den eigenen Vorgesetzten gegenüber
vorgeschrieben ist.
Die Mannschaften sind über die Uniformen und Abzeichen der verschiedenen Dienstgradc zu belehren.
2. Für die nach Deutschland beurlaubten Offiziere, Sanitätsoffiziere und Militärbeamten der
Schutztruppen gelten bezüglich der am Urlanbsort abzustattenden Meldungen die Bestimmungen der Garnison
dienst-Vorschrift.
*, Hierzu Stieiel aus schwarzem Glanzleder mit Sporen mit geradem Hals.