Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Desgleichen gelten für die nach Deutschland beurlaubten Mannschaften der Schutztruppen die für 
die Angehörigen der Armee und der Marine erlassenen Meldevorschriften. 
Sie haben das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 14. Dezember 1899. 
Wilhelm J. R. 
An den Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt und Oberkommando 
der Schutztruppen) und den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin W., 22. November 1899. 
Schriftverkehr des Bezirkskommandos mit dem Schutztruppen-Kommando in Groß-Windhock. 
Auf Ansuchen des Herrn Reichskanzlers wird hierdurch bestimmt, daß der nach § 8 der Aller- 
höchsten Verordnung vom 30. März 1897 — Anlage 2b zu 8§ 6 der Schutztruppen-Ordnung nöthig 
werdende Schriftverkehr der heimischen Bezirkskommandos mit dem Kommando der Schutztruppen ffit S#d- 
westafrika — Uebersendung von Militärpapieren, Ertheilung von Auslandsurlaub u. s. w. — nic#l# dur 
Vermittelung des Auswärtigen Amts bezw. des Oberkommandos der Schutztruppen, sondern unmittelba 
mit dem Schutztruppen-Kommando in Groß-Windhoek zu bewirken ist. 
Die betreffenden Dienststellen sind hiernach mit Anweisung zu versehen. 
(gez.) v. Goßler. 
An sämmtliche Königliche Generalkommandos. 
Gonvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. 
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für 
den Monat Dezember 1899 auf 1,41 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. 
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Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hauptmann a. D. 
Lcue, zuletzt à la suite der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, den Rothen Adler-Orden 4. Klasse 
zu verleihen. 
Kaiserliche Schutgtruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 12. Dezember 1899. 
Kliefoth, Hauptmann und Kompagniechef im Infanterie-Regiment General-Feldmarschall Prinz Friedrich 
Karl von Preußen (8. Brandenburgischen) Nr. 64, und 
v. Erckert, Oberleutnant im Garde-Füsilier-Regiment, mit dem 15. d. Mts. aus dem Heere ausgeschieden 
und mit dem 16. d. Mts. mit ihren bisherigen Patenten, Ersterer als Hauptmann und Kom- 
pagniechef, Letzterer als Oberleutuant, in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt. 
A. K. O. vom 14. Dezember 1899. 
Bensen, Oberleutnant, mit dem 17. d. Mts. aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 18. d. Mts. 
in der Armee als Oberleutnant im 2. Badischen Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110 
mit seinem bisherigen Patent wieder angestellt. 
A. K. O. vom 16. Dezember 1899. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Frhr. Stein v. Lausnitz, à la suite der Schutztruppe, in Verfolg der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 
27. September d. Is. vom 1. Januar 1900 ab bis auf Weiteres zur Dienstleistung beim Aus- 
wärtigen Amte kommandirt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
v. Winterfeld, Leutnant, scheidet mit dem 12. Januar 1900 aus der Schutztruppe aus und wird mit 
dem 13. Januar 1900 in der Armee als Leutnant im 2. Leib-Husaren-Regiment Kaiserin Nr. 2 
mit seinem bisherigen Patent wiederangestellt.
	        
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