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war, wie wir kurz vorher und S. 433 schon sahen, nicht frei, er
stand noch in Verhältnissen und Verbindlichkeiten zum Landgrafen
Moritz, seinem Wohlthäter und gleichsam Schöpfer, der ihn zum
Künstler erst gemacht hatte, der aber aus freundschaftlichen Rücksichten
für Johann-Georg seinen Liebling so lange fort und fort
beurlaubte, bis er im Jahre 1617 eihn nicht länger dem Kurfürsten,
als angebornen Unterthanen, wie es in des Landgrafen
letztem Handschreiben heißt, vorenthalten konnte.
Nach Schütz's Darstellung nämlich, die er in einem Schreiben
vom 14. Jannar 1651, in welchem er sein ganzes Leben dem
Kurfürsten gleichsam vorführt, von der abermaligen Wendung
seines Lebensplanes giebt und worin er schließlich sagt: „Und
nach meiner erfolgten anhero Kunfft vndt abgelegter Prob in
Ew. Churf. Durchl. Namen das Directorium über Dero Musik,
mir alsobald gnädigst angeboten wurde, woraus denn meine Eltern
und Verwandten nebenst mir, den unwandelbaren Willen Gottes
mit meiner Person augenscheinlich verspüret, vnd hierdurch meinen
vmbschweifenden Gedanken ein Ziel gestellet, und ich veranlasset
bin, die mir angetragene ehrliche condition nicht abzuschlagen,
sondern mit onterthänigster Danksagung anzunehmen ondt
demselbigen nach meinen besten kräften vorzustehen, angeboten“ 2c.,
sollte man fast vermeinen, als ob er sofort im Jahre 1614 in
kurfürstliche Dienste getreten sei. Als erster Hauptgrund jedoch,
weshalb Schütz noch nicht sofort als kurfürstlicher Kapellmeister
auftrat, steht urkundlich fest, daß Schütz bereits im Jahre 1614,
wovon aber sonderbar genug Schütz selbst nirgends etwas erwähnt
und sogar in dem gedachten Schreiben von 1651 nicht
einmal andeutet, bei seiner ersten Anwesenheit am kursächsischen
Hofe schon hessischer Diener, und dies zwar
dem Reichstage zu Regensburg befand von Eilenburg aus: „Bester Rath,
Wir erinnern, was Ihr unlängsten eines Organisten, dann eines Altisten
und über das eines Cappons halber angefragt, deren jeder an seinem Ort in seiner
Kunst bestehe und vermuthlichen mit der angedeuteten Besoldung in unsere
Dienste sich einlassen möchte, So thun wir euch hierneben zu eröffnen, daß
wir bereit dem hochgebornen Fürsten unsern lieben Oheim und Sohn Herrn
Friedrichen Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg freundlich ersucht, das
S. L. dem Capellmeister Michael Praetorio bei jetziger Trauerzeit sich zu uns
zu begeben erlauben möchte, versehen uns auch es soll uns damit willfahrt
werden, so vermerken wir, das gedachter Praelorius vor sich selbs wol zu
Frieden sich zu uns zu begeben und eine Zeitlang bei uns zu bleiben oder
nach Gelegenheit wol gar bei uns zu bleiben, auch noch 2 Musikanten, die
im Singen und auf den Instrumenten wol bestehen, mitzubringen. Darum
so begehren Wir hiermit, Ihr wollet Euch bemühen, angedeutete und von
Cuch nominirte Personen, ehe und zuvor etwas mit ihnen geschlossen, zu
vermögen, daß sie vor Weihnachten sich in unser Hoflager nach Dresden begeben
und sich allda hören lassen wollten. Könnten dann in euerer Gegenwart
die andern auch probirt und hernach mit dem einem oder dem andern.
Vergleichung getroffen werden 2c. Datum Culenburg 9. Oct. 1613.“