— 13 —
anstalt, die nichts als Unvernunft verwirkliche,
die Regel. Auf mühe- und leidensvollen Wegen
haben wir uns über die unklare Freiheitsbegei-
sterung der dreißiger und vierziger Jahre zu der
doppelten Uberzeugung durchgerungen, daß als
dienendes Glied dem großen Ganzen sich anzu-
schmiegen die schönste Bürgerpflicht ist und daß
politische Freiheit nur politisch beschränkte Freiheit
sein kann. Freilich bezeichnet die Zurückhaltung
von der Volks= und Gemeindevertretung, die in
der jüngsten Zeit in geistig hochstehenden Schichten
um sich gegriffen hat, schon wieder einen Rück-
schlag und gibt Grund zu schwerer Selbstanklage.
Der Staat, den Montgelas einrichtete, trug einen
bureaukratischen Charakter und konnte noch keinen
andern tragen. Genug, daß er gegenüber der
alten Ungleichheit in der Verfassung und Ver-
tralisation, gegenüber den Vorrechten der privi-
legierten Stände die unschätzbaren Grundsätze
der Gleichheit aller vor dem Gesetz und der all-
gemeinen Teilnahme an den Staatslasten ver-
wirklichtel Eigensüchtig hatten sich seit dem Mittel-
alter Adel und Prälaten den direkten Steuern
und vielen indirekten Abgaben entwunden. Im