Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Uerlag der Königlichen hofbuchhandlung von E. s. Mittler & Sohn in Berlin S# 12. 
Kochstra#se 08—71. 
  
Zu bezieben durch alle Buchbandlungen. 
  
Soeben erscheint: 
Das 
Schutzgebietogesetz 
nebst 
seinen Ergänzungsgesetzen 
sowie 
  
der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechteverhältniese 
in den deutechen Schutzgebieten, und den Huefilrungs- 
beetimmungen über die Hueübung der Gerichtsbarkeit. 
  
extausgabe mit Einleitung, Inmerkungen und Sachregister. 
  
Zum Handgebrauch zusammengestellt 
im 
Keiche-Marine-Amt. 
Preis: M. 1,75, geb. M. 2,50. 
it dem Jahre 1901 ist das grundlegende Gesetz des 
deutschen Kolonialrechtes, das „Schutzgebietsgesetz“ 
in neuer Fassung in Geltung getreten. In kolonialen 
Kreisen wird aber auch jetzt noch vielfach auf die Schwierigkeit 
des Verständnisses dieses Rechtsgebietes hingewiesen. Diese 
rührt daher, daß das Schutzgebietsgesetz kein in sich geschlossenes, 
aus sich allein hberaus verständliches Ganze darstellt, sondern in 
   
Uebrigen traten nie- die Anregung zu weiteren derartigen Unter- 
Içgemeinbefinden auf. suchungen geben und den Weg andevter, 
mplung wurden dem welcher mit Aussicht auf Erfolg zu be- 
von Blut aus * der schreiten ist. 
  
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I#u chen llorbuchdruck. (rei von E. S. Mittler & Sohn n, Bens in nSW, Kochstrasse 68—71.
	        
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