Volltext : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Volksfeste.  487

Nur  also  da,  wo  die  Hauptstadt  allein,  und  in  der  Hauptstadt  wieder  die
grosse  Menge  den  Ausschlag  in  politischen  Dingen  gibt,  kann  überhaupt
von  einem  Nutzen  die  Rede  sein.  In  allen  andern  Fällen  ist  eine  solche
Begünstigung  des  Pöbels  der  Kapitale  nicht  blos  nutzlos,  sondern  sogar
entschieden  schädlich.  Ruht  nämlich  nach  der  Verfassung  des  Staates  oder
nach  den  gesellschaftlichen  Verhältnissen  des  Landes  ein  bestimmender  Einfluss
  in  öffentlichen  Angelegenheiten  in  den  Händen  einer  höheren  Klasse,
so  wird  diese  wohl  kaum  je  durch  die  Möglichkeit  eines  Mitgenusses  solcher
Volksfeste  gewonnen  werden.  Theils  steht  im  Zweifel  ihre  Gesittigung  über
einem  Gefallen  an  denselben,  theils  besitzt  sie  im  Falle  des  Aufhörens
noch  andere  Mittel  das  Leben  zu  geniessen.  Kurz,  auf  sie  kann  durch
Spiele  im  Circus  kein  genügender  Einfluss  gewonnen  werden,  um  sie  ihre
eigenen  Interessen  vergessen  oder  feindseligen  Planen  entsagen  zu  lassen.
Nirgends  zeigt  die  römische  Kaisergeschichte,  dass  Palastrevolutionen  oder
Abfallserklärungen  des  Senates  durch  Rücksichten  auf  die  öffentlichen  Spiele
verbindert  worden  wären.  Stehen  dagegen  die  Dinge  so,  dass  das  gesammte
Land,  in  welcher  Art  und  Form  es  immer  sei,  Einfluss  auf  die  staatlichen
Angelegenheiten  hat,  so  ist  ohnedem  die  Belustigung  der  Hauptstadt  auf
Kosten  des  Staatsschatzes  eine  verkehrte  und  nachtheilige  Maassregel.  Können
doch  die  ungeheuren  Kosten  solcher  fortgesetzten  Feste  nur  den  Provinzen
entnommen  werden,  welche  um  so  mehr  über  die  zum  blosen  Vergnügen
Anderer  zu  tragenden  Lasten  erbittert  sein  müssen,  als  sie  selbst  von  dem
Genusse  ausgeschlossen  sind.  Die  Anhänglichkeit  des  Pöbels  der  Hauptstadt
  wird  also  durch  den  Hass  der  Bewohner  des  übrigen  Landes  erkauft,
was  eine  schlechte  Rechnung  ist,  den  einzigen  oben  angedeuteten  Fall  ausgenommen.
  Selbst  aber  bei  diesem  muss  noch  bedacht  werden,  dass  eine
in  solcher  Weise  verwöhnte  Stadtbevölkerung  wahrscheinlich  auch  sehr  verweicblicht
  und  ohne  Thatkraft  ist,  dass  also  die  Erwerbung  ihrer  Anhänglichkeit
  gegenüber  von  dem  Unwillen  eines  ganzen,  durch  Erpressungen
zur  Verzweiflung  gebrachten  Volkes  gar  wohl  von  geringem  Werthe  sein
kann.  —  Sodann  versteht  sich  von  selbst,  dass  es  mit  der  Verschaffung  von
Vergnügen  allein  nicht  gethan  ist;  es  muss  auch  für  don  Unterhalt  der  zu
beständigen  Festen  herangezogenen  Menge  Sorge  getragen  werden.  Je
häufiger  und  je  länger  der  Arbeiter  an  solchen  Antheil  nimmt,  desto  weniger
kann  er  verdienen,  und  desto  mehr  wird  er  die  Lust  verlieren  sich  anzustrengen.
  Die  Fütterung  des  Pöbels  der  Hauptstadt  aber  hat  den  doppelten
Nachtheil  eines  ungeheuren  Aufwandes  und  einer  Steigerung  der  in  der
Provinz  dadurch  erzeugten  Erbitterung.  Es  ist  in  der  That  menschlicher
Geduld  zu  viel  zugemuthet,  sich  in  harter  und  freudeloser  Arbeit  aufreiben
zu  sollen,  um  Anderen  nicht  blos  unentgeltliches  Vergnügen  zu  beschaffen,
sondern  sie  auch  noch  nähren  zu  müssen,  damit  sie  die  Feste  geniessen