Full text : Militär-Handlexikon.

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densausbildung.
verfährt  Oesterreich.  „Ungam.  Selbst  die  ge-  .
setzlich  zugestan  ‚Dienaizelten‘  bei
der  ‚Linie‘  (im  Deutschen  Reich

a
[7

Urlaub)  wesentlich  verkürzt.
'echselbeder

  präse

man  v.
rderung  aus,  d:

Wehrpflichtige  zur  Verwen:

sollen,  dio  einer  multärischen  Ausbildung

im  Frieden  genügen  konnten,  so  muss  für

die  Kriegsformation  eine  solche  Anzahl

reichen,  die  entsprechenden  Kriegsstärken
aufzustellen.  Je  schwächer  an  Zahl  die

wirklich  ausgebildeten  Einzeinkontingente.

n  Vorato



re  Wehrpflichtige  dem  stehenden
Heero  in  dor  ‚Reserve‘  desselben  verbunden
oder  w

nur  zu  einer  verhältnissmässig  vorkürzten
Friedenspräsenz

Man  sieht,  dass  die  formellen  Verwirklichungen
  der  modernen  W.e  au  ompromissen
  beruhen,  welche  unter  Abwägung
von  Budgot  und  Friedenestärke,  von  Dienstzeit,
  Jahres-Rekrutenkontingont  u.  Kriegseetä:
  rk  ommen.  Das  für  das
wordene  Gesetz

inie,  7  der  Resorve  zufallen;
gehört  nac  em  Gesetz
vom  a7.  Full  1872  jeder  Diensttaungliche  9
Jahre  lang  der  aktiven  Armee  an,  von  denen

B

den  Fahnen  aind,  "zählen,  Bo  ola  ango  ele  nicht

der  Reserve  angehören,  als  bourlaubt).  In

Italion  sind  die  Mannschaften  ‚der  1.  Kag


t  “9  Jahre,  die  ‚der  gorlc‘
J  der  stehenden  Arnıco  verpflichtet
wor  6  ha  Jahr  In  eso
(Gesetz  vom  7.  Juni  1875).  In  Russland

oträgt  abgesehen  von  den  entlegeneren

j  Dienstpflicht,
ai

in  dem  letztern  nur  !

Aachzukommen,  an

Wehrsystem.

In  ganz  analoger  Weise  H  Distrikten  dio  Dienslverpfllchting  für  die

'Armce  in  Europa  enen  9
,  Jabre
Schve  anheimfallen  (Gesetz
"vom  1.  bie  13.  Tanuor  1874).  —  nun
‚auch  darau  ontzuciellen,  welches
n  einer  Wehrpflichtigkeit
|  das  geelgnetste  sein  würde.  Zwei  Rücksichten
  waro  n  dabel  zu  nehnen,  einmal

nügen,  sodann  zwe
gelegte  Zulässigkeit  e
weil  dleseibe  für  die  betr.
eriugero
schliesst.
Oesterreich
leistung  der  Dienstpälcht  vom  17.
alhre  an  den  dazu  örperlich  Befählgten
gestattot;  ebendor!  in  Frankreich  Ist
m

pülcht  zu  schaffen,  sondern  auch  in  Bezug
r,  t  welchem  die
Dienatieistung  "erfolgt,  Latituden  zu  gewäh
  bei  allen  kontinentalen  Gross-Mächten
  Aufnahme  gefunden  hi
ndem  (  ende  Heer  zwel  verschledenen
  Zwecken  genügt,  der  Bereitslellung
C}

werden,  dann  ausreichen,  auch  dem  andern,
der  Ausbildung  des  Armee-Ersatzes,  zu  entsprechen.
  Bel  Verwirklichung  des  Oadrehierauf

  entweder  durch  thatsächliche  Aussonderung

  von  Depot-Truppen  Bedacht  zu
nebnien  &  oder  durch  Disponirung  derartig,


Anordnung,  das
zweite  entschieden.  Den
truppen  werden  dann  ml

N,  BOoM  gewöhnliche  Vorhält,
einor  Ableletung  ihrer  Wehrpflichtigkeit  entcn
  wären,  Mu  hr  aber  de

&E