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III. Capelle, de Brum und Jaluitgesellschaft
zu Hamburg.
Pflanzung Likieb: 1 weißer Pflanzer, 1 Halbblut-
pflanzer und etwa 150 Marshall-Arbeiter.
IV. Bootbauer in Likieb.
J. de Brum (Halbblut), A. Capelle 2 Halbblut.
–½
Samva.
Entwaffnung der Lamoaner.
Ueber die erfolgreich durchgeführte Entwaffnung
der Samoaner liegt jetzt ein längerer Bericht des
Gouverneurs Dr. Solf vor, dem wir Folgendes
entnehmen:
Alsbald nach der Auszahlung der Entschädigungs-
gelder, welche von den drei Vertragsmächten (Deutsch-
land, England und Amerka) den Samoanern für
die Ablieferung von 3410 Gewehren an die 1899
nach Samoa entsandte Friedenskommission ausgesetzt
waren, habe ich am 28. Dezember v. Is. eine Pro-
klamation erlassen, worin die Eingeborenen auf-
gesordert wurden, sämmtliche noch in ihrem Besitz
befindlichen Feuerwaffen bis zum 31. Januar d. Is.
auszuliefern. Für den Fall der Nichtabgabe der
Gewehre bis zu diesem Termin war schwere Be-
strafung und Konfiskation angedroht und zugleich
eine Belohnung von 2 Dollar demjenigen zugesichert,
der von der Verheimlichung von Waffen der Behörde
Anzeige erstatten würde. Auf verschiedenen Fonos
(öffentliche Berathungen) in Mulinu und auf Savaii
habe ich den Inhalt der Proklamation erlautert und
den Eingeborenen ans Herz gelegt, als Beweis ihrer
oft und in wohlgesetzten Reden versicherten Loyalität
sämmtliche Feuerwassen zu Kaisers Geburtstag,
gleichsam als ein Geschenk für Seine Mojestät, ab-
zuliefern. Mataafa und die Faipule gingen schnell
und mit Freuden auf meinen Vorschlag ein und
versprachen, die Gewehre sämmtlich, ohne Ausnahme,
bis zum 27. Januar abzuliefern. Mit der Kontrolle
der richtigen Ablieserung in Savaii habe ich den
Ende Juli v. Is. von mir nach Savali verbannten
Failantufi (Sekretär) Mataafas, den Häuptling Tolo,
beauftragt, der seit Monaten nicht aufgehört hatte,
mich durch Mataafa zu bitten, es mit ihm, als ge-
bessertem Menschen, doch noch einmal zu versuchen
und ihm ein Tofiga (Anstellung) zu geben. Tolo,
ein höchst mtelligenter Samoaner, hat sich seines
Auftrages gewissenhaft entledigt. Ich habe ihn nun
zur letzten Auflese um alle Inseln geschickt und
glaube, falls noch einige Waffen versteckt sein sollten,
mit seiner Hülfe alle zu erhalten.
meiner Urlaubsreise nach Neuseeland (Anfang Fe-
bruar) waren gegen 1500 Feuerwafsfen und eine
Menge verschiedenartiger Munition abgeliefert worden.
Die Zahl 1500 dürfte der allgemeinen Schätzung
nach der Zahl der nach Abgang der internationalen
Kommission im Lande verbliebenen Feuerwaffen
Bis zum Antritt
entsprechen. Den Eingeborenen habe ich eine
schädigung für die Waffen in Aussicht gestellt.
jedoch betont, doß sie keinen Heller bekommen wi
solange noch eine Feuerwasse im Lande sei.-
zu ihrem Gelde zu kommen, werden diejenigen
geborenen, die Waffen abgeliefert haben, bei
Ungehorsamen auf Herausgabe der etwa noch
borgenen Gewehre drängen.
RAus dem Bereiche der Wissionen #
der Antishlaverei-Bewegung.
Die sechste württembergische Landes syr
hat sich mit der Heidenmission, namentlich
Kamerun, beschäftigt. Die Oberkirchenbehörde f
der Weckung und Pflege des Missionslebens dt
aus wohlwollend gegenüber, empfahl wieder hol
warmer BWeise die Missionskollekte für Kamerun
Erscheinungsfest, gestattete den Eintritt von T
clogen in den aktiven Missionsdienst in deuts
Schutzgebieten und erlaubte die Abhaltung mehr
Missionsstunden jährlich an Stelle der sonntäglie
Nachmittagschristenlehren. Landesgerichtspräsikt
von Nestle in Hall, der langjährige und eift
Vorstand des Kamerunvereins, stellte dann auf
Sgynode eine Reihe von Missionsanträgen, die n
der „Allg. Missions-Zeitschrift“ lauten:
„Die Landessynode wolle an die Evangeli
Oberkirchenbehörde die Bitte richten: 1. anzuordn
daß in den evangelischen Kirchengemeinden des Lani
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jährlich mindestens einmal in einem sonntäglick
oder festtäglichen Vormittagsgottesdienst im Anschl
an die Predigt oder an deren Stelle über die 2##
gaben und Arbeiten der Heidenmission berich
werde; 2. darauf hinzuwirken, daß die Geistlich
in ihren Gemeinden das Verständniß und die The
nahme für die Heidenmissson möglichst wecken ui
pflegen, und zu diesem Zweck jüngeren Geistlich
Beihülfen zum Besuch von Unterrichtskursen z
Einführung in die Arbeiten und Aufgaben d
Heidenmission zu gewähren; 3. ordinirte Predig
amtskandidaten zu ermuntern, den evangelische
Missionsgesellschaften zum Missionsdienst in de
deutschen Schutzgebieten, namentlich in Kamerun, sie
zur Verfügung zu stellen; 4. anzuregen, daß, wi
auf anderen deutschen Hochschulen, so auch ##
der evangelisch -theologischen Fakultät in Tübinge
regelmäßige Vorlesungen über das Heidenmissions
wesen gehalten werden; 5. das in immer zahl.
reicheren Gemeinden übliche Erscheinungsfestopfer für
die evangelische Mission in Kamerun den Kirchen.
gemeinden des Landes auch fernerhin zu empfehlen.“
Zur Begründung seines Antrags führte Nesile
aus, die evangelische Heidenmission sei bisher ein
Zweig der freien Liebesthätigkeit gewesen, daher
haben die kirchlichen Behörden sich weniger ihr zu-
gewandt. Das könne nicht so bleiben. Jetzt habe