Full text : Alphabetische Übersicht sämtlicher Ortschaften des Königreichs Sachsen.

Die  mülitärische  Kontrolle  ist  innerhalb  der  2.

Land  irle  Dresden  und  Leipzig  unter
Wegfall  einer  ränmlichen  Abgrenzung  nach  Waffengattung
  usw.  organisiert,  und  zwar  wie  folgt:

I1  Dresden.

Offiziere  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes

  der  Infanterie.

2.  Offiziere  z.  D.  und  a.  D.,  welche  bei  ihrer
Verobschiedung  den  Lmien-Infanterie-Truppenteilen
  oder  dem  Beurlaubtenstande  der  Insanterie
  angehört  haben.

3.  Invaliden  der  Linien-Infanterie.

4.  Angelegenheiten  der  Schiffsjungen,  der  Unteroffizierschler,

  Soldaten-Knaben-Erziehungsanstalt

  zu  Klein-Struppen  und  Ersatzangelegenheiten

  Stadt  Dresden  4  bis  mit  K.

Elatmgelegenheiten  der  Amtshauptmannschaft
  Dresden-Altstadt.

I  Dreãaben.

1

1.  Offiziere  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes
  aller  Spezialwaffen,  einschließlich  Garde-Korps,
  Marine  und  Jäger.

2.  Offiiere  z.  D.  und  a.  D.  der  vorgenannten
Waffen.

3.  Sanitätsoffiziere  des  Beurlaubtenstandes.

4.  Beamte  des  Beurlaubtenstandes.

5.  Invaliden  der  obengenannten  Waffen.

6.  Angelegenheiten  der  Schiffsjungen,  der  Unteroffizierschüler,
  Soldaten-Knaben-Erziehungsanstalt
  zu  Klein-Struppen  und  Ersatzangelegenheilen
  Stadt  Dresden  L  bis  mit  2.

Essatzangelegenheiten  der  Amtshauptmannschaft
  Dresden-Neustadt.

1  Leiyzig.

1.  Offiziere  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenslandes
  der  Insanterie  mit  Ausnahme:

a)  der  Offiziere  und  Mannschaften  des
Gardekorps;

d)  der  nicht  zu  den  Offizieraspiranten  gehörigen
  Mannschaften,  die  beim  Ubertritt
in  den  Beurlaubtenstand  den  Grenadier-Regimentern
  Nr.  100  und  101  angehört

c)  der  Jahrgänge  1884  bis  mit  1901  der  ungeũbten

  Ersatzreserre  der  Infanterie.

J.

Invaliden,  die  bei  den  oben  ange

Ofsiziere  z.  D.  und  a.  D.,  die  bei  ihrer  Verabschiedung
  den  Iantee  Trupentelien  oder
dem  Beurlaubtenstande  der  Infanterie  angehört
haben.

Invaliden,  die  von  Linien-Infanterie-Truppenteilen
  ausgeschieden  sind  bezw.  vor  der  Invalidisierung
  zur  Infanterie  entlassen  waren.

Angelegenheiten  der  Schiffsjungen,  der  Unteroffizierschüler,

  der  Unteroffiziervorschüler  und
s  der  Soldaten-Knaben-Exziehungsanstalt
  zu  Klein-Struppen  in  bem  Umfange
wie  für  Ersatzangelegenheiten  (Ersatzkommission
Leipzig  Stadt  1  mit  dem  Namenanfangsbuchstaben
  &  bis  H,  Ersatzlommission  Leipzig
Stadt  II  mit  dem  Namenanfangsbuchstaben
J  bis  C).

I  Leipzig.

Offiziere  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes:



a)  aller  Waffen  mit  Ausnahme  der  Infanterie;


b)  der  Infanterie  des  Gardekorps;

c)  der  Marine;  außerdem  Z

d)  die  nicht  zu  den  Offizieraspiranten  gehörigen
  Mannschaften,  die  beim  Ubertritt
in  den  Beurlaubtenstand  den  Grenadier-Regimentern
  Nr.  100  und  101  angehört
haben:  Z

e)  der  Ersatzreserve  der  Infanterie.

Offiziere  z.  D.  und  a.  D.,  die  beim  Ausscheiden

den  vorstehend  unter  a  und  b  genannten
Waffen  und  der  Marine  und  dem  Beurlaubtenstande
  derselben  angehört  haben.

Sanitätsoffiziere  des  Beurlaubtenstandes  und

der  Inaktivität.

.Beamte  des  Beurlaubtenstandes  und  der  Inaktivität.



ahrt  t.
Waffen  usw.  bezw.  bei  der  Marine  gedien
ccoel  den  5  Klassen.  mchet  baden
Angelegenheiten  der  Schiffsiungen,  der  Unteroffhersih
  er,  der  Unteroffiziervorschüler  und
der  Zöglinge  der  Soldaten-  naben-Exziehungsanstalt
  zu  Klein-Struppen  in  dem  Umfange
wie  für  Ersatzangelegenheiten  (Ersatzkommission
Leipzig  Stadt  III)  mit  dem  Namenanfangsbuchstaben
  Rbis  einschließlich  2,  Ersatzommisson
Leipzig-Land  mit  den  Wehrpflichtigen  der  Amtshauptmannschaft
  Leipzig.