Die mülitärische Kontrolle ist innerhalb der 2.
Land irle Dresden und Leipzig unter
Wegfall einer ränmlichen Abgrenzung nach Waffengattung
usw. organisiert, und zwar wie folgt:
I1 Dresden.
Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes
der Infanterie.
2. Offiziere z. D. und a. D., welche bei ihrer
Verobschiedung den Lmien-Infanterie-Truppenteilen
oder dem Beurlaubtenstande der Insanterie
angehört haben.
3. Invaliden der Linien-Infanterie.
4. Angelegenheiten der Schiffsjungen, der Unteroffizierschler,
Soldaten-Knaben-Erziehungsanstalt
zu Klein-Struppen und Ersatzangelegenheiten
Stadt Dresden 4 bis mit K.
Elatmgelegenheiten der Amtshauptmannschaft
Dresden-Altstadt.
I Dreãaben.
1
1. Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes
aller Spezialwaffen, einschließlich Garde-Korps,
Marine und Jäger.
2. Offiiere z. D. und a. D. der vorgenannten
Waffen.
3. Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes.
4. Beamte des Beurlaubtenstandes.
5. Invaliden der obengenannten Waffen.
6. Angelegenheiten der Schiffsjungen, der Unteroffizierschüler,
Soldaten-Knaben-Erziehungsanstalt
zu Klein-Struppen und Ersatzangelegenheilen
Stadt Dresden L bis mit 2.
Essatzangelegenheiten der Amtshauptmannschaft
Dresden-Neustadt.
1 Leiyzig.
1. Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenslandes
der Insanterie mit Ausnahme:
a) der Offiziere und Mannschaften des
Gardekorps;
d) der nicht zu den Offizieraspiranten gehörigen
Mannschaften, die beim Ubertritt
in den Beurlaubtenstand den Grenadier-Regimentern
Nr. 100 und 101 angehört
c) der Jahrgänge 1884 bis mit 1901 der ungeũbten
Ersatzreserre der Infanterie.
J.
Invaliden, die bei den oben ange
Ofsiziere z. D. und a. D., die bei ihrer Verabschiedung
den Iantee Trupentelien oder
dem Beurlaubtenstande der Infanterie angehört
haben.
Invaliden, die von Linien-Infanterie-Truppenteilen
ausgeschieden sind bezw. vor der Invalidisierung
zur Infanterie entlassen waren.
Angelegenheiten der Schiffsjungen, der Unteroffizierschüler,
der Unteroffiziervorschüler und
s der Soldaten-Knaben-Exziehungsanstalt
zu Klein-Struppen in bem Umfange
wie für Ersatzangelegenheiten (Ersatzkommission
Leipzig Stadt 1 mit dem Namenanfangsbuchstaben
& bis H, Ersatzlommission Leipzig
Stadt II mit dem Namenanfangsbuchstaben
J bis C).
I Leipzig.
Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes:
a) aller Waffen mit Ausnahme der Infanterie;
b) der Infanterie des Gardekorps;
c) der Marine; außerdem Z
d) die nicht zu den Offizieraspiranten gehörigen
Mannschaften, die beim Ubertritt
in den Beurlaubtenstand den Grenadier-Regimentern
Nr. 100 und 101 angehört
haben: Z
e) der Ersatzreserve der Infanterie.
Offiziere z. D. und a. D., die beim Ausscheiden
den vorstehend unter a und b genannten
Waffen und der Marine und dem Beurlaubtenstande
derselben angehört haben.
Sanitätsoffiziere des Beurlaubtenstandes und
der Inaktivität.
.Beamte des Beurlaubtenstandes und der Inaktivität.
ahrt t.
Waffen usw. bezw. bei der Marine gedien
ccoel den 5 Klassen. mchet baden
Angelegenheiten der Schiffsiungen, der Unteroffhersih
er, der Unteroffiziervorschüler und
der Zöglinge der Soldaten- naben-Exziehungsanstalt
zu Klein-Struppen in dem Umfange
wie für Ersatzangelegenheiten (Ersatzkommission
Leipzig Stadt III) mit dem Namenanfangsbuchstaben
Rbis einschließlich 2, Ersatzommisson
Leipzig-Land mit den Wehrpflichtigen der Amtshauptmannschaft
Leipzig.