Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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dem Boden große und werthvolle Ernten gewonnen 
werden. Die Einsetzung einer Kommission zur Prü— 
fung der Frage, wie die Wassermengen des Oranje— 
und Vaalflusses für die Landwirthschaft am besten 
auszunutzen seien, müsse als wünschenswerth erachtet 
werden. 
Die Kommission empfiehlt die Besiedelung der 
in Frage stehenden Gebiete durch entlassene Soldaten 
regierungsseitig zu fördern. Sie spricht jedoch hierbei 
die Ansicht aus, daß nur solche Leute, welche land— 
wirthschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie 
das nöthige Kapital haben, bei Vorliegen günstiger 
Anfangsbedingungen brauchbare Ansiedler werden, 
daß jedoch diejenigen, welche diese Vorbedingungen 
nicht erfüllen, erst der Ausbildung im Farmwesen 
bedürsen, ehe ihnen Land anvertraut werden kann. 
In Ansehung der Größe der abzugebenden Farmen 
sei ein möglichst weiter Spielraum zu lassen. Der 
Abgabe größerer Farmen als solcher mit einem 
Flächeninhalt von 5000 Acres (— 2500 Kapmorgen) 
müsse widerrathen werden. Für den Anfang seien 
möglichst kleine Grundstücke zu verleihen, jedoch mit 
der Möglichkeit, sie zu erweitern. Aber nur bestes 
Land könne den vorliegenden Zwecken dienen. Die 
Vertheilung von Land an gänzlich Unbemittelte sei 
ebensowenig empfehlenswerth wie die Unterstützung 
olcher Personen mit barem Gelde, um ihnen den 
Beginn zu ermöglichen. Das in dieser Beziehung 
Aufgewendete werde für die Regierung stets einen 
Verlust bedeuten, da die Arbeit dieser Ansiedler, die 
rlichts zu verlieren haben, nicht hoch anzuschlagen sei. 
Als Bedingungen für die Abgabe von Regierungsland 
verden empfohlen: 
1. Zahlung des Kaufpreises bei dreiprozentiger 
Verzinsung desselben in gleichen jährlichen Raten 
innerhalb 21 Jahre, 
2. Erfüllung bestimmter Auflagen in Ansehung der 
Bewirthschaftung der Farm, 
3. Verpflichtung zu militärischen Dienstleistungen 
entweder persönlich oder im Stellvertretungswege. 
Demgegenüber wird zur Unterstützung der Farmer 
ie Gewährung von Darlehen, jedoch nicht mehr als 
öchstens 10 Schilling pro Acre, vorgeschlagen, sofern 
er Beweis erbracht worden ist, daß von dem An- 
edler mindestens 50 àK auf sein Wirthschaftsunter- 
ehmen verausgabt worden sind. Diese Darlehen 
allen unter den gleichen Bedingungen wie der Kauf- 
reis für die erhaltenen Farmen zurückerstattet werden. 
saneben wird die Erleichterung der Beschaffung von 
indwirthschaftlichen Geräthen und sonstigen Bedarfs- 
genständen sowie von Vieh durch die Regierung 
iun Interesse der Ansiedler warm empfohlen. Zur 
sicherung der von der Regierung gemachten Auf- 
Igendungen scheine die Bestellung einer Hypothek auf 
em Grundstück und dem gesammten Inventar sowie 
ie ständige Ueberwachung des Betriebes erforderlich. 
luu letzterer Beziehung müsse verlangt werden, daß 
er Ansiedler während der ersten fünf Jahre halb- 
ihrig genauen Bericht über den Fortgang seines 
  
Farmunternehmens an die Regierung erstatte und 
sich damit einverstanden erkläre, daß seine Farm 
jederzeit von einem Regierungsvertreter inspizirt 
werden dürfe. Diesem läge es ob, zu prüfen, ob 
der Ansiedler den übernommenen Verpflichtungen 
nachkommt und ob die durch die Farm gebotenen 
Sicherheiten für die Regierungszuwendungen aus- 
reichend sind. 
Die den Ansiedlern zuzutheilenden Farmen wären 
am besten möglichst nah aneinander zu legen, um 
gewisse Vortheile, wie Verkehrsverbesserungen, nicht 
nur Einzelnen zu Gute kommen zu lassen und eine 
leichte gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen. Nicht 
unzweckmäßig erscheine es, mehreren Ansiedlern eine 
größere Farm gemeinschaftlich zu überweisen. Auf 
diese Weise könnte der eine oder andere von ihnen 
sich an den Minenarbeiten von Kimberley und Jo- 
hannesburg betheiligen, ohne daß darunter der in 
den Händen der übrigen Miteigenthümer liegende 
Farmbetrieb leiden würde. Der auf den Gold= oder 
Diamantenfeldern gemachte Erwerb könne dann dem 
landwirthschaftlichen Unternehmen zu Gute kommen. 
Von der Errichtung von Militärkolonien ver- 
spricht sich die Kommission keinen besonderen Erfolg, 
sofern es sich um Leute handelt, die landwirthschaft- 
liche Erfahrungen nicht besitzen. Auch glaubt die 
Kommission nicht, daß dieselben einen besonderen Werth 
für die Landesvertheidigung haben würden. Ein 
diesbezügliches Unternehmen könne zur Zeit nur im 
Rahmen eines Experiments behandelt werden. 
Weitgehende Unterstützungen für diese Militäransie- 
delungen müßten von der Regierung gewährt werden. 
Nur gutes, bewässerbares, an Eisenbahnen belegenes 
Land würde sich für solche Niederlassungen eignen. 
Jedem der Ansiedler seien anfangs etwa 30 Acres 
nebst einem Benutzungswerthe an dem gemeinsamen 
Weidelande zu verstatten. Nur besonders empfohlene, 
in der Regel verheirathete Leute seien zu berücksich- 
tigen. Eine Ansiedelungsbeihülfe in Gestalt von Vieh 
und landwirthschaftlichen Bedarfsgegenständen in Höhe 
von 3000 Mk. sei Jedem vorschußweise mit der Maß- 
gabe zuzubilligen, daß dieser Betrag in 15 Jahren 
zurückerstattet wird. Die Regierung habe weiterhin 
für kostenlose Beförderung der Frauen und Kinder 
nach Südafrika zu sorgen sowie pro Frau 600 Mk., 
pro Kind unter 16 Jahren 200 Mk. als Beisteuer 
zu den Kosten der Einrichtung des Haushalts zu 
bewilligen. Außerdem würde sich die Zahlung eines 
Lohnes an die Leute während der ersten drei Jahre 
empfehlen. Als Höhe desselben wird für die ersten 
beiden Jahre 2 Mk., für das dritte Jahr 1 Mk. pro 
Tag in Vorschlag gebracht. Jeder derartigen An- 
siedelung müsse ein landwirthschaftlicher Sachverstän- 
diger zur Belehrung der Ansiedler beigegeben werden. 
Auch die Errichtung einer Schule sei erforderlich. 
Demgegenüber hätten sich die Kolonisten zu gewissen 
militärischen Dienstleistungen zu verpflichten. 
Geeigneter jedoch als die Unterbringung der ent- 
lassenen Soldaten in besonderen Militärkolonien er- 
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