lung des Kolonial-Wirthschaftlichen Komitees ist
folgender Antrag des geschäftsführenden Ausschusses
zur Annahme zu empfehlen: Der § 1 Absatz 1
und 2 der Satzung des Kolonial-Wirthschaftlichen
Komitees: „Der Name des Vereins ist: Kolonial=
Wuthschaftliches Komitee, sein Sitz ist Berlin. Vom
Tage der Eintragung in das Veremsregister führt
derselbe den Zusatz: Emgetragener Vereine ist, wie
folgt, abzuändern: Der Name des Vereins ist:
Kolonial-Wirthschaftliches Komitee, wirth-
schaftlicher Ausschuß der Deutschen Kolonial-=
gesellschaft, sein Sitz ist Berlin. Vom Tage der
Eintragung in das Vereinsregister führt derselbe den
Zusaß: Eingetragener Verein# unter der Bedingung,
daß die Deutsche Kolonialgesellichaft dem Kolonial-
Mirthschaftlichen Komitee schriftlich bestätigt: a) daß
die beabsichtigte Namensänderung ein Entgegen-
kommen seitens des Komitees darstellt, daß hierdurch
aber die rechtliche Selbständigkeit oder die Verfassung
des Komitees in keiner Weise geändert, insbesondere
nicht etwa der Deutschen Kolomalgesellschaft das
Recht eingeräumt werden soll, in irgend einer Weise
auf die Beschlüsse oder sonstigen Maßnahmen des
Komitees oder seiner Organe einzuwirken. Eine
Ausnahme von dieser Verembarung bildet lediglich
die unter c getroffene Bestimmung; db) daß dem
Komitee eine wenn moglich noch bereitwilligere
finanzielle Unterstützung der Deutschen Kolonialgesell-
schaft und der Wohlfahrtslotterie zu Zwecken der
deutschen Schutzgebiete zu Theil wird, als dieses
bisher schon der Fall war; c) daß Anträge auf
wirthschaftliche Maßnahmen in den Kolonien, welche
bei der Teutschen Kolonialgesellschaft
werden, dem Kolonial-Wirthschaftlichen Komitlee über-
muttelt und, falls dieses sich hierzu im Sinne der
Beschlüsse der Gesellschaft bereit erllärt, zur Aus-
führung unter der Veroflichtung laufender Bericht-
erstattung überwiesen werden; anderenfalls mit
Begründung an die Gesellschaft zurückzugeben sind.“
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eingebracht
Der Verband sächsischer Lederproduzenten Dresden,
Mitglied des Komitees, bat, der Förderung des
Anbaucs und der Ausnußung von Mangroven
und Gerbstoffakazien in den Kolonien regste
Aufmerlsomkeit zu schenken. Beschluß:
Geeignete Maßnahmen zu treffen zur Aufbringung
von Mitteln zwecks Beschaffung und Vertheuung
größerer Mengen Saatgut und Pflanzmaterial für
Aufforstung und für Anlegung von Waldkuliuren,
insbesondere von Quebracho, Myrobalanen, Cutsch,
Dividivi, Gerbakazien, Gummiakazien, Teakholz,
Mahagoni, Guttapercha, Kautschuk, Rottan, Kopal
und anderen Harzen, in den af#rikanischen und Süd-
seekolonien.
sollen u. A. Gutachten und Anweisungen über die
einzelnen Waldkulturen von Forstakademen und her-
vorragenden Forstleuten eingeholt und bei Verlhei-
Professor
Warburg beantragt, die Leitung zu beauftragen:
Auf Vorschlag des Freiherrn v. Herman
Zu dem Antrag Freiherr v. Herman, betreffend
Transportversuche mit Galla-Kameelen in
Deutsch-Ostafrika, wurde auf Grund der Berichte
mehrerer Sachverständigen beschlossen: Dem Gou-
verneur von Deutsch-Ostaftika ist ein Kameelkorps
unter sachverständiger Führung zur Verfügung zu
stellen zwecks Einführung eines Kameeltransports
nach ägyptischem Muster. Die Leitung wird beauf-
tragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Auf den Antrag Professor Dr. Warburg, be-
treffend Entsendung des Chemikers und Ba-
nanen-Experten Dr. Leuschner nach Kamerun
und Togo zwecks Feststellung der Renta-
bilitätsfrage gedörrter und zu Mehl ver-
arbeiteter Bananen, beschloß das Komitee diese
Maßregel und beauttragte die Leitung, die noth-
wendigen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere
für die Aufbringung der Mittel Sorge zu tragen.
Ebenso beschloß das Komitee aus Antrag Graf
Eckbrecht v. Dürkheim, dem Korpestabsapotheker
Bernegau eine finanzielle Beihülse für seine
Studienreise und zur Beschaffung großer
Mengen Saatgut von Erdnun, Kolanuß und
Gummiakazien für Eingeborenen= und Plan-
tagenkulturen und Aufforstung in Togo,
Kamerun, Deutsch-Südwestafrika und
Deutsch-Ostafrika zu bewilligen und die hierzu
ersorderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Titteralur.
Hermann v. Wissmann: „AUnter deutscher Flagge
quer durch Afuika von West nach Ost.“ 8. Auf-
lage. Mu einem Titelbilde, 21 Vollbildern und
34 Textbildern nebst einer Karte von Richard
Kiepert. Mk. 8.—. Hermann Walther, Berlin.
Dieses klassische Werk deutscher Af#ekaforschung
wird in der Kolonialluteratur immer eine hervor-
ragende Stellung behaupten, die ihm das fesselnde
Erzählertalent seines berühmten Autors und der
Umstand sichert, daß Wissmann als erster Weißer
die von ihm durchzogenen jungfräulichen Gebiete und
deren Völkerstämme besuchte und selbst von den
Arabern noch undührte Länderstrecken durchquerte.
Er hat daher die Emgeborenen noch in ihrer vollsten
Ursprünglichkeit beobachten und schildern können.
Das Buch ist durch eine Anzahl hübscher Texlbilder
bereichert.
A. Seidel: Grammatik der Japanischen Umgangs-
sprache mit Uebungsstucken und Wörterverzeich-
nissen. 2. Auflage. Mk. 2,—. A. Harlleben.
Wien.
Die vorliegende zweite Auflage dieses Buches
hat gegenüber der ersten mannigsache Ver-
lung des Saat= und Pflanzenmaterials an die Ko-
zwei Theile, einen theoretischen und einen prakltischen.
lonien mit hinausgegeben werden.
besserungen erfahren. Das Buch zerfällt jetzt in