Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
h#rausgegeben in der olouial-Abtheilung des Auswärtigen Imis. 
  
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Ill. Jahrgang. gLerlin, 1. februar 1902. Unmmer 3. 
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monaks. Derselben werden als Beibefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich 
erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten-, herausgegeben von LDrr. Freiherr 
v. Danckelman. Der vierteliahrliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die 
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifsband durch die Verlagobuchhandlung Mk. 3,50 fur Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und 
Oesterreich-= Ungarn, Mk. 3.75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einjendungen und Anfragen sind an die Könialiche Hofbuchhandlung von 
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, nNochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste jur 1902 unter Nr. 2052.) 
  
  
Inhalt: Amtlicher Theil: Allerhöchste Genehmigung des Anschlusses der deutschen evangelischen Gemeinde in Dar- 
es-Saläm an die Landeskirche in Preußen S. 61. — Statutenänderung der Gesellschaft Südkamerun S. 61. — 
Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Abänderung des Steuerjahres in der 
Verordnung betreffend das Halten von Hunden in Groß= und Klein-Windhoek S. 62. — Gouvernementskurs in 
Deutsch-Ostafrika S. 62. — Personalien S. 62. 
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 63. — Kamerun: Expedition des Freiherrn v. Stein 
S. 64. — Missenschaftliche Sammlungen S. 67. — Statistik der Waaren-Ein= und Ausfuhr des Kamerungebiets 
im Kalenderjahre 1900 S. 68. — Togo: Deutsch-englische Grenzkommission S. 67. — Deutsch-Südwestafrika: 
Otavi-Minen= und Eisenbahn-Gesellschaft S. 70. — Deutsch-Neu-Guinea: Reisebericht des Bezirksamtmanns 
Stuckhardt S. 71. — Samoa: Außenhandel und Schiffsverkehr des deutschen Schutzgebietes Samoa im Jahre 1900 
S. 72. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 73. — Aus 
fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Budget des Kongostaats für das Jahr 1902 S. 75. — 
Abänderung der Zölle auf Spirituosen in Süd-Rhodesia S. 75. — Kohle in Rhodesia S. 75. — Wirthschaftliche 
Lage der Kolonie Lagos S. 76. — Der Handel der französischen Kolonien S. 76. — Einfuhr und Auöfuhr der 
einzelnen französischen Kolonien im Jahre 1899 S. 76. — Landbewässerung in Britisch-Indien S. 76. — Kabellegung 
nach den Hawaii-Inseln S. 77. — Verschiedene Mittheilungen: Abgebbare Doubletten von wissenschaftlichen 
Sendungen aus den deutschen Schutzgebieten S. 77. — Portugiesischer Kolonialkongreß S. 77. — Der Elfenbein- 
markt Antwerpens im Jahre 1901 S. 78. — Litteratur S. 79. — Litteratur-Verzeichniß S. 80. — Verkehrs- 
Nachrichten S. 80. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
Gelseße; Perordnungen der Reichsbehörden; Derträge. 
  
  
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben den Anschluß der deutschen evangelischen 
Gemeinde in Dar-es-Saläm an die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen der preußischen 
Monarchie Allergnädigst zu genehmigen geruht. 
  
Statutenänderung der Gesellschaft Südkamerun. 
Die Gesellschaft Südkamerun hat in ihrer ordentlichen Generalversammlung vom 2. Dezember 
v. Js. folgende Aenderung ihrer Statuten, welche in Nr. 26 des Reichsanzeigers vom 30. Januar 1899 
auszugsweise abgedruckt sind, beschlossen: 
1. Der Artikel 18 lautet künftig: 
„Erklärungen oder Unterschriften sind für das Direktorium und mithin für die Gesell- 
schaft verpflichtend, wenn dieselben unter dem Namen der Gesellschaft entweder von zwei 
Direktoren oder von einem Direktor zusammen mit einem zur Mitzeichnung befugten Beamten 
der Gesellschaft oder von zwei dazu befugten Beamten der Gesellschaft geleistet werden.“ 
2. Der zweite Absatz des Artikels 29 wird gestrichen. 
Die Aenderungen sind von der Aussichtsbehörde genehmigt worden.
	        
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