4. Pächter oder Konzessionar können nur sein:
Niederländer, Eingesessene von Niederlän-
disch-Indien, Gesellschaften mit dem Sitz in
den Niederlanden oder in Niederländisch-
Indien und zwar mit der Maßgabe, daß bei Ge-
sellschaften, deren Direktion oder Verwaltungsrath
nur aus einer oder zwei Personen besteht, diese
Niederländer oder in Niederländisch-Indien wohnhafte
Eingesessene von Niederländisch-Indien sein müssen.
Im Uebrigen muß wenigstens die Mehrzahl der
Direktions= oder Verwaltungsrathsmitglieder dieser
Qualifikation genügen. Streitigkeiten über die Er-
füllung dieser Erfordernisse werden bis zum Er-
scheinen einer Verordnung, welche die Entscheidung
den Gerichten zuweisen wird, durch den General-
gouverneur nach Anhörung des Hochgerichtshofs von
Niederländisch -Indien entschieden.
5. Das auf Grund der Verordnung erworbene
Fischereirecht giebt vorbehaltlich der der eingeborenen
Bevölkerung vorbehaltenen Rechte das ausschließliche
Recht zum Fischen nach den fraglichen Seeprodukten,
soweit sie in der Berechtigung einbegriffen sind. Das
Recht darf ohne Genehmigung des Generalgouverneurs
bezw. der Bezirksregierung nicht auf Dritte über-
tragen werden und geht beim Tode des Berechtigten
auf dessen Rechtsnachfolger nur dann über, wenn
diese entweder sofort oder binnen einem Jahre nach
Eröffnung der Erbschaft den in Art. 4 genannten
Erfordernissen über die Qualifikation der Berechtigten
entsprechen.
6. Zur Fischerei nach „Perlschalen, Perlmutter-
schalen und Trepang dürfen nur niederländische oder
in Niederländisch-Indien beheimathete Schiffe bezw.
diesen gleichstehende inländische Fahrzeuge benutzt
werden, es sei denn, daß der Generalgouverneur in
besonderen Fällen zum Gebrauch anderer Fahrzeuge
Erlaubniß ertheilt.
Die . Schlußartikel der Verordnung enthalten
Straf= und Uebergangsbestimmungen.
Perschiedene Wiktheilungen.
Deutscher Frauenverein für Rrankenpflege in den
Rolonien.
Der Deutsche Frauenverein für Krankenpflege in
den Kolonien hielt am 6. Mai d. Is. im Hotel
Kaiserhof zu Berlin seine 14. (ordentliche) Haupt-
versammlung ab. Die durch Krankheit behinderte
Vorsitzende wurde durch Ihre Excellenz Frau
v. Stephan vertreten. Die Leitung der Versammlung
übernahm Herr Geh. Legationsrath v. König. Bei
Eröffnung der Sitzung wurden Huldigungstelegramme
an Ihre Majestät die Kaiserin, Ihre Hoheit die
Herzogin Johann Albrecht zu Mecklenburg und Seine
Kaiserlich Königliche Hoheit den Kronprinzen aus
Anlaß seines Geburtstages abgeschickt. Die Ver-
sammlung ehrte hierauf das Andenken des verstor-
benen Staatssekretärs Dr. jur. Herzog, als eines
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der ältesten Mitglieder des Vorstandes, durch Erheben
von den Sitzen. Nach dem Berichte des Schrift-
führers Herrn Hauptmann a. D. v. Laurens hat sich
die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre
ganz erheblich gesteigert. Der Schwesternverband
umfaßt zur Zeit 42 Schwestern, von denen 22 in
den Kolonien beschäftigt sind. Der Verein stellte
eine Schwester für die von der Kolanialverwaltung
nach Ostafrika unter Leitung des Stabsaarztes
Dr. Ollwig entsandte Malaria-Forschungsexpedition,
eine Schwester für die Leitung des von dem evange-
lischen Gemeindekirchenrath in Windhoek mit Hülfe
der Abtheilung Leipzig des Hauptvereins eingerichteten
Kindergartens und eröffnete drei neue Schwestern-
stationen in Swakopmund, Keetmonshoop und Tsingtau.
Für ihre Thätigkeit auf dem südafrikanischen Kriegs-
schauplatze wurden die Schwestern Christine Petrat,
Margarethe Lieberknecht, Johanna Wittum und Mar-
garethe Heldt durch Verleihung der Rothen Kreuz=
Medaille 3. Klasse ausgezeichnet. Eine festere Orga-
nisirung des Schwesternverbandes und die Einführung
einer besonderen Alters= und Invaliditätsversorgung
ist in die Wege geleitet, der letzteren soll insbesondere
das dem Verein gehörige Schwesternhaus „Georgs-
hof“ dienen. Für den Kriegsfall in der Heimath
hat der Verein seine verfügbaren Schwestern dem
Zweigverein Berlin des Vaterländischen Frauenvereins
zwecks Verwendung in dem Auguste Victoria-Kranken-
haus in Neu-Weißensee zur Verfügung gestellt. Der
Verein zählt zur Zeit gegen 3000 Mitglieder mit
25 Abtheilungen; neue Ortsgruppen wurden in
Bleicherode und Sansibar begründet. In den Vor-
stand sind gewählt: Frau General v. Poser und
Gr.-Nädlitz, Frau Staatsminister v. Tirpitz, Excellenz,
Frau Kontre-Admiral Zirzow, Fräulein Stübel, Frau
Vize-Admiral Valois, Excellenz. Nach dem Bericht
des Schatzmeisters Herrn Ingenieur Wölfer betrug
das Vermögen des Vereins am Schlusse des Jahres
1901: 841 403,19 Mark, vereinnahmt wurden
292 807,83 Mark, verausgabt 33 867,91 Mark.
Englische Bestrebungen zur bebung des Baumwollen-=
Andaues in Westafrika.
Von englischen Baumwoll-Interessenten wurde
kürztich eine Versammlung abgehalten, worin nach
einem Bericht der Fachzcitschrift „Cotton“ sehr nach-
drücklich auf die Bedeutung Westafrikas für den
Baumwollen-Anbau hingewiesen wurde. Von ver-
schiedenen Seiten wurde hervorgehoben, daß in West-
afrika geeignetes Land, passendes Klima und billige
Arbeitskräfte in genügender Menge vorhanden seien,
um Baumwolle zu bauen, während die Qualität von
indischer Baumwolle zurückgegangen sei. Die Ver-
sammlung zeigte lebhaftes Interesse für die Ge-
winnung Westafrikas für die Baumwollkultur und
setzte ein Subkomitee ein, das sich mit den West-
afrika-Komitees der Handelskammern von Manchester,
Liverpool und London in Verbindung setzen soll.