Full text: Allgemeines Staatsrecht.

290 Das finanzielle Verhältnis des Reichs zu den Gliedstaaten. 
  
Kontrollpflicht. 
Vorlagepflicht. 
Art. 70 der Verf. 
Verpflichtung zur Leistung 
der Matrikularbeiträge. 
ranckensteinsche Klausel 
F und spätere Gesetze.