Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Deransgegeben in der solenial · Abteilung de- Auswirien Jullts.
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x2z Jahrgang. Gerlin, 1. Dezember 1903. NUummer 23.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mitteilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementopreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften detragt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen Mk. 8,—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchbandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Oesterreich = Ungarn, Mk. 8,75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin S8W 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preioliste für 1903 unter Nr. 2151.)
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Inkrafttreten der
Verfügung, betreffend Rechtsgeschäfte und Rechtsstreitigkeiten Nichteingeborener mit Eingeborenen, vom 22. Juli 1903
S. 633. — übersicht über die Geschäfte der Kaiserlichen Gerichte des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes während
des Geschäftsjahres 1902 S. 634. — Personalien S. 635.
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 636. — Deutsch-Ostafrika: Farbige Handwerker in den
Kolonien, insbesondere in Deutsch-Ostafrika S. 637. — Baumwollunternehmen des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees
S. 639. — Kaffeeplantage Sakarre S. 639. — Kamerun: Moliwe-Pflanzungsgesellschaft S. 640. — Togo: För-
derung der Baumwollkultur S. 641. — Deutsch-Südwestafrika: Bericht des Baumeisters Laubschat über eine
Reise nach dem Norden des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets (II.) S. 641. — Ein Bur über Deutsch-
Südwestafrika S. 646. — Deutsch-südwestafrikanischer Marmor S. 646. — Deutsch-Neu-Guinea: Seidenzucht
auf Neupommern S. 647. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung
S. 647. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Bericht des Oberförsters Dr. v. Eschstruth
über eine Bereisung Britisch-Südafrikas (III. Schluß) S. 649. — Errichtung einer Agrikulturabteilung für
Britisch-Ostafrika S. 652. — Eingeborenenkulturen der englischen Goldküste S. 653. — Kautschukgewächse am
Tschadsee und Schari S. 653. — Die Lagosbahn S. 653. — Verschiedene Mitteilungen: Koloniale
Stipendien S. 653. — D. Bruce über die Schlafkrankheit S. 654. — Schlangengist und Heilserum gegen
Schlangenbiß S. 654. — Bitte um photographisches Material für Projektionsvorträge im Kolonial-Museum
S. 655. — Lehrkurse für Beamte des Kongostaats S. 655. — „Gold dredging“ S. 655. — Versteigerung west-
afrikanischer Baumwolle in Havre S. 656. — Literatur S. 656. — Literatur-Verzeichnis S. 657. — Verkehrs-
Nachrichten S. 657. — Fahrplan des Postdampfers „Oceana“ der Jaluit-Gesellschaft in Hamburg für das Jahr 1904
S. 659. — Fahrplan der Reichspostdampfer-Linien des Norddeutschen Lloyd für das Jahr 1904 S. 660.
Amtlicher Teil.
Gesehe; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Verfügung des Gonverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Inkrafttreten
der Verfügung, betr. Nechtsgeschäfte und Nechtsstreitigkeiten Nichteingeborener
mit] Eingeborenen, vom 23. Juli 1903. Vom 3. Oktober 1903.
Gemäß § 13 Absatz 1 der Verfügung des Reichskanzlers vom 23. Juli 1903, betreffend
Rechtsgeschäfte und Rechtsstreitigkeiten Nichteingeborener mit Eingeborenen im südwestafrikanischen Schutz-
gebiete (Kolonialblatt Nr. 15 vom 1. August 1903, S. 383), wird hiermit bestimmt, daß die genannte
Verfügung am 1. November für das Schutzgebiet in Kraft tritt.
Windhuk, den 3. Oktober 1903.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Leutwein.