Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

  
  
Einfuhr. 
+ mehr — weniger 
Herkunftsländer 1901 1900 gegen 1900 
Franken 
Frankreich . . 1 995 683 2 401 481 — 405 798 
Französ. Kolonien 179 521 174090 — 5 431 
Andere Länder 5 110 789 6505 302 — 1394 513 
Zusammen 7 285 993 9080 873 — 1794880 
Ausfuhr. 
Bestimmungsländer 
Frankreich 2 150 290 1 736 793 —+ 413 497 
Französ. Kolonien 555 12090 — 654 
Andere Länder 4 391 858 6336 587 — 1944 729 
Zusammen 6 542 703 8074589 — 1531 886 
Die Einfuhr umfaßte im Jahre 1901 dem Werte 
nach (in Franken) folgende wichtigere Waren (die 
entsprechenden Werte der Ausfuhr sind in Klammern 
beigefügt): Lebende Tiere 13 043 (90), Produkte 
und Häute von Tieren 208 047 (1828), Fische 
40 929 (1878), mehlhaltige Nahrungsmittel 296 562 
(4151), Sämereien und Früchte 1472 (508 376), 
Kolonialwaren 314 862 (72 051), Ole und Frucht- 
säfte 21 524 (1559 113), Holz 26 653 (964 981), 
Marmor, Steine, Erde und mineralische Brennstoffe 
181 853 (—), Metalle 97 481 (64 230), Chemische 
Produkte 151 378 (—), Sonstige Farben 22 194 
25 
  
  
(— , Töpferwaren 48 669 (—), Gewöhnliche Glas- 
waren 195 132 (—), Garne 80 969 (—), Gewebe 
1 671 929 (—), Stickereien und Kleider 91 926 
(—), Papier und Paplerwaren 26 193 (—), Felle 
und Pelzwaren 40 854 (—), Metallwaren 1 684 201 
(339 936), Waffen, Pulver und Munition 227 346 
(204), Möbel 45 495 (—), Holzwaren 442 940 
(—)), Musikinstrumente 17 896 (184). Eine gegen 
das Jahr 1900 wesentlich verminderte Emfuhr fand 
statt bei Geweben, Getränken, Lebensmitteln und 
Metallwaren. Der Minderwert der Kautschuk- 
ausfuhr belief sich auf 1 652 000 Franken; auch 
die Holzausfuhr ist erheblich zurückgegangen. 
(Nach La Dépeche Coloniale.) 
Außenhandel der Fidschi-Inseln im Jahre 190). 
Em= und Ausfuhr der Fudschi-Inseln erreichten 
in den letzten fünf Jahren die folgenden Wert- 
summen in E: 
1897 1898 1899 1900 1901 
Einfuhr 248 748 234 850 263 044 349 890 351 183 
Ausfuhr 431 860 534 105 481 856 619 836 548 805 
Die wichtigsten Einfuhrartkel waren dem 
Werte nach im Jahre 1901 (und 1900) die 
folgenden: Zeugwaren 61 554 67 257) — Essen- 
kurzwaren 29 470 8 (23 277) Brotstoffe 
22 197 4 (21 902) — Nutzholz 17 123 K (15 234) 
— Eisen in Stäben, Platten, Schienen, Röhren 
15 322 4 (10 385) Maschinen 13 623 
(10 972) — Siteinkohlen 13 064 4 (8802) — 
Fleisch 11 490 K (11 901) — Oie 10 743 4 
(10 075) — Verzinktes Eisen und Waren daraus 
— 
worden. 
  
  
l 
101805020149—Rei58585i«(9245)— 
Buttek6618E(5982)—LebendeöViethME 
(23 358). Die starke Abnahme der Einfuhr von 
lebendem Vieh erklärt sich daraus, daß die Colonial 
Sugar Refining Company im Jahre 1900 eine 
außergewöhnliche Sendung von Maultieren im Werte 
von 20 000 # aus Amerika bezogen hatte; aus 
diesem Grunde war die Einfuhrziffer für 1900 be- 
sonders hoch. 
Die Ausfuhr der hauptsächlichsten Erzeugnisse 
der Inseln gestaltete sich in den letzten beiden 
Jahren, wie folgt: 
Ausfuhrmenge Wert in S 
1900 1901 1900 1901 
Zucker Tons 32 961 31 751 393 987 380 155 
Kopora 15 605 10 626 151 701 107 372 
Frische Früchte - 28 112 23175 
Branntwein Gallonen 138 224 137 g: 37 20009 17232 
Die starke Abnahme der Ausfuhr von Kopra 
um 4979 Tons und dem Werte nach um 44 329 4 
ist eine Folge der ungewöhnlich großen Ausfuhr des 
Jahres 1900. In Wirklichkeit dürfte die Ausfuhr 
von 10 626 Tons im Jahre 1901 der normalen 
Jahresproduktion entsprechen. Der Rückgang der 
Ausfuhr frischer Früchte wird den Wirkungen des 
Zolltarifes des australischen Bundes zugeschrieben. 
Der Zoll von 2 sh für das Cental (hundert Pfund) 
Bananen hatte eine vollständige Unterbrechung der 
Ausfuhr nach Neusüdwales zur Folge. Nachdem 
der Zoll auf die Hälfte ermäßigt wurde, ist der 
Handel wieder ausgenommen worden. 
(Nach einer britischen Parlaments-Drucksache.) 
prügelstrase auf den Fidschi-Inseln. 
Durch Verordnung vom 10. Oktober d. Is. sind 
in der englischen Kolonie Fidschi Bestimmungen über 
die körperliche Züchtigung als Strafe eingeführt 
Danach kann vom dortigen Obergericht 
(Supreme Court) die Prügelstrase wegen gewisser 
Sittlichkeitsverbrechen verhängt werden, und zwar 
entweder als Zusatzstrafe zur Strafhaft oder an 
Stelle von dieser allein. Das Gericht hat in seinem 
Urteile eine bestimmte Anzahl von Schlägen, welche 
in jedem einzelnen Falle die Zahl 24 nicht über- 
steigen darf, festzusetzen. Bei Verurteilten unter 
16 Jahren ist die Strafe mit einer Rute oder Gerte 
zu vollstrecken, in anderen Fällen mit der „gewöhn- 
lichen neunschwänzigen Katze". 
——.——.— 
Thrombergbau in Heu-Raledonien. 
Der französische Kolonialbesitz Neu-Kaledonien 
hat Aussicht, in der Produltion von Chromerz eine 
Bedeutung zu erlangen. In neuester Zeit hat sich 
durch Vereinigung von zwei schon bestehenden Firmen 
eine neue Gesellschaft „Le Chrôme“ gebildet, die dort 
etwa 40 000 ha von den besten Chromminen besitzt. 
Das Kapual der Gesellschaft beträgt 3,8 Millionen
	        
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