Full text : Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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erläutert  sind,  welche  dem  neuen  Kommunalverfassungsrecht  Hessen-Nassaus
als  Vorbild  gedient  haben.

Diese  Art  der  Bearbeitung  bringt  freilich  den  Nachteil  mit  sich,  dass
das  Buch  für  sich  allein  nicht  über  alle  Fragen  eine  genügende  Auskunft
erteilt,  so  dass  man  gezwungen  ist,  auch  die  älteren  Bände  der  BRAUCHITSCHschen
  Sammlung  bei  dem  Studium  des  Hessen-Nassauischen  Verwaltungsrechts
  zu  Hülfe  zu  nehmen.  Auch  ergiebt  sich  aus  dem  Bemerkten,  dass
die  Erläuterungen  kaum  einen  Anhalt  für  eine  selbständige  kritische  Betrachtung
  bieten.

Nur  auf  folgende  Einzelheiten  möge  kurz  hingewiesen  sein:

In  &  9  Anm.  4  zu  $  19  der  Städteordnung  fehlt  die  Bemerkung,  dass
auch  diejenigen  Personen,  die  das  Amt  eines  Kirchendieners  nur  als  Ehrenamt
  bekleiden,  zu  Stadtverordneten  wählbar  sind  (vgl.  Entsch.  O.-V.-G.
vom  9.  Jan.  1900  Bd.  36  S.  121).

In  Anm.  1  zu  $  32  der  Landgemeindeordnung  wäre  noch  hervorzuheben,
dass  die  Wahlen  durch  öffentliche  Stimmabgabe  zu  erfolgen  haben  (vgl.
Entsch.  O.-V.-G.  vom  22.  Nov.  1899  Bd.  36  S.  168);  und  endlich  ist  in  einer
neuen  Auflage  für  die  Auslegung  des  $  11  No.  6c  der  Landgemeindeordnung
auf  die  Entsch.  O.-V.-G.  vom  25.  April  1899  (Bd.  35  S.  160)  hinzuweisen.

Es  bedarf  wohl  kaum  der  Hervorhebung,  dass  die  hier  erwähnten  Anstände
  nicht  bezwecken,  den  Wert  des  Buches  irgendwie  herabzusetzen  ;
dasselbe  ist  vielmehr  für  alle  diejenigen  Personen,  welche  sich  über  das
Verwaltungsrecht  der  Provinz  Hessen-Nassau  in  zuverlässiger  Weise  orientieren
  wollen,  als  ein  unentbehrlicher  Ratgeber  zu  bezeichnen.

Köln.  Neukamp.

Jahrbuch  der  Internationalen  Vereinigung  für  vergleichende
Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre  zu  Berlin.
Unter  Mitwirkung  einer  Reihe  namhafter  ‚Gelehrter  des  In-  und  Auslandes
  im  Auftrage  der  Vereinigung  herausgegeben  von  Professor
Dr.  Bernhöft  und  Landgerichtsrat  Dr.  F.  Meyer.  4  Bde.  Berlin,
K.  Hoffmann’s  Verlag,  1896—-1899.

Aus  kleinen  Anfängen  ist  die  Internationale  Vereinigung  für  vergleichende
  Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre  zu  einer  über  tausend
Mitglieder.  umfassenden  Gesellschaft  emporgewachsen,  deren  Bedeutung  nicht
zum  wenigsten  darin  liegt,  dass  ihre  Mitglieder,  mögen  sie  sich  auch  vorwiegend
  aus  Deutschland  rekrutieren,  doch  allen  Kulturnationen  der  Erde
angehören.

Ein  deutliches  Spiegelbild  von  dem  Wachsen  und  Gedeihen  der  Vereinigung
  giebt  das  von  ihr  alljährlich  veröffentlichte  Jahrbuch,  dessen  äusserer
Umfang  schon  erkennen  lässt,  wie  sehr  sein  Inhalt  von  Jahr  zu  Jahr  anschwillt
  (Bd.  1:  652  S.;  Bd.  2:  716  S.;  Bd.  8:  984  8.;  Bd.  4:  1106  S.).