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erläutert sind, welche dem neuen Kommunalverfassungsrecht Hessen-Nassaus
als Vorbild gedient haben.
Diese Art der Bearbeitung bringt freilich den Nachteil mit sich, dass
das Buch für sich allein nicht über alle Fragen eine genügende Auskunft
erteilt, so dass man gezwungen ist, auch die älteren Bände der BRAUCHITSCHschen
Sammlung bei dem Studium des Hessen-Nassauischen Verwaltungsrechts
zu Hülfe zu nehmen. Auch ergiebt sich aus dem Bemerkten, dass
die Erläuterungen kaum einen Anhalt für eine selbständige kritische Betrachtung
bieten.
Nur auf folgende Einzelheiten möge kurz hingewiesen sein:
In & 9 Anm. 4 zu $ 19 der Städteordnung fehlt die Bemerkung, dass
auch diejenigen Personen, die das Amt eines Kirchendieners nur als Ehrenamt
bekleiden, zu Stadtverordneten wählbar sind (vgl. Entsch. O.-V.-G.
vom 9. Jan. 1900 Bd. 36 S. 121).
In Anm. 1 zu $ 32 der Landgemeindeordnung wäre noch hervorzuheben,
dass die Wahlen durch öffentliche Stimmabgabe zu erfolgen haben (vgl.
Entsch. O.-V.-G. vom 22. Nov. 1899 Bd. 36 S. 168); und endlich ist in einer
neuen Auflage für die Auslegung des $ 11 No. 6c der Landgemeindeordnung
auf die Entsch. O.-V.-G. vom 25. April 1899 (Bd. 35 S. 160) hinzuweisen.
Es bedarf wohl kaum der Hervorhebung, dass die hier erwähnten Anstände
nicht bezwecken, den Wert des Buches irgendwie herabzusetzen ;
dasselbe ist vielmehr für alle diejenigen Personen, welche sich über das
Verwaltungsrecht der Provinz Hessen-Nassau in zuverlässiger Weise orientieren
wollen, als ein unentbehrlicher Ratgeber zu bezeichnen.
Köln. Neukamp.
Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende
Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre zu Berlin.
Unter Mitwirkung einer Reihe namhafter ‚Gelehrter des In- und Auslandes
im Auftrage der Vereinigung herausgegeben von Professor
Dr. Bernhöft und Landgerichtsrat Dr. F. Meyer. 4 Bde. Berlin,
K. Hoffmann’s Verlag, 1896—-1899.
Aus kleinen Anfängen ist die Internationale Vereinigung für vergleichende
Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre zu einer über tausend
Mitglieder. umfassenden Gesellschaft emporgewachsen, deren Bedeutung nicht
zum wenigsten darin liegt, dass ihre Mitglieder, mögen sie sich auch vorwiegend
aus Deutschland rekrutieren, doch allen Kulturnationen der Erde
angehören.
Ein deutliches Spiegelbild von dem Wachsen und Gedeihen der Vereinigung
giebt das von ihr alljährlich veröffentlichte Jahrbuch, dessen äusserer
Umfang schon erkennen lässt, wie sehr sein Inhalt von Jahr zu Jahr anschwillt
(Bd. 1: 652 S.; Bd. 2: 716 S.; Bd. 8: 984 8.; Bd. 4: 1106 S.).