Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Wird die Verkaufsabrechnung innerhalb einer von der Zollstelle zu bestimmenden Frist nicht 
vorgelegt, so erfolgt auf Grund der Schätzung die endgültige Einziehung des Zollbetrages. 
5 327. 
Ist der Verzoller mangels rechtzeitigen Eintreffens der Rechnungen und dgl. bei solchen Gegen- 
ständen, die einen Marktpreis nicht haben, außerstande, eine richtige Anmeldung abzugeben, so kann er 
trotzdem endgültige Abfertigung durch die Zollbehörde oder eine vorläufige Abfertigung bis zum Eintreffen 
der Rechnungen beantragen. In beiden Fällen kann die Zollbehörde nach bestem Wissen und Können den 
Wert festsetzen, jedoch so, daß eine zu geringe Wertschätzung und somit eine Beeinträchtigung des Landes- 
fiskus ausgeschlossen erscheint. Im Falle der vorläufigen Abfertigung wird durch die Zollbehörde nach 
billigem Ermessen eine Frist bestimmt, bis zu welcher die fehlenden Rechnungen usw. behufs endgültiger 
Feststellung des Wertes der Gegenstände vorzulegen sind. Der Zoll von dem schätzungsweise festgestellten 
Werte der Gegenstände ist zu hinterlegen. Werden nach Ablauf dieser Frist die Rechnungen nicht vorgelegt, 
so wird die vorläufige Abfertigung als endgültig angesehen. 
Ordnungsmäßig angemeldete Güter sollen bei der Abfertigung stets den Vorzug genießen. 
Umnschließungen und Verpackungen. 
38. « 
Gelangen Körnerfrüchte zur Einfuhr (Nr. 5 bis 8 des Zolltarifs A), so ist bei der Verzollung 
das Gewicht der Umschließungen oder Verpackungen (Säcke, makanda usw.) nicht in Abzug zu bringen. 
Dasselbe gilt bei der Einfuhr von Salz. 
5 39. 
Für den Begriff „Flasche“ im Sinne der Nummern 2 bis 4 des Zolltarifs 4 ist die handels- 
übliche Benennung maßgebend. In zweifelhaften Fällen gelten Umschließungen von ½ Liter Inhalt und 
darunter als halbe Flaschen, von mehr als ½ bis 1 Liter Inhalt als ganze Flaschen. 
Flaschen von mehr als 1 Liter Inhalt gelten als 2 ganze Flaschen. 
Zollzahlung. 
8 40. 
Ist der Zoll festgestellt, so muß derselbe binnen 48 Stunden im Zollamt entrichtet werden, 
widrigenfalls derselbe gegen eine Gebühr von 1 Rupie durch Zolldiener eingeholt wird. 
Nach erfolgter Zollzahlung sind alle Gegenstände bei Vermeidung von Ordnungsstrafen sofort aus 
dem Zollgewahrsam zu entnehmen. Die Verabfolgung von zollpflichtigen Gegenständen vor Bezahlung oder 
Hinterlegung des Zolles ist nicht gestattet. Die Vorsteher der Zollstellen können auf eigene Verantwortung 
hin Ausnahmen zulassen. 
Abfertigung von Einfuhrgegenständen für im Innern stationierte Beamte und 
Privatpersonen. 
* 41. 
Das Kommando der Schutztruppe vermittelt auf Antrag der im Innern stationierten Schutztruppen- 
angehörigen gegen Erstattung der erwachsenen Kosten bei vorheriger Hinterlegung eliner angemessenen 
Summe die zollamtliche Abfertigung der für dieselben in Daressalam eingehenden Gegenstände. Ist das 
Kommando durch die eingesandten Frachtbriefe, Rechnungen usw. in der Lage, die Gegenstände richtig 
anzumelden, so erfolgt die endgültige Abfertigung, andernfalls findet das unter § 37 bezeichnete Ver- 
fahren statt. 
Es bleibt den im Innern stationierten Schutztruppenangehörigen unbenommen, auch Privatpersonen 
mit der zollamtlichen Abfertigung zu bevollmächtigen; an anderen Plätzen wie Daressalam kann eine zoll- 
amtliche Abfertigung durch eine Dienststelle nicht stattfinden. 
Die im Innern ansässigen Beamten und Privatpersonen werden im eigenen Interesse sich am Sitze 
der für sie in Betracht kommenden Zollstelle einen bevollmächtigten Vermittler zu bestellen und den Namen 
desselben der Zollstelle mitzuteilen haben. 
Postsendungen. 
5 42. 
Sämtliche mittels der Reichspost vom Auslande eingehenden Pakete unterliegen der zollamtlichen 
Abfertigung. Die den Paketen beizufügenden Zollinhaltserklärungen dürfen in deutscher, englischer oder 
französischer Sprache verfaßt sein, sie werden wie Zollanmeldungen behandelt (siehe § 11 A. B.). 
In Fällen dringenden Verdachts der Zollhinterziehung oder der Kontrebande, insbesondere auch, 
wenn der auf der Inhaltserklärung angegebene Wert offenbar zu gering ist, kann die Zollstelle Eröffnung 
der Pakete und spezielle Revision eintreten lassen oder Vorlage von Rechnungen oder dergleichen verlangen. 
Alsdann findet die Verzollung auf Grund der hiernach gemachten Feststellungen statt.
	        
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