Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Handel und Verkehr der Marianen. Aus dem 
Jahresbericht des ——6- Bezirksamtmannes 
Fritz 
Kolonial= Gesellschaften. Gaberes siehe betr 
Gesellschaft.) Neu-Guinea-Kompagnie 
Kreditgeben siehe Verordnungen. 
Neu-Guinea-Kompagnie. Abänderung der Satz- 
mW—— 
Neu-Mecklenburg. Auszug aus dem Jahres- 
bericht des Stationschefs Boluminski über — 
Opium siehe Verordnungen. 
Ortsnamen. Amtliche Schreibweise von— 
* Paßwesen. Verordnung des Gouverneurs von 
Deutsch-Neu-Guinea, betreffend das Pahmesen. 
Vom 11. Mai 1904 
Postalisches. Mitteilung, vdaß die Katserl. Post- 
agenturen in Ponape und Jap, Saipan von jetzt 
ab Postpakete ohne Wertangabe und ohne Nach- 
nahme bis 5 kg für Italien in unmittelbare 
Paketposten auf das Postamt in ieee abzu- 
weisen haben. 
—.— Ermächtigung der Postagentur in Matupi uur 
Teilnahme am Postanweisungsdienst 
—.— Erhöhung des Meistbetrages für Postanwer- 
sungen und für Nachnahmen auf Einschreibesen- 
dungen, Postpakete und Postfrachtstücke bis 10 kg 
im Verkehr mit Deutich-Reuguine von 400 auf 
800 Mk. 
—.— Eröffnung einer Postagentur i in rnawieng Gmeu- 
Mecklenburg-Nord) am 1. Januar 1904 
*' Rechtspflege. (Siehe auch Verordnungen, Zou- 
wesen.) ÜUbersicht über bie Geschäfte der Gerichte 
Herbertshöhe, Vriedrich · Withelmshasen, Ponape 
und Jap 522, 
*—.— Ausfahrungsbestimmungen des Gouvereurs 
von Deutsch-Neu-Guinea zu der Kaiserlichen Ver- 
ordnung, betreffend die Nechte an Grundstücken 
in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. Nov. 
1902 und der hierzu erlassenen Verfügung des 
Neichskanzlers vom 30. Nov. 1902 für das Schuztz- 
gebiet Deutsch-Guinea unter Ausschluß des Insel- 
gebietes der Karolinen, Palau und Marianen. 
Vom 22. Juli 1904 . 
—.— Verfügung des Gonverneurs von Deutsch- 
—— wegen Übertragung der Verordnungs- 
gewalt auf den derzeitigen Bezirksamtmann in 
Friedrich-Wilhelmshafen. Vom 4. Oktober 1904. 
Regierungsstation. Über Ereichung einer neuen 
— Namatanai 
Salomons-Inseln. 
Hahl bei der Maristenmission auf den —. .. 
n- Mitteilung über Rettung Schiff- 
Bejuchet des Gonverneurs 
brüchiger 
Schiffsverkehr. Bericht uber eine Fahrt des Kail. 
Stationschefs von Neu-Mecklenburg, Boluminski, 
auf dem Gouvernementsdampfer „Seestern“ von 
Käwieng, verit Reu Meclenburs. nach verberts· 
höhe 
X 
28 
  
Schiffsverkehr. Bericht des Gouverneurs Hahl 
über seine Reise mit dem Dampfer „Seestern“ 
—.— Bericht über den Ausfall des angekündigten 
Dampfers „2. Deutsch-Neu-Guineaa" 
—.— Fahrplan der Reichspostdampfer-Linien des 
Norddeutschen Lloyds Bremen, für das Jahr 
1905/06. (Neu-Guinea-Zweiglinie) . 714, 
—.— Docken des Dampfers „Seestern“. . 
—.— Rettung der Besatzung des bestrandeten e eng 
lischen Schiffs „Aigburtht 
Seekarte. Mitteilung über Erscheinen einer nenen 
Seekarte der Truk-Inseln (Ostkarolinen) 
Sendungen. Missenschaftliche — an die zoologische 
Sammlung des Königlichen Museums für Natur- 
kunde zu Berlin durch Stabsarzt Dr. Dempwolff 
Überfall. Bericht des Kaiserlichen Gouverneurs 
Dr. Hahl über den Überfall der Missionsstationen 
V7. 
in den Bainingbergen .. . 
Unruhen. Bericht des Kaiserlichen Gouverneurs 
in Herbertshöhe über die Unruhen in Friedrich 
Wilhelmshafen. 
* Verfügungen. Verfügung, betreffend die auf arzt· 
licher Anordnung beruhenden Reisen der Beamten 
des Shzu bienes Deutsch-Neu-Guinea. Vom 
7. März 1904 
Verord#nungen.“ (Siehe auch Nechtspflege, gou- 
wesen.) Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Neu-Guinea, betreffend das Verbot der Einfuhr 
und des Handels getragener Stoffe und Beklei- 
dungsgegenstände. Vom 5. Dezember 1908. 
*'—.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Neu-Guinea, detressend das Verbot des Kredit- 
gebens an Eingeborene. Vom 18. Juni 1904 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Neu-Guinea, betreffend das Verbot der Einfuhr 
von Opium und der Verabfolgung an Eingeborene. 
Vom 24. Juni 1904. 
—.— Verordnungen des Bezirksamtmanns zu 
Friedrich-Wilhelmshaven, betreffend Anwerbung 
im Bezirk Kaiser Wilhelmsland. Vom 4. Ok- 
tober 1904. . 
Viehzucht. Bericht des Feirksamtmannes Fri „ 
Saipan über die Viehherde auf Tinian. 
* Bollwesen. Verordnung des Gouverneurs von 
Deutsch-Neu-Guinea, betreffend Abänderung des 
für das Schutzgebiet Deutsch-Reu-Guinea mit Aus- 
schluß des Inselgebietes der Karolinen, Palan 
und Marianen gültigen Zolltarifs. Vom 12. Sep- 
tember 1904 
— Zolltarif für dos Schuhgebiet Deussch-Reu-. 
•½## mit Ausschluß des Inselgebietes der 
Karolinen, Palau und Marlanen 
*. Zusatzverordnung des Gouverneurs von 
Deutsch-Neu-Guinea zur Verordnung, betreffend 
Abänderung des für das Schutzgebiet Deutsch- 
Neu-Guinea mit Ausschluß des Inselgebietes der 
Karolinen, Palau und Marianen gültigen Zoll- 
tarifs vom 12. September 1904. Vom 21. *&*! 
tember 1904. 
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