Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Ausdocken am 3. September dauerte 1 Stunde. Beim 
Ein= und Ausdocken versahen die angestellten Beamten 
in zufriedenstellender Weise ihren Dienst. Der Preis 
für das Ein= und Ausdocken, sowie für den Aufent- 
halt des Schiffes im Dock kann als mäßig bezeichnet 
werden. 
Infolge größerer Reparaturen an Maschinen und 
Kesseln wurden bedeutende Anforderungen an die 
Leistungsfähigkeit der Werft gestellt. Die Maschinen- 
reparaturen wurden verhältnismäßig schnell aus- 
geführt. Die Kesselreparaturen nahmen bei dem 
ersten Kessel wegen der ungewohnten Arbeit und den 
Vorbereitungen ziemlich viel Zeit in Anspruch, jedoch 
kamen die hierbei gesommelten Erfahrungen dem 
Personal später zugute, so daß die Reparatur der 
übrigen Kessel glatt vonstatten ging. Sämtliche 
Reparaturen sind vollkommen sachgemäß und gut 
ausgeführt worden. 
Unter tüchtiger fachmännischer Leitung und bei 
weiterem Ausbau der Werkstätten verspricht die Werft- 
anlage des Gouvernements bei Bewilligung der 
nötigen Mittel mit in die Reihe der leistungsfähigen 
Werften des indischen Ozeans einzutreten. 
Burenkommandant moll über Burenanstedlungen in 
Deutsch-Ostafrika. 
Da in letzter Zeit von mehreren Seiten die Ein- 
wanderung von Buren in Deutsch-Südwestafrika und 
Deutsch-Ostafrika befürwortet, anderseits aber auch 
behauptet wurde, die Buren hätten gegen die deutschen 
Schutzgebiete ein gewisses Vorurteil, dürfte wohl ein 
Brief, den der Burenkommandant Moll an den 
Redakteur der Deutsch-Ostafrikanischen Zeitung ge- 
richtet hat, allseitig interessieren. Derselbe lautet in 
der deutschen Übersetzung, in der er in Nr. 49 obiger 
Zeitung veröffentlicht ist, wie folgt: 
Daressalam, den 2. Dezember 1903. 
Sehr geehrter Herrl 
Ihren Brief vom 29. November d. Is. habe ich 
erhalten. In demselben wünschen Sie zu wissen, 
wie das möglich ist, daß die Buren von Südafrika 
sich in Deutsch-Ostafrika nicht ansiedeln wollen. 
Der Grund liegt wohl in der Hauptsache darin, 
daß über Deutsch-Ostafrika, seine Gesetze und Ver- 
ordnungen, sowie über die schlechte Behandlung der 
Buren von seiten ostafrikanischer Beamten und Offi- 
ziere im Ausland soviel geredet wird. Ich habe 
jedoch mir persönliche Erfahrungen gesammelt und 
weiß jetzt, daß jene Redereien alle unwahrer Natur 
find. Ich bin hier in Daressalam am 28. September 
angekommen, und am 8. Oktober reiste ich von hier 
ab, um mir das Land anzusehen. Überall — das 
muß ich wohl sagen —, wohin ich hier in Deutsch- 
Ostafrika gekommen bin, wurde ich von den Beamten 
umd Offizieren, mit welchen ich zu tun hatte, mit 
sehr viel Entgegenkommen und größter Liebens- 
würdigkeit behandelt, und ich hatte das Gefühl, daß 
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sie auch gerne haben, wenn die Buren hier ins Land 
kommen, um sich anzusiedeln. 
Unter anderm wurde in Transvaal sowohl wie 
im Freistaat durch Engländer und durch andere 
Leute verbreitet, daß die Buren, welche in die 
deutsche Kolonie auswanderten, dort militärpflichtig 
seien, sie sowohl wie ihre Kinder müßten als Sol- 
daten dienen. Alsdann wurde erzählt, daß die 
Kinder der Buren nur in der deutschen Sprache 
unterrichtet werden dürften, und daß den Buren auch 
die freie Auslbung ihrer Religion nicht zugestanden 
würde. Ich erkläre nun selbst, und alle anderen 
Buren, welche hier in Ostafrika gewesen sind, und 
die ich darüber gesprochen habe, sagen es auch, daß 
jene Gerüchte alle erlogen sind. Ich habe mit dem 
Kaiserlichen Gouverneur persönlich über alle diese 
Punkte gesprochen, und danach haben die Buren nicht 
als Soldaten zu dienen, sondern nur als Bürger 
des Landes dem Staat zu dienen, wenn es gilt, die 
Kolonie zu beschützen. 
Nun will ich jedoch noch auf einige Punkte 
kommen, welche ich zur Erwägung der Regierung 
dieser Kolonie anheimstelle, wenn diese es wirklich 
wünscht, daß die Buren hierherkommen. 
1. Ist es nicht möglich, daß, wenn ein Bur 
zwecks Ansiedlung hierher kommt und Geld genug 
dazu hat, um ein Stück Land in Ostafrika gut be- 
zahlen zu können, er dies als sein Eigentum erwerben 
und kaufen kann und er auch die nötigen Papiere 
über den neu erworbenen Besitz erhält? Natürlich 
könnte hierbei bemerkt werden, daß es nicht erlaubt 
ist, mit jenem Grundstück zu spekulieren oder es 
ohne die Zustimmung der Regierung wieder zu 
verkaufen. 
2. Ist es nicht möglich, daß für die Ansiedler, 
welche das Land bewohnen, bebauen und bepflonzen, 
eine Anderung in der hier bestehenden Jagd- 
verordnung vorgenommen und daß namentlich folchen 
Leuten das Recht zugestanden werde, z. B. 50 Stück 
Wild per Jahr für ihren eigenen Gebrauch ohne 
Abgaben zu schießen? hiervon könnten ja 20 Stück 
Großwild erlaubt sein. 
3. Zum Schluß kommt noch ein sehr wichtiger 
Punkt, das betrifft die hiesigen Schwarzen. Es 
scheint, daß die Schwarzen hier mehr oder 
mindestens ebensoviel Rechte haben wie die Weißen. 
Dieses scheint mir verkehrt zu sein. Da ich von 
Jugend auf mit ofrikanischen Negern zu tun 
gehabt habe, glaube ich hierüber urteilen zu können. 
Die Schwarzen sind durchschnittlich träge und haben 
außerdem noch andere schlechte Eigenschaften, und 
deshalb sollte dem Weißen ein Züchtigungsrecht 
gegenüber seinen schwarzen Bedienten gegeben werden. 
Mein Wunsch ist es also, daß ein Weißer, der nicht 
in der Nähe einer Stadt oder eines Gerichts sich 
befindet, das Recht haben soll, über seine Dienst- 
boten Strafen zu verhängen, soviel es ihm nötig 
erscheint. Natürlich sollen Mißhandlungen ausge- 
schlossen sein. Ich hoffe, daß man in uns soviel
	        
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