Ausdocken am 3. September dauerte 1 Stunde. Beim
Ein= und Ausdocken versahen die angestellten Beamten
in zufriedenstellender Weise ihren Dienst. Der Preis
für das Ein= und Ausdocken, sowie für den Aufent-
halt des Schiffes im Dock kann als mäßig bezeichnet
werden.
Infolge größerer Reparaturen an Maschinen und
Kesseln wurden bedeutende Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit der Werft gestellt. Die Maschinen-
reparaturen wurden verhältnismäßig schnell aus-
geführt. Die Kesselreparaturen nahmen bei dem
ersten Kessel wegen der ungewohnten Arbeit und den
Vorbereitungen ziemlich viel Zeit in Anspruch, jedoch
kamen die hierbei gesommelten Erfahrungen dem
Personal später zugute, so daß die Reparatur der
übrigen Kessel glatt vonstatten ging. Sämtliche
Reparaturen sind vollkommen sachgemäß und gut
ausgeführt worden.
Unter tüchtiger fachmännischer Leitung und bei
weiterem Ausbau der Werkstätten verspricht die Werft-
anlage des Gouvernements bei Bewilligung der
nötigen Mittel mit in die Reihe der leistungsfähigen
Werften des indischen Ozeans einzutreten.
Burenkommandant moll über Burenanstedlungen in
Deutsch-Ostafrika.
Da in letzter Zeit von mehreren Seiten die Ein-
wanderung von Buren in Deutsch-Südwestafrika und
Deutsch-Ostafrika befürwortet, anderseits aber auch
behauptet wurde, die Buren hätten gegen die deutschen
Schutzgebiete ein gewisses Vorurteil, dürfte wohl ein
Brief, den der Burenkommandant Moll an den
Redakteur der Deutsch-Ostafrikanischen Zeitung ge-
richtet hat, allseitig interessieren. Derselbe lautet in
der deutschen Übersetzung, in der er in Nr. 49 obiger
Zeitung veröffentlicht ist, wie folgt:
Daressalam, den 2. Dezember 1903.
Sehr geehrter Herrl
Ihren Brief vom 29. November d. Is. habe ich
erhalten. In demselben wünschen Sie zu wissen,
wie das möglich ist, daß die Buren von Südafrika
sich in Deutsch-Ostafrika nicht ansiedeln wollen.
Der Grund liegt wohl in der Hauptsache darin,
daß über Deutsch-Ostafrika, seine Gesetze und Ver-
ordnungen, sowie über die schlechte Behandlung der
Buren von seiten ostafrikanischer Beamten und Offi-
ziere im Ausland soviel geredet wird. Ich habe
jedoch mir persönliche Erfahrungen gesammelt und
weiß jetzt, daß jene Redereien alle unwahrer Natur
find. Ich bin hier in Daressalam am 28. September
angekommen, und am 8. Oktober reiste ich von hier
ab, um mir das Land anzusehen. Überall — das
muß ich wohl sagen —, wohin ich hier in Deutsch-
Ostafrika gekommen bin, wurde ich von den Beamten
umd Offizieren, mit welchen ich zu tun hatte, mit
sehr viel Entgegenkommen und größter Liebens-
würdigkeit behandelt, und ich hatte das Gefühl, daß
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sie auch gerne haben, wenn die Buren hier ins Land
kommen, um sich anzusiedeln.
Unter anderm wurde in Transvaal sowohl wie
im Freistaat durch Engländer und durch andere
Leute verbreitet, daß die Buren, welche in die
deutsche Kolonie auswanderten, dort militärpflichtig
seien, sie sowohl wie ihre Kinder müßten als Sol-
daten dienen. Alsdann wurde erzählt, daß die
Kinder der Buren nur in der deutschen Sprache
unterrichtet werden dürften, und daß den Buren auch
die freie Auslbung ihrer Religion nicht zugestanden
würde. Ich erkläre nun selbst, und alle anderen
Buren, welche hier in Ostafrika gewesen sind, und
die ich darüber gesprochen habe, sagen es auch, daß
jene Gerüchte alle erlogen sind. Ich habe mit dem
Kaiserlichen Gouverneur persönlich über alle diese
Punkte gesprochen, und danach haben die Buren nicht
als Soldaten zu dienen, sondern nur als Bürger
des Landes dem Staat zu dienen, wenn es gilt, die
Kolonie zu beschützen.
Nun will ich jedoch noch auf einige Punkte
kommen, welche ich zur Erwägung der Regierung
dieser Kolonie anheimstelle, wenn diese es wirklich
wünscht, daß die Buren hierherkommen.
1. Ist es nicht möglich, daß, wenn ein Bur
zwecks Ansiedlung hierher kommt und Geld genug
dazu hat, um ein Stück Land in Ostafrika gut be-
zahlen zu können, er dies als sein Eigentum erwerben
und kaufen kann und er auch die nötigen Papiere
über den neu erworbenen Besitz erhält? Natürlich
könnte hierbei bemerkt werden, daß es nicht erlaubt
ist, mit jenem Grundstück zu spekulieren oder es
ohne die Zustimmung der Regierung wieder zu
verkaufen.
2. Ist es nicht möglich, daß für die Ansiedler,
welche das Land bewohnen, bebauen und bepflonzen,
eine Anderung in der hier bestehenden Jagd-
verordnung vorgenommen und daß namentlich folchen
Leuten das Recht zugestanden werde, z. B. 50 Stück
Wild per Jahr für ihren eigenen Gebrauch ohne
Abgaben zu schießen? hiervon könnten ja 20 Stück
Großwild erlaubt sein.
3. Zum Schluß kommt noch ein sehr wichtiger
Punkt, das betrifft die hiesigen Schwarzen. Es
scheint, daß die Schwarzen hier mehr oder
mindestens ebensoviel Rechte haben wie die Weißen.
Dieses scheint mir verkehrt zu sein. Da ich von
Jugend auf mit ofrikanischen Negern zu tun
gehabt habe, glaube ich hierüber urteilen zu können.
Die Schwarzen sind durchschnittlich träge und haben
außerdem noch andere schlechte Eigenschaften, und
deshalb sollte dem Weißen ein Züchtigungsrecht
gegenüber seinen schwarzen Bedienten gegeben werden.
Mein Wunsch ist es also, daß ein Weißer, der nicht
in der Nähe einer Stadt oder eines Gerichts sich
befindet, das Recht haben soll, über seine Dienst-
boten Strafen zu verhängen, soviel es ihm nötig
erscheint. Natürlich sollen Mißhandlungen ausge-
schlossen sein. Ich hoffe, daß man in uns soviel