Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Beschlagnahme,  Bestandserhebungen  usw.

Preis  für
ks  in
Nr.  50/54  englisch  ......  .  ...  .................  128  Pf.  Pfennig
„  60  ¾l7  ·.«.......................  150
„  80  „  .................  200«
»100  »..........................  250"
,,120  »..........................  310"
„  139  »..........................  400"
Zwirne  von  Nr.  140  englisch  und  aufwärts  unterliegen  keinen
Höchstpreisen.

Dazwischen  liegende  Nummern  nach  Verhältnis.  Für  gezwirnte
Zwirne,  sogenannte  Kordonetts,  bestimmt  sich  der  Höchstpreis  durch
Zuschlag  auf  die  Zwirnpreise  von

33  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  bis  Nr.  36  einschließlich
52  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  bis  Nr.  80  einf  ließlich,
75  Pf.  per  Kilogramm  für  die  Nummern  über  Nr.  80.
Für  Aufmachung  auf  Kops  ist  der  handelsübliche  Abschlag  zu
berechnen.  Für  Aufmachung  in  Zweileas  darf  der  handelsübliche

Zuschlag  berechnet  werden.

Bei  Strick-Stick-,  Stopf=  und  Häkelgarnen  in  handelsfertigen
Aufmachungen  für  den  Kleinverkauf  sind  die  Bestimmungen  über  die
Höchstpreise  von  Zwirnen  nicht  anwendbar.

VII.  Veredelte  Garne  und  Zwirne  mit  Ausnahme  von  Nähfaden
  und  Nähzwirnen:

a)  Für  gefärbte,  Makoimitatgarne,  melierte,  merzerisierte,  lüstrierte,
gasierte  und  sonstwie  veredelte  Garne  und  Zwirne  tritt  zum  Garnbezw.
  Zwirnpreise  ein  angemessener  Veredelungszuschlag  hinzu.

b)  Gebleichte  Garne  und  Zwirne.

Zuschlag  auf  die  Garn-bezw.  Zwirnpreise  per  Kilogramm  20  Pf.

„Verner  darf  der  Gewichtsverlust  mit  7  v.  H.  in  Rechnung  gestellt
werden.

VIII.  Besondere  Aufmachungen:

Soweit  der  Höchstpreis  für  Kopsaufmachung  bestimmt  ist,  kann
für  die  Aufmachung  in  Bündeln,  auf  Kreuzspulen  oder  als  ungeschlichtete
  Knäuelwarps  zu  dem  Kopspreise  ein  Zuschlag  von  3  .  H.
für  die  Aufmachung  in  Zweileas  ein  solcher  von  6  v.  H.  hinzugerechnet
werden.  ..

IX.  Garn-  und  Zwirnabfälle:

Beste  weiße  oder  Makofaden  ..
Geringere  Sorten  entsprechend  billiger.

Bei  Ablieferung  geschlossener  Wagenladungen  von  10  000  kg
darf  ein  Zuschlag  von  5  v.  H.  gezahlt  werden.

 

 

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