Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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8.1 
Die Rechnungseinheit des deutsch- — Münzsystems ist die Ruple. 
Die Ruple wird in hundert Heller eingeteilt. 
82 
Der Zeitpunkt, mit welchem die Rechnung nach Rupien zu 100 Heller an Stelle der gegen- 
wärtigen Rechnung nach Rupien zu 64 Pesa in Kraft tritt, wird durch eine Bekanntmachung des Gou- 
verneurs festgesetzt. 
§5 3. 
Für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet werden ausgeprägt: 
1. als Silbermünzen: 2. als Kupfermünzen: 
Zwei-Rupien-Stücke, Ein-Heller-Stücke und 
Ein-Rupien-Stücke, Einhalb-Heller-Stücke. 
Einhalb-Rupien-Stücke, 
Einviertel-Rupien-Stücke; 
8 4. 
Der Feingehalt der in § 3 genannten Silbermünzen beträgt 10,6917 g für die Rupie; das 
Mischungsverhältnis beträgt 11 Teile Silber und 1 Teil Kupfer, so daß der Rupie ein Rauhgewicht von 
11,6637 g entspricht. 
Die für die einzelnen Stücke gestattete Abweichung im Mehr oder Weniger beträgt: 
bei den Zwei-Rupien-Stücken und Ein-Rupien-Stücken zwei Tausendteile im Feingehalt, 
drei Tausendteile im Gewicht; 
bei den Einhalb= und Einviertel-Rupien- Stücken drei Tausendteile im Feingehalt, zehn 
Tausendtelle im Gewicht. 
in der Masse aber müssen der Normalgehalt und das Normalgewicht bei allen Silbermünzen 
innegehalten werden. 
86 
Die Silbermünzen tragen auf der einen Selte das Bildnis des deutschen Kaisers mit der 
Umschrift Guilelmus II Imperator, auf der andern Seite die Inschrift „Deutsch Ostafrika", die Wert- 
bezeichnung, die Jahreszahl und das Münzzeichen sowie eine aus Palmwedeln gebildete Verzierung. Sie 
werden im gerippten Ringe geprägt und erhalten auf beiden Selten einen erhabenen, aus einem flachen 
Stäbchen gu Perlenkreis bestehenden Rand. 
Der Durchmesser der Silbermünzen soll betragen 
für das Zwei-Rupien-Stück . 35 mm 
-„ Ein-Rupien-Stüücck 30,5 = 
-4Einhalb-Rupien-Stücüccckk 44,42= 
:Einviertel-Rupien-Stück 19,2 
86. 
n 8 8 genannten Kupfermünzen sollen aus einer Zusammensetzung von 965 Teilen Kupfer, 
4 Teilen ### und 1 Teil Zink geprägt, und es soll das Kllogramm dieser Zusammensetzung ausgebracht 
werden 
in 250 Eln Heller-Stücke bezw. 
400 Eilnhalb-Heller-Stücke. 
87 
Die Kupfermünzen tragen auf der einen Seite die Kaiserliche Krone, die Inschrift „Deutsch 
Ostafrika“ und die Jahreszahl, auf der andern Seite die Wertbezeichnung und eine aus einem Lorbeerzweig 
gebildete Verzierung. Sie werden im glatten Ringe geprägt und erhalten auf beiden Seiten einen er- 
habenen, aus einem flachen Stäbchen mit Fadeneinfassung bestehenden Rand. 
Der Durchmesser der Kupfermünzen soll betragen 
für das Ein-Heller-Stück. 20 mm 
-Einhalb-Heller-Stüück 17½ 
88 
Die Ausprägung der in § 3 genannten Silber- und Kupfermünzen erfolgt für Rechnung des 
deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets nach Maßgabe des vorhandenen Bedarfs. 
89 
in 8 8 genannten Landesmünzen des deutsch-oftafrikanischen Schutzgebiets sind bei allen 
gahlungen be bisher in Münzen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft oder in britisch-indlschen Rupien
	        
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